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Arzthaftung bei Karpaltunnel-Operation: Hohe Beweislast für Patienten

Eine Patientin in Köln forderte Schmerzensgeld nach einer ungewöhnlichen, zweigeteilten Karpaltunnel-Operation, da sie eine Patientenverwechslung und fehlende Einwilligung vermutete. Doch selbst gravierende Vorwürfe wie Patientenverwechslung erfordern eine spezielle Beweisführung im Arzthaftungsrecht.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 O 64/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Köln
  • Datum: 15.06.2022
  • Aktenzeichen: 25 O 64/21
  • Verfahren: Arzthaftungsklage
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Zivilrecht

  • Das Problem: Eine Patientin klagte gegen ein Krankenhaus. Sie behauptete, bei einer Handoperation sei sie irrtümlich oder ohne Einwilligung am Karpaltunnel operiert worden. Sie verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz für anhaltende Beschwerden.
  • Die Rechtsfrage: Hatte das Krankenhaus die Patientin fehlerhaft behandelt oder ohne ihre Zustimmung operiert? Muss es deshalb Schmerzensgeld oder Schadenersatz zahlen?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht sah keinen Behandlungsfehler und keine Fehlende Einwilligung. Ein Gutachten bestätigte die medizinische Notwendigkeit beider Eingriffe und schloss Fehler aus.
  • Die Bedeutung: Patienten müssen Behandlungsfehler oder eine fehlende Einwilligung klar beweisen. Gerichtliche Entscheidungen stützen sich oft auf genaue Dokumentationen und unabhängige Sachverständigengutachten.

Der Fall vor Gericht


Warum war die Patientin von einer folgenschweren Verwechslung überzeugt?

Stellen Sie sich eine Szene im Operationssaal vor: Ein Chirurg beendet einen Eingriff an der Hand einer Patientin. Doch etwas ist seltsam. Die Patientin wird kurz aus dem Raum geführt und sofort wieder hereingerufen.

Nach der Karpaltunnel-OP ohne Einwilligung steht die Klinik wegen Behandlungsfehler und Arzthaftung in der Pflicht.
Ungewöhnlicher Ablauf im OP löste Klage wegen angeblicher Verwechslung aus; Landgericht Köln verneinte Behandlungsfehler. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Es folgt eine zweite, andere Operation an derselben Hand. Diese bizarre Unterbrechung wurde zum Kernstück eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln. Für die Patientin war es der untrügliche Beweis für eine chaotische Patientenverwechslung. Für die Klinik war es nur eine harmlose organisatorische Panne.

Die Frau hatte die Klinik für einen ambulanten Eingriff aufgesucht. Ihr Ziel: die Behandlung eines schmerzhaften „Springfingers“ am rechten Mittelfinger. Nach der lokalen Betäubung führte der Operateur jedoch zunächst eine ganz andere Operation durch – eine Karpaltunnelspaltung am Handgelenk. Erst danach, nach der merkwürdigen Pause, folgte der eigentliche Eingriff am Finger.

Die Patientin war alarmiert. Sie behauptete, von einem Karpaltunnelsyndrom sei bei ihr nie die Rede gewesen. Es sei weder diagnostiziert noch sei sie darüber aufgeklärt worden. Ihre Theorie war drastisch: Das Ärzteteam habe sie mit einer anderen Person verwechselt, den Fehler bemerkt und dann in Eile die ursprünglich geplante Operation nachgeholt. Um den Vorfall zu vertuschen, so ihr weiterer Vorwurf, sei der Aufklärungsbogen nachträglich manipuliert worden. Der handschriftliche Zusatz „CTS rechts“ – die Abkürzung für ein Karpaltunnelsyndrom – sei erst nach dem Eingriff hinzugefügt worden. Wegen anhaltender Schmerzen und Bewegungseinschränkungen, die erst seit diesem Tag bestünden, forderte sie mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme aller zukünftigen Schäden.

Wie verteidigte sich die Klinik gegen den Vorwurf der Operation ohne Einwilligung?

Die beklagte Klinik zeichnete ein komplett anderes Bild des Geschehens. Ihre Argumentation stützte sich auf eine Untersuchung, die bereits einige Wochen vor der Operation stattgefunden hatte. Damals habe ein Arzt nicht nur den Springfinger diagnostiziert, sondern auch ein behandlungsbedürftiges Karpaltunnelsyndrom an derselben Hand. Spezifische Tests – der Tinel- und der Phalen-Test – seien positiv ausgefallen und hätten diesen Befund untermauert.

Dieser Arzt, später als Zeuge vernommen, habe die Patientin umfassend über beide Diagnosen aufgeklärt und ihr die kombinierte Operation empfohlen. Die Einwilligung der Patientin habe sich also auf beide Eingriffe bezogen. Der Vorwurf der Dokumentenfälschung wurde strikt zurückgewiesen. Der Arzt bestätigte vor Gericht, die handschriftlichen Einträge auf dem Aufklärungsbogen stammten aus seiner Feder und seien während des Gesprächs mit der Patientin entstanden.

Die ungewöhnliche Abfolge im Operationssaal räumte die Klinik ein. Sie erklärte dies aber nicht mit einer Verwechslung, sondern mit einem simplen Übertragungsfehler. Offenbar war nur einer der beiden geplanten Eingriffe korrekt im Operationsplan vermerkt worden. Der Operateur habe daher zunächst die Karpaltunnelspaltung vorgenommen und erst nach einer kurzen Klärung den zweiten Teil, die Ringbandspaltung, durchgeführt. Dies sei zwar unüblich, stelle aber keinen ärztlichen Behandlungsfehler dar, der einen Schaden verursacht habe.

Welche Rolle spielten ein Gutachten und die Behandlungsunterlagen für das Urteil?

Im Arzthaftungsrecht lastet die Beweislast in der Regel auf den Schultern des Patienten. Er muss beweisen, dass ein Fehler passiert ist und dass genau dieser Fehler zu seinem Schaden geführt hat. Das Gericht zog zur Klärung einen unabhängigen handchirurgischen Sachverständigen hinzu und nahm die Beweise genau unter die Lupe.

Der Gutachter pulverisierte eine der zentralen Säulen der Klage. Er fand in den Unterlagen keinerlei Anhaltspunkte für eine technisch fehlerhafte Durchführung der beiden Operationen. Beide Eingriffe seien für sich genommen fachgerecht – „Lege artis“ – erfolgt. Auch der seltsame zweigeteilte Ablauf änderte daran nichts. Der Experte bewertete dies als organisatorisches Versäumnis, nicht als medizinischen Fehler mit schädlichen Folgen. Da die lokale Betäubung noch wirkte, sei der Patientin durch die kurze Unterbrechung kein körperlicher Nachteil entstanden.

Parallel dazu prüfte das Gericht die Dokumentation und die Aussage des aufklärenden Arztes. Die Behandlungsunterlagen vom ersten Untersuchungstermin waren schlüssig. Sie verzeichneten die Diagnose beider Erkrankungen. Der Arzt schilderte als Zeuge glaubhaft und detailliert, wie seine Aufklärungsgespräche üblicherweise ablaufen und dass er handschriftliche Ergänzungen stets im Beisein der Patienten vornehme. Das Gericht stufte seine Aussage als überzeugend ein und sah keinen Grund, an der Echtheit der Dokumente zu zweifeln.

Wieso scheiterte die Klage trotz des merkwürdigen Operationsablaufs?

Am Ende stand die Patientin vor einer hohen juristischen Hürde, die sie nicht überwinden konnte. Ihre Geschichte von der Verwechslung und der Fälschung klang zwar plausibel, blieb aber eine unbewiesene Behauptung. Demgegenüber stand die lückenlose und in sich stimmige Darstellung der Klinik, gestützt durch Dokumente, eine glaubhafte Zeugenaussage und ein neutrales Sachverständigengutachten.

Das Gericht folgte der Logik des Gutachters. Selbst wenn man den unglücklichen Ablauf im OP als Organisationsverschulden werten würde, fehlte der entscheidende Link: ein dadurch verursachter Schaden. Die Operationen selbst waren fachlich korrekt. Die anhaltenden Beschwerden der Patientin konnten laut Gutachter auch völlig andere Ursachen haben. Mögliche Erklärungen reichten von postoperativen Verklebungen des Nervs über ein Wiederauftreten des Syndroms bis hin zu Schmerzen, die durch die bekannte Diabetes-Erkrankung der Patientin ausgelöst wurden. Eine direkte Kausalität zwischen dem Vorgehen der Klinik und den beklagten Schmerzen ließ sich nicht beweisen.

Da die Patientin weder einen Behandlungsfehler noch eine fehlende Einwilligung oder den ursächlichen Zusammenhang zwischen Eingriff und ihren heutigen Beschwerden nachweisen konnte, wies das Landgericht Köln die Klage vollständig ab. Die Kosten des gesamten Verfahrens, einschließlich des vorangegangenen Beweissicherungsverfahrens, musste die Klägerin tragen.

Die Urteilslogik

Gerichte weisen Schmerzensgeldklagen nach Operationen ab, wenn Patienten entscheidende Beweise nicht erbringen.

  • Beweislast für Behandlungsfehler: Ein Patient muss einen ärztlichen Behandlungsfehler und dessen unmittelbare Verursachung des geltend gemachten Schadens zweifelsfrei nachweisen.
  • Grenzen der Klinikhaftung bei Organisation: Reine Organisationsmängel im Klinikablauf führen nicht automatisch zur Haftung, solange sie dem Patienten keinen konkreten medizinischen Schaden zufügen.
  • Bedeutung der Patientenaufklärung: Ärzte müssen Patienten umfassend über alle geplanten Eingriffe aufklären und die erteilte Einwilligung sorgfältig dokumentieren.

Entscheidend für den Ausgang eines Arzthaftungsprozesses bleiben die lückenlose Beweisführung und die strikte Einhaltung rechtlicher Standards.


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Müssen Sie einen Behandlungsfehler oder fehlende Einwilligung beweisen? Kontaktieren Sie uns für eine rechtliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhalts.


Experten Kommentar

Wenn im OP-Saal plötzlich der Plan geändert wird, ist das für Betroffene ein Schock. Doch dieser Fall macht deutlich: Ein ungutes Gefühl reicht für eine Klage im Arzthaftungsrecht nicht aus. Selbst eine chaotische Organisation oder ein ungewöhnlicher Ablauf entbindet Patienten nicht von ihrer Beweislast. Ohne den konkreten Nachweis eines Behandlungsfehlers und eines dadurch verursachten Schadens bleibt eine Klage chancenlos. Das Urteil erinnert daran, wie hoch die Hürden für Patienten sind, selbst wenn die Abläufe der Klinik Fragen aufwerfen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie weise ich als Patient einen ärztlichen Fehler nach?

Der Nachweis eines ärztlichen Fehlers erfordert mehr als nur ein ungewöhnliches Vorgehen; Sie müssen beweisen, dass ein medizinisch fehlerhaftes Handeln vorlag UND dass dieses direkt zu Ihrem konkreten Schaden geführt hat, was oft ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten erfordert, um die Kausalität zu belegen. Die Beweislast liegt hierbei primär bei Ihnen als Patient.

Juristen nennen das Arzthaftungsrecht ein anspruchsvolles Rechtsgebiet. Im Kern bedeutet es für Sie: Sie müssen nicht nur aufzeigen, dass der Arzt nicht nach den anerkannnten Standards gehandelt hat – sei es durch einen technischen Fehler im Eingriff oder einen organisatorischen Mangel mit direkten Folgen. Vielmehr müssen Sie ebenso nachweisen, dass genau dieser Fehler die Ursache für Ihren spezifischen Schaden ist. Ein Sachverständigengutachten ist dabei oft der Schlüssel, denn es beurteilt die fachgerechte Ausführung und stellt den kausalen Zusammenhang fest. Ungewöhnliche Abläufe, die keinen direkten körperlichen Nachteil verursachen, gelten dabei selten als Behandlungsfehler im juristischen Sinne.

Ein passender Vergleich ist der eines kaputten Fahrrads. Sie können zwar beweisen, dass der Monteur das Rad chaotisch zusammengebaut hat – vielleicht hat er erst den Lenker und dann die Bremsen montiert, was unüblich ist. Aber Sie können nur dann erfolgreich Schmerzensgeld fordern, wenn der chaotische Aufbau ursächlich dafür war, dass Sie gestürzt sind und sich verletzt haben – und nicht etwa, weil Sie selbst unaufmerksam waren.

Fordern Sie umgehend alle Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen (Arztbriefe, OP-Berichte, Aufklärungsbögen, Befunde und vor allem die Einträge vom ersten Untersuchungstermin) bei der Klinik oder Praxis an. Eine lückenlose Dokumentation ist Ihre wichtigste Basis für eine erste juristische Prüfung.


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Welche Rechte habe ich, wenn ich vor einer OP nicht ausreichend aufgeklärt wurde?

Als Patient haben Sie das Recht auf umfassende Aufklärung über Diagnose, geplante Eingriffe und potenzielle Risiken. Fehlt diese nachweislich, ist Ihre Einwilligung unwirksam; die Operation könnte dann sogar als rechtswidrige Körperverletzung gewertet werden. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen. Oft müssen Sie die ärztliche Dokumentation oder Zeugenaussagen präzise widerlegen, um Ihren Fall zu untermauern.

Das Patientenrecht fordert vor jedem medizinischen Eingriff eine vollumfängliche Aufklärung. Das bedeutet, der Arzt muss Sie nicht nur über die genaue Diagnose und die geplante Behandlung informieren. Auch alle potenziellen Risiken und verfügbaren Behandlungsalternativen sind obligatorisch. Nur so können Sie eine informierte und damit wirksame Einwilligung erteilen.

Ist die Aufklärung lückenhaft oder gar nicht erfolgt, fehlt die rechtliche Grundlage für den Eingriff. Selbst wenn die Operation medizinisch korrekt ausgeführt wurde, kann sie in diesem Fall als rechtswidrige Körperverletzung gelten. Dies eröffnet Ihnen prinzipiell Ansprüche auf Schmerzensgeld. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass Sie als Patient diesen Mangel nachweisen müssen. Ihre subjektive Erinnerung allein reicht oft nicht aus. Stattdessen sind harte Fakten gefragt: Gibt es Widersprüche in den schriftlichen Dokumenten oder in den Zeugenaussagen des Arztes?

Denken Sie an den Kauf eines Gebrauchtwagens. Der Händler muss Sie über alle bekannten Mängel und Risiken informieren, bevor Sie unterschreiben. Wenn er verschweigt, dass die Bremsen defekt sind, können Sie den Kauf anfechten – selbst wenn das Auto zunächst fährt. Im medizinischen Kontext ist Ihre Gesundheit der „Kaufgegenstand“, und die Information über „Mängel“ (Risiken) ist zwingend.

Überprüfen Sie umgehend Ihren Aufklärungsbogen und alle weiteren Patientenunterlagen wie Arztbriefe vom Vorgespräch. Achten Sie präzise auf Unstimmigkeiten oder fehlende Informationen bezüglich der Diagnose und des Operationsumfangs, die Ihnen nicht erklärt wurden. Markieren Sie alle fragwürdigen handschriftlichen Zusätze. Diese Dokumente sind Ihr stärkster Hebel, um einen Mangel nachzuweisen und Ihre Rechte durchzusetzen.


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Was sind meine ersten Schritte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler?

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ist der erste und wichtigste Schritt die unverzügliche Sicherung und Anforderung ALLER relevanten Behandlungsunterlagen. Das schafft eine solide, dokumentierte Basis für eine juristische Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt. Dies verhindert spätere Manipulationen und untermauert Ihre Position von Anfang an.

Juristen nennen das Beweislast: Sie müssen beweisen, dass ein Fehler passierte und dieser Ihren Schaden verursachte. Fordern Sie deshalb sofort schriftlich eine vollständige Kopie Ihrer gesamten Behandlungsakte an: Anamnese, Diagnosen, Aufklärungsbögen, OP-Berichte, Befunde und Arztbriefe. Jeder einzelne Eintrag kann entscheidend sein, um die Faktenlage lückenlos darzustellen und eventuelle Widersprüche aufzudecken.

Gleichzeitig dokumentieren Sie Ihre eigenen Beschwerden präzise. Notieren Sie Art, Zeitpunkt des Auftretens und Intensität sowie alle Einschränkungen nach der Behandlung. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen, Fotos oder andere Beweismittel sorgfältig auf. Ein erfahrener Anwalt für Arzthaftungsrecht bewertet Ihre Situation realistisch und plant die strategischen nächsten Schritte. Dies ist besser, als unvorbereitet selbst mit der Klinik zu streiten, was Ihre Verhandlungsposition schwächen könnte.

Denken Sie an den Bau eines Hauses. Sie würden nie ohne Bauplan und Architekten starten. Ihr Fall ist vergleichbar: Ohne die kompletten Behandlungsunterlagen haben Sie keinen Bauplan, ohne spezialisierten Anwalt fehlt Ihnen der Experte, der die komplexen rechtlichen und medizinischen Details versteht. Beides ist unverzichtbar, um ein stabiles Fundament für Ihre Ansprüche zu legen.

Senden Sie am besten noch heute ein formloses, aber nachweisbares Schreiben an die behandelnde Klinik oder Praxis. Fordern Sie darin gemäß § 630g BGB die vollständige Herausgabe Ihrer Behandlungsakte. Ein Einschreiben mit Rückschein oder eine E-Mail mit Lesebestätigung sichert Ihnen einen Nachweis. So verhindern Sie, dass wichtige Unterlagen nachträglich manipuliert werden, und legen den Grundstein für Ihre Beweisführung.


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Muss ich als Patient immer die Gerichtskosten tragen, wenn ich verliere?

Ja, im deutschen Zivilprozessrecht trägt grundsätzlich die Partei, die den Prozess verliert, die gesamten Gerichtskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite und alle Kosten für Sachverständigengutachten. Dieses finanzielle Risiko für Kläger ist erheblich und kann unkalkulierbar werden. Daher ist eine sorgfältige Abwägung vor Klageerhebung entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu wahren.

Die Regel lautet: Im deutschen Zivilprozessrecht trägt die unterliegende Partei die kompletten Kosten des Rechtsstreits. Dies beinhaltet nicht nur Ihre eigenen Anwaltsgebühren, sondern auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Gerichtskosten kommen ebenfalls hinzu. Zudem fallen oft erhebliche Kosten für medizinische Sachverständigengutachten an, die in Arzthaftungsprozessen unverzichtbar sind.

Besonders wichtig ist: Diese Kostenlast erstreckt sich auch auf vorgerichtliche oder vorangegangene Verfahren. Haben Sie beispielsweise ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt und verlieren den Hauptprozess, müssen Sie auch dessen Kosten tragen. Das finanzielle Risiko ist also umfassend und sollte nicht unterschätzt werden.

Denken Sie an ein Pokerspiel: Wer am Ende keine gewinnbringende Hand vorweisen kann, muss den gesamten Pot bezahlen. Im Gerichtssaal ist es ähnlich. Ohne starke Beweise und eine gute Strategie kann der Einsatz hoch sein.

Fordern Sie daher unbedingt bei Ihrem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt eine detaillierte, transparente Aufstellung der voraussichtlichen Verfahrenskosten an. Prüfen Sie zudem frühzeitig, ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt oder ob die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vorliegen. Diese Vorsorge schützt Sie vor bösen finanziellen Überraschungen.


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Wie kann ich als Patient Operationsfehler oder Missverständnisse verhindern?

Operationsfehler und Missverständnisse lassen sich aktiv verhindern, indem Sie als Patient den Aufklärungsprozess bewusst mitgestalten. Prüfen Sie alle Dokumente sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit, sprechen Sie jede Unklarheit sofort an. Eine Vertrauensperson kann als Unterstützung und Gedächtnisstütze dienen. So stellen Sie eine lückenlose, beidseitig verstandene Kommunikation und korrekte Dokumentation sicher.

Als Patient haben Sie das Recht, vor jedem medizinischen Eingriff vollständig informiert zu werden. Es ist entscheidend, dass Sie Diagnosen wie „Springfinger“ oder „Karpaltunnelsyndrom“, den geplanten Operationsablauf und alle potenziellen Risiken lückenlos verstehen. Zögern Sie nicht, aktiv nachzufragen, bis wirklich keine Unklarheit mehr besteht. Bitten Sie im Zweifel um eine schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Gleichzeitig ist Ihre Sorgfalt bei schriftlichen Unterlagen unerlässlich. Überprüfen Sie insbesondere den Aufklärungsbogen und weitere Arztbriefe vor der Unterschrift genau auf Vollständigkeit und die Richtigkeit handschriftlicher Einträge. Ein Beispiel dafür wäre „CTS rechts“. Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie aller unterzeichneten Dokumente aushändigen; das ist Ihr gutes Recht.

Denken Sie an den Hauskauf: Sie würden niemals einen Vertrag unterschreiben, ohne ihn genau gelesen und jede Klausel verstanden zu haben. Mit Ihrem Körper ist es ähnlich. Mündliche Zusagen sind flüchtig, eine klare, schriftliche und verstandene Einwilligung ist dagegen Ihre stärkste Absicherung.

Nehmen Sie zum Aufklärungsgespräch eine vorbereitete Liste Ihrer Fragen mit. Bitten Sie aktiv darum, jede einzelne Diagnose und jeden geplanten Schritt klar erläutert zu bekommen. Fragen Sie gezielt nach allen handschriftlichen Ergänzungen auf Ihrem Aufklärungsbogen, lassen Sie sich diese erklären, bevor Sie unterschreiben und bestehen Sie auf einer Kopie der vollständigen Dokumentation.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Beweislast

Im deutschen Recht entscheidet die Beweislast, wer einen bestimmten Sachverhalt vor Gericht nachweisen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen. Dieses Prinzip ist entscheidend, um die Verteilung der Verantwortlichkeiten in einem Rechtsstreit klar zu regeln und Rechtssicherheit zu schaffen. Wer eine Behauptung aufstellt, muss diese üblicherweise auch belegen.

Beispiel: Die Patientin hatte im vorliegenden Fall die Beweislast, einen Behandlungsfehler der Klinik und den ursächlichen Schaden zu belegen, was ihr jedoch nicht gelang.

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Fehlende Einwilligung

Eine fehlende Einwilligung liegt vor, wenn ein Patient vor einem medizinischen Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt wurde und daher keine wirksame Zustimmung erteilen konnte. Das Gesetz schützt die körperliche Unversehrtheit des Menschen; nur mit einer informierten und freiwilligen Zustimmung darf ein Arzt einen Eingriff vornehmen, um ihn nicht als rechtswidrige Körperverletzung zu bewerten.

Beispiel: Hätte die Klinik eine fehlende Einwilligung der Patientin nicht widerlegen können, wäre die Operation als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft worden, auch wenn sie medizinisch korrekt verlief.

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Kausalität

Unter Kausalität verstehen Juristen den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Handeln (oder Unterlassen) und einem daraus resultierenden Schaden. Ohne diesen direkten Zusammenhang, dass der Fehler den konkreten Schaden verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, selbst wenn ein Fehler vorlag. Das Gesetz fordert eine klare Verbindung.

Beispiel: Das Gericht konnte keine Kausalität zwischen dem organisatorischen Versäumnis der Klinik und den anhaltenden Schmerzen der Patientin feststellen, da die Operationen fachgerecht erfolgten.

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Lege artis

Der lateinische Ausdruck „lege artis“ bedeutet, dass ein medizinischer Eingriff oder eine Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde. Dieser Qualitätsstandard stellt sicher, dass Ärzte bei ihrer Arbeit die jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und bewährten Praktiken anwenden und somit fachgerecht handeln. Das schützt die Patienten vor unsachgemäßer Behandlung.

Beispiel: Der Sachverständige bestätigte, dass beide Operationen an der Hand der Patientin „lege artis“ ausgeführt wurden, auch wenn der Ablauf ungewöhnlich war.

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Organisationsverschulden

Ein Organisationsverschulden meint Fehler in der Ablaufplanung oder Struktur einer Einrichtung, die nicht direkt die medizinische Ausführung betreffen, aber zu Schäden führen können. Das Gesetz verpflichtet Kliniken, eine sichere und effiziente Organisation zu gewährleisten, um Risiken für Patienten zu minimieren. Ein solcher Mangel kann Haftungsansprüche begründen, wenn er ursächlich für einen Schaden ist.

Beispiel: Das Gericht bewertete den zweigeteilten Operationsablauf als Organisationsverschulden, sah aber keinen ursächlich dadurch entstandenen Schaden für die Patientin.

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Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten ist die schriftliche Einschätzung eines Experten zu fachlichen Fragen, die das Gericht zur Klärung komplexer Sachverhalte heranzieht. Gerichte verlassen sich auf unabhängige Sachverständige, um medizinische oder technische Details objektiv bewerten zu lassen, die Richter selbst nicht beurteilen können. Es hilft, die Faktenlage wissenschaftlich fundiert zu beleuchten.

Beispiel: Das handchirurgische Sachverständigengutachten spielte eine zentrale Rolle bei der Urteilsfindung, da es die fachgerechte Durchführung der Operationen bestätigte und die Behauptungen der Patientin widerlegte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


Einwilligung des Patienten (§ 630d BGB)
Jede medizinische Behandlung bedarf der vorherigen Aufklärung und freiwilligen Zustimmung des Patienten.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Patientin behauptete, der Operation am Karpaltunnel nicht zugestimmt zu haben, was die Klinik jedoch durch eine lückenlose Dokumentation und eine glaubhafte Zeugenaussage des aufklärenden Arztes widerlegen konnte.

Ärztlicher Behandlungsfehler (§ 630a Abs. 2 BGB)
Eine medizinische Behandlung muss nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung erfolgen („lege artis“).

Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte anhand eines Sachverständigengutachtens fest, dass beide Operationen fachgerecht durchgeführt wurden und somit kein technischer Behandlungsfehler vorlag.

Kausalität (Ursächlicher Zusammenhang)
Für eine Haftung muss ein direkter und nachweisbarer Zusammenhang zwischen einem Fehler der Klinik und dem beim Patienten eingetretenen Schaden bestehen.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht konnte keinen direkten Zusammenhang zwischen dem organisatorischen Versäumnis im Operationssaal oder einem etwaigen Fehler der Klinik und den von der Patientin beklagten anhaltenden Schmerzen herstellen.

Beweislast im Arzthaftungsrecht
Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler oder eine fehlende Einwilligung zu einem konkreten Schaden geführt hat.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Patientin konnte ihre Behauptungen einer Patientenverwechslung, einer Dokumentenfälschung oder eines ursächlichen Zusammenhangs ihrer Beschwerden mit dem Vorgehen der Klinik nicht beweisen.


Das vorliegende Urteil


LG Köln – Az.: 25 O 64/21 – Urteil vom 15.06.2022


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