• Startseite
  • Information
  • Kommunikation
  • Benutzer
  • Statistik
  • Download
Willkommen, Gast!   de

 Rechtsanwälte Kotz Onlinerechtsberatung

RSS Feed Medizinrecht Siegen You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz Google + Rechtsanwälte Kotz

Bookmarks/Facebook

Wer ist online?

Klappen
  • Gäste: 1

 Onlinemedizinrechtsberatung

Täglich werden in Deutschland Zehntausende von Patienten durch Ärzte behandelt. Jedoch nicht jede ärztliche Behandlung verläuft fehlerfrei. Hat möglicherweise ein ärztlicher Behandlungsfehler stattgefunden, so stellt sich für den Patienten häufig die Frage, wie er seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld etc. gegenüber dem behandelnden Arzt bzw. dem Krankenhaus geltend machen kann. Grundsätzlich muß der Patient die Voraussetzungen eines Behandlungsfehlers und dessen Ursächlichkeit für den eingetretenen Gesundheitsschaden beweisen. Dies gilt sowohl für den Vorwurf eines Behandlungsfehlers, eines Diagnosefehlers oder eines Fehlers in der Befunderhebung.

Unter einem Behandlungsfehler versteht man einen Verstoß gegen den jeweiligen medizinischen Standard. Der Arzt muß diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt vorausgesetzt und erwartet werden können.

Ein grober Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt nicht unterlaufen darf. Ein grober Fehler führt regelmäßig zur Umkehr der Beweislast zu Lasten des behandelnden Arztes. Für die Haftung eines Arztes aufgrund eines groben Behandlungsfehlers reicht es aus, dass der Fehler generell zur Verursachung des beim Patienten eingetretenen Schadens geeignet war.

Für Fehldiagnosen wird gehaftet, wenn Krankheitserscheinungen in unvertretbarer Weise gedeutet und Kontrollbefunde nicht erhoben werden.

 

Autor Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal

31.10.2010, 19:04 von RAKotz | 33280 Aufrufe
Bewertung:

Kommentare

Kommentare werden geladen ...
Avatar

 Onlinemedizinrechtsberatung

Navigation

Suche

Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal

News

Forum

20.10.2010, 21:11
ich habe eine Frage, ich wurde auf Teneriffa falsch operiert, ich lebe dort und bin auch dort Kra...
03.06.2010, 20:32
Ein Hamburger Kieferchirurg hat mir nach einer von ihm selbst durchgeführten Beckenkamm-Transplan...
03.06.2010, 20:30
Hallo!Meine Schwiegermutter wurde im Krankenhaus erfolgreich behandelt,am Tag der Entlassung stür...
24.05.2010, 00:10
meine frage ist muß ein arzt einen patienten vor gabe von medikamenten ausführlich auf die wirkun...
24.05.2010, 00:08
Ein Hamburger Kieferchirurg hat mir nach einer von ihm selbst durchgeführten Beckenkamm-Transplan...
24.05.2010, 00:05
Hallo Zusammen, folgender Sachverhalt. Meine Frau war an einem Donnerstag beim Autofahren ohnmöch...
24.05.2010, 00:07
Informationspflicht Arzt Verkehrstüchtigkeit

 QR Code Rechtsanwälte Kotz