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Festellungsanspruch bei Feststellungsklage

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Festellungsanspruch bei Feststellungsklage

Festellungsanspruch bei Feststellungsklage

Bei schweren Verletzungen ist das Feststellungsinteress nur dann zu verneinen, wenn aus Sicht des Geschädigten nicht mit Spätfolgen zu rechnen ist (BGH, VersR 1989, 1055).

03.06.2010, 20:46 von RAKotz | 380 Aufrufe
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