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unlautere Einflussnahme auf Augenärzte durch Brillenherstellerunlautere Einflussnahme auf Augenärzte durch Brillenhersteller Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen (BGH, Urteil vom 24.06.2010, Az: I ZR 182/08).
21.08.2010, 14:40 von RAKotz |
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