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<rss version="2.0"> <channel><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/#seo.w.articles#</link><title>Artikel</title><description>RSS - Feed der aktuellen Artikel der rechtsanw&#xE4;lte Kotz.</description><item><title>Beweislast bei grobem Behandlungsfehler</title><pubDate>Thu, 02 Feb 2012 20:18:10 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tats&#xE4;chlich eingetretenen Art herbeizuf&#xFC;hren, f&#xFC;hrt grunds&#xE4;tzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast f&#xFC;r den urs&#xE4;chlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Daf&#xFC;r reicht aus, da&#xDF; der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen mu&#xDF; der Fehler den Schaden hingegen nicht (BGH, Urteil vom 27.04.2004, Az: VI ZR 34/03).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Beweislast-bei-grobem-Behandlungsfehler_50</link></item><item><title>Misslungene Sch&#xF6;nheitsoperation und Schadensersatzanspr&#xFC;che</title><pubDate>Wed, 01 Feb 2012 20:29:10 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Treten bei einer Sch&#xF6;nheitsoperation Operationsrisiken ein, &#xFC;ber die der behandelnde Arzt zuvor aufgekl&#xE4;rt hat und wird die Sch&#xF6;nheitsoperation selbst nach den Regeln der &#xE4;rztlichen Kunst vorgenommen, so stehen dem Patienten anschlie&#xDF;end keine Schadensersatzanspr&#xFC;che gegen&#xFC;ber dem behandelnden Arzt zu (OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2012, Az: 4 U 103/10).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Misslungene-Schoenheitsoperation-und-Schadensersatzansprueche_49</link></item><item><title>Zahnarztvertrag &#x2013; K&#xFC;ndigung wegen Pflichtverletzung</title><pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:44:05 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Einen Zahnarztbehandlungsvertrag kann man als Dienstvertrag &#xFC;ber Dienste h&#xF6;herer Art jederzeit auch ohne Gr&#xFC;nde k&#xFC;ndigen. Gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 628 Abs. 1 Satz 3 BGB hat der Zahnarzt dann eine im Voraus f&#xFC;r einen sp&#xE4;teren nach der K&#xFC;ndigung liegenden Zeitpunkt erhaltene Verg&#xFC;tung zur&#xFC;ckzuerstatten. Nach &#xA7; 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB steht dem Zahnarzt, wenn er durch sein vertragswidriges Verhalten (z.B. Falschbehandlung, Behandlungsfehler etc.) die K&#xFC;ndigung des Patienten veranlasst hat, kein Verg&#xFC;tungsanspruch zu, soweit seine bisherigen Leistungen infolge der K&#xFC;ndigung f&#xFC;r den Patienten kein Interesse mehr haben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder geringf&#xFC;gige Vertragsversto&#xDF;/Behandlungsfehler des Zahnarztes seinen Entgeltanspruch entfallen l&#xE4;sst (BGH, Urteil vom 29.03.2011, Az: VI ZR 133/10).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Zahnarztvertrag-Kuendigung-wegen-Pflichtverletzung_48</link></item><item><title>Schweigepflicht des Arztes nach dem Tod des Patienten</title><pubDate>Fri, 20 Jan 2012 20:18:39 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Die &#xE4;rztliche Schweigepflicht reicht auch &#xFC;ber den Tod des Patienten hinaus. Fehlt es an einer Willenserkl&#xE4;rung des verstorbenen Patienten zu Lebzeiten, so ist der mutma&#xDF;liche Wille des Verstorbenen zu erforschen. Geht ein mutma&#xDF;licher Wille des Verstorbenen eindeutig dahin, dass er unter Ber&#xFC;cksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf eine weitere Geheimhaltung verzichten w&#xFC;rde, so steht dem Zeugen ein Verweigerungsrecht aus &#xA7; 385 Abs. 2 ZPO nicht zu.
Die Entscheidung, ob der Patient den Arzt mutma&#xDF;lich von der Schweigepflicht entbunden h&#xE4;tte, obliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Arzt. Der Arzt kann und muss auch gegen&#xFC;ber nahen Angeh&#xF6;rigen und gegebenenfalls auch gegen&#xFC;ber der Krankenkasse des Verstorbenen die Aussage verweigern, soweit er sich bei gewissenhafter Pr&#xFC;fung seiner gegen&#xFC;ber dem Verstorbenen fortwirkenden Verschwiegenheitspflicht an der Preisgabe gehindert sieht. Sofern von der &#xE4;rztlichen Schweigepflicht her ernstliche Bedenken gegen die Offenbarung der der &#xE4;rztlichen Schweigepflicht unterliegenden Tatsachen bestehen, kommt der Wahrung des Arztgeheimnisses der Vorrang zu. Der Arzt hat aber gewissenhaft zu pr&#xFC;fen, ob Anhaltspunkte daf&#xFC;r bestehen, dass der Verstorbene die vollst&#xE4;ndige oder teilweise Offenlegung des Behandlungsgeschehens gegen&#xFC;ber seinen Hinterbliebenen bzw. Erben bzw. seiner Krankenkasse mutma&#xDF;lich missbilligt haben w&#xFC;rde (OLG M&#xFC;nchen, Beschluss vom 19.09.2011, Az: 1 W 1320/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Schweigepflicht-des-Arztes-nach-dem-Tod-des-Patienten_47</link></item><item><title>Schmerzensgeld aufgrund schwerer Hirnsch&#xE4;digung durch Behandlungsfehler</title><pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:47:15 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.10.1992, Az: VI ZR 201/91 ist es anerkannt, dass auch schwere Hirnsch&#xE4;den, die weitgehend zum Verlust der Wahrnehmungs- und Empfindungsf&#xE4;higkeit einer Person f&#xFC;hren, durch eine Geldentsch&#xE4;digung auszugleichen sind. Der Verlust der Pers&#xF6;nlichkeit infolge einer schweren Hirnsch&#xE4;digung stellt unabh&#xE4;ngig vom schwerlich objektivierbaren pers&#xF6;nlichen Leidensdruck schon f&#xFC;r sich genommen einen auszugleichenden immateriellen Schaden dar. Die H&#xF6;he der Entsch&#xE4;digung richtet sich nach den Umst&#xE4;nden, die dem Schaden im Einzelfall sein Gepr&#xE4;ge geben. Wenn ein 54-j&#xE4;hriger Mann infolge des Behandlungsmangels seine Pers&#xF6;nlichkeit verliert, nicht mehr als bewusstes Individuum weiter existiert und in jeder Hinsicht hilfs- und pflegebed&#xFC;rftig wird, ist ein Schmerzensgeld von 300.000,00 Euro angemessen. Dies entspricht, bezogen auf die statistische Lebenserwartung des Mannes zum Behandlungszeitpunkt, einem monatlichen Schmerzensgeldbetrag von etwa 1.000,00 Euro (OLG M&#xFC;nchen, Urteil vom 15.12.2011, Az: 1 U 1913/10).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Schmerzensgeld-aufgrund-schwerer-Hirnschaedigung-durch-Behandlungsfehler_46</link></item><item><title>Krankenakte &#x2013; Anspruch auf Einsichtnahme und Kopien</title><pubDate>Thu, 22 Dec 2011 00:05:12 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Ein Patient hat gegen&#xFC;ber einem Arzt, Krankenhaus etc. einen Anspruch darauf, seine Krankenakte im Original einzusehen. Der Arzt oder das Krankenhaus m&#xFC;ssen ihm die Akte nicht im Original aush&#xE4;ndigen. Versichert der Patient gegen&#xFC;ber dem Arzt oder Krankenhaus etc., dass er die Kopierkosten der Akte tr&#xE4;gt, so muss der Arzt, das Krankenhaus etc. die Krankenakte kopieren und dem Patienten aush&#xE4;ndigen (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2011, Az: 8 W 20/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Krankenakte-Anspruch-auf-Einsichtnahme-und-Kopien_45</link></item><item><title>Absage einer ambulanten Operation &#x2013; Verdienstausfall des Patienten</title><pubDate>Tue, 06 Dec 2011 20:25:22 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Ein Arzt kann eine ambulante Operation einen Tag vor der Operation absagen, wenn er erf&#xE4;hrt, dass der Patient keine h&#xE4;usliche Nachbetreuung hat. Der Arzt muss dem Patienten in diesen F&#xE4;llen keinen Verdienstausfall zahlen, da die Gesundheitsgefahren f&#xFC;r den Patienten ohne eine h&#xE4;usliche Betreuung zu hoch waren (AG M&#xFC;nchen, Urteil vom 21.07.2011, Az.: 275 C 9085/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Absage-einer-ambulanten-Operation-Verdienstausfall-des-Patienten_44</link></item><item><title>Verdacht auf gef&#xE4;hrliche Erkrankung &#x2013; Befunderhebungspflicht des Arztes</title><pubDate>Tue, 29 Nov 2011 21:29:37 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Bei dem Verdacht auf eine gef&#xE4;hrliche Erkrankung muss der behandelnde Arzt deren Vorliegen zun&#xE4;chst ausschlie&#xDF;en, bevor er die bestehenden Symptome des Patienten einer anderen, weniger gef&#xE4;hrlichen Erkrankung zuordnen darf. Gibt es noch keine medizinisch standardisierte Behandlung des beim Patienten vorliegenden Krankheitsbildes, so muss der Arzt den Patienten nach dem Ma&#xDF;stab eines umsichten und vorsichtigen Arztes behandeln (KG Berlin, Urteil vom 24.10.2011, Az: 20 U 67/09).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Verdacht-auf-gefaehrliche-Erkrankung-Befunderhebungspflicht-des-Arztes_43</link></item><item><title>Arztrechnung &#x2013; Kassenpatienten k&#xF6;nnen diese zuk&#xFC;nftig online pr&#xFC;fen</title><pubDate>Thu, 17 Nov 2011 20:09:48 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Aufgrund einer Gesetzes&#xE4;nderung k&#xF6;nnen Kassenpatienten zuk&#xFC;nftig erhaltene Arztrechnungen im Internet &#xFC;ber die Homepage ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Richtigkeit &#xFC;berpr&#xFC;fen.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Arztrechnung-Kassenpatienten-koennen-diese-zukuenftig-online-pruefen_42</link></item><item><title>Wahlleistungsvereinbarung &#x2013;Wirksamkeitsvoraussetzungen:</title><pubDate>Mon, 24 Oct 2011 23:05:22 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Damit eine Wahlleistungsvereinbarung wirksam ist, m&#xFC;ssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung (unter anderem) nachfolgende Voraussetzungen erf&#xFC;llt sein (BGH, Urteil vom 04.11.2004, Az: III ZR 201/04):
1. eine kurze Charakterisierung des Inhalts wahl&#xE4;rztlicher Leistungen, wobei zum Ausdruck kommt, da&#xDF; hierdurch ohne R&#xFC;cksicht auf Art und Schwere der Erkrankung die pers&#xF6;nliche Behandlung durch die liquidationsberechtigten &#xC4;rzte sichergestellt werden soll, verbunden mit dem Hinweis darauf, da&#xDF; der Patient auch ohne Abschlu&#xDF; einer Wahlleistungsvereinbarung die medizinisch notwendige Versorgung durch hinreichend qualifizierte &#xC4;rzte erh&#xE4;lt;
2. eine kurze Erl&#xE4;uterung der Preisermittlung f&#xFC;r &#xE4;rztliche Leistungen nach der Geb&#xFC;hrenordnung f&#xFC;r &#xC4;rzte (GO&#xC4;) bzw. f&#xFC;r Zahn&#xE4;rzte (GOZ) (Leistungsbeschreibung anhand der Nummern des Geb&#xFC;hrenverzeichnisses; Bedeutung von Punktzahl und Punktwert; M&#xF6;glichkeit, den Geb&#xFC;hrensatz je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand zu erh&#xF6;hen); Hinweis auf Geb&#xFC;hrenminderung nach &#xA7; 6a GO&#xC4;;
3. ein Hinweis darauf, da&#xDF; die Vereinbarung wahl&#xE4;rztlicher Leistung eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zur Folge haben kann;
4. ein Hinweis darauf, da&#xDF; sich bei der Inanspruchnahme wahl&#xE4;rztlicher Leistungen die Vereinbarung zwingend auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten liquidationsberechtigten &#xC4;rzte erstreckt;
5. und ein Hinweis darauf, da&#xDF; die Geb&#xFC;hrenordnung f&#xFC;r &#xC4;rzte/Geb&#xFC;hrenordnung f&#xFC;r Zahn&#xE4;rzte auf Wunsch eingesehen werden kann; die ungefragte Vorlage dieser Texte erscheint demgegen&#xFC;ber entbehrlich, da diesen f&#xFC;r sich genommen kein besonderer Informationswert zukommt. Der durchschnittliche Wahlleistungspatient ist auch nicht ann&#xE4;hernd in der Lage, sich selbst anhand des Studiums dieser umf&#xE4;nglichen und komplizierten Regelungswerke einen &#xDC;berblick &#xFC;ber die H&#xF6;he der auf ihn zukommenden Arztkosten zu verschaffen.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.medizinrechtsiegen.de/Artikel/Wahlleistungsvereinbarung-Wirksamkeitsvoraussetzungen_41</link></item></channel></rss>

