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Online-Erbrechtsberatung
„Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als die Stunde“ Ein Testament könnte eventuelle Erbstreitigkeiten im Vorfeld entschärfen, laut Statistik setzt aber nur jeder fünfte Deutsche zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung auf, um den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Drei Viertel dieser Verfügungen erweisen sich im Ernstfall aufgrund von Formfehlern als anfechtbar oder gar nichtig. Nicht selten kommt es dann zu Streitigkeiten unter den Erben, die ganze Familien entzweien und Familienunternehmen in den Ruin führen können. Sofern kein Testament besteht, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das Erbe wird unter den nächsten Verwandten aufgeteilt.
29.06.2011, 20:27 von RAKotz |
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