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Arzthaftung: Bis zu 2,5-fache Anwaltsgebühr für Gutachterverfahren

Wegen der Komplexität im Arzthaftungsfall verlangte die Anwältin für die Tätigkeit vor der Gutachterkommission den 2,5-fachen Gebührensatz. Obwohl das Hauptverfahren noch lief, galt dieses Honorar als sofort fällig und war separat abzurechnen.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 C 275/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Cochem
  • Datum: 16. Oktober 2025
  • Aktenzeichen: 21 C 275/24
  • Verfahren: Leistungsklage
  • Rechtsbereiche: Anwaltliches Gebührenrecht, Arzthaftungsrecht, Dienstvertragsrecht

  • Das Problem: Eine Anwältin forderte von ihrer Mandantin 2.357,68 Euro Honorar für die Arbeit in einem komplexen Arzthaftungsfall. Die Mandantin weigerte sich, die Rechnung zu begleichen, da sie die Gebühren für das vorgeschaltete Gutachterverfahren für unzulässig und die Forderung für nicht fällig hielt.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Anwalt die Tätigkeit vor der ärztlichen Gutachterkommission zusätzlich und sofort abrechnen, obwohl das anschließende gerichtliche Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen ist?
  • Die Antwort: Ja, die Mandantin muss den vollen Betrag bezahlen. Das Gericht stufte die Gutachterkommission als Schlichtungsstelle ein, was eine zusätzliche, sofort fällige Anwaltsgebühr auslöste.
  • Die Bedeutung: Das Verfahren vor der ärztlichen Gutachterkommission wird rechtlich als eigenständige und abgeschlossene Angelegenheit behandelt. Anwälte dürfen die Kosten für diese aufwendige vorgerichtliche Tätigkeit sofort abrechnen, auch wenn der eigentliche Schadensersatzprozess noch läuft.

Wer zahlt den Anwalt vor der ärztlichen Gutachterkommission?

Ein tragischer Behandlungsfehler bildet den Hintergrund dieses Gebührenstreits, der vor dem Amtsgericht Cochem verhandelt wurde. Am 8. Dezember 2020 unterzog sich eine Patientin einer Ohroperation. Was als Routineeingriff geplant war, endete in einem medizinischen Albtraum: Durch mehrfache, missglückte Intubationsversuche erlitt die Frau dauerhafte Schäden an ihren Stimmlippen und ihrer Stimme. Um Gerechtigkeit und Schadensersatz zu erlangen, beauftragte sie im Jahr 2021 eine spezialisierte Rechtsanwältin. Bevor die Sache jedoch vor das Landgericht ging, wünschte die Patientin ausdrücklich ein Verfahren vor der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler.

Die Anwältin präsentiert einem formalen Gremium den unhandlichen Stapel medizinischer Gutachten.
Streit um Anwaltsgebühren: Abrechnung für Gutachterkommission zählt als gesonderte Leistung. | Symbolbild: KI

Dieses Vorverfahren bestätigte zwar den Behandlungsfehler und den Dauerschaden, eine gütliche Einigung mit der Gegenseite scheiterte jedoch. Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Koblenz. Streitpunkt vor dem Amtsgericht Cochem war nun jedoch nicht der Ärztepfusch selbst, sondern die Rechnung der Anwältin für ihre Arbeit vor der Gutachterkommission. Sie verlangte am 19. Januar 2024 ein Honorar von 2.357,68 Euro. Die Patientin beziehungsweise ihre Rechtsschutzversicherung weigerte sich zu zahlen. Die Argumente der Gegenseite lauteten: Die Arbeit vor der Kommission sei keine eigenständige Angelegenheit, das Honorar sei noch gar nicht fällig, da der Prozess in Koblenz noch laufe, und die angesetzten Gebührensätze seien überzogen. Um diesen Konflikt zu lösen, musste das Gericht am 16. Oktober 2025 unter dem Aktenzeichen 21 C 275/24 ein Machtwort sprechen.

Welche Gebühren darf ein Anwalt bei Arzthaftung abrechnen?

Um das Urteil zu verstehen, muss man einen Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werfen. Anwälte werden nicht nach Zeitaufwand bezahlt, sondern nach dem sogenannten Gegenstandswert – in diesem schweren Fall lag dieser bei beachtlichen 285.600 Euro. Auf dieser Basis berechnen sich die Gebühren. Normalerweise fällt für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) an. Ein durchschnittlicher Fall wird hier mit dem Faktor 1,3 berechnet.

Die Klägerin setzte jedoch den Höchstsatz von 2,5 an, was nur bei besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen zulässig ist. Zusätzlich berechnete sie eine Gebühr nach Nummer 2303 Satz 1 Nr. 1 VV RVG. Diese Vorschrift erlaubt eine gesonderte Vergütung, wenn ein Güteverfahren vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle stattfindet. Die zentrale juristische Frage war also: Zählt die ärztliche Gutachterkommission als eine solche offizielle „Gütestelle“? Wenn ja, darf die Anwältin hierfür extra abkassieren. Wenn nein, wäre diese Arbeit womöglich mit der allgemeinen Vertretung bereits abgegolten.

Warum ist das Verfahren vor der Gutachterkommission gesondert zu bezahlen?

Das Amtsgericht Cochem entschied in seinem Urteil zugunsten der Anwältin und verurteilte die Patientin zur vollen Zahlung zuzüglich Zinsen. Die Begründung des Gerichts ist für künftige Arzthaftungsfälle wegweisend, da sie die Struktur der Anwaltsvergütung in diesen komplexen Verfahren genau aufschlüsselt.

Gilt die Gutachterkommission als offizielle Gütestelle?

Das Gericht bejahte diese Frage eindeutig. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Tätigkeit vor der Kommission nicht gesondert nach Nummer 2303 VV RVG abgerechnet werden dürfe. Der Richter sah dies anders und verwies auf § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO). Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen nicht nur der reinen Tatsachenfeststellung, sondern explizit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Gericht stützte sich dabei sogar auf alte Bundestagsdrucksachen und die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle der Ärztekammer Rheinland-Pfalz. Da das Ziel dieser Kommissionen die Vermeidung von Gerichtsprozessen durch eine gütliche Einigung ist, erfüllen sie den Tatbestand einer Gütestelle. Folglich steht der Anwältin hierfür die gesonderte Geschäftsgebühr zu.

Wann wird das Anwaltshonorar fällig?

Ein weiterer Knackpunkt war die Fälligkeit der Rechnung. Die Patientin meinte, solange der eigentliche Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Koblenz noch laufe, müsse sie die Vorarbeit nicht bezahlen. Das Gericht wies diesen Einwand unter Berufung auf § 8 Absatz 1 RVG zurück. Danach wird die Vergütung fällig, wenn eine Angelegenheit beendet ist. Nach § 17 Nummer 7 Buchstabe A RVG gelten das Güteverfahren und das spätere gerichtliche Verfahren als zwei verschiedene Angelegenheiten. Da das Verfahren vor der Gutachterkommission abgeschlossen war, war auch das Geld dafür sofort fällig – unabhängig vom Ausgang oder Stand des Hauptprozesses. Das Argument der Gegenseite, dies verstoße gegen Treu und Glauben, ließ der Richter nicht gelten.

Ist der 2,5-fache Gebührensatz zulässig?

Besonders strittig war die Höhe der angesetzten Gebühr. Statt der üblichen Mittelgebühr verlangte die Anwältin den Faktor 2,5. Um dies zu klären, holte das Gericht ein Sachverständigengutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Köln ein. Das Ergebnis bestätigte die Forderung der Anwältin vollumfänglich. Ein Arzthaftungsmandat mit einem Streitwert von über 285.000 Euro, das sich über 32 Monate hinzieht, umfangreiche medizinische Unterlagen umfasst und komplexe Haftungsfragen (Intubationsfehler) beinhaltet, rechtfertigt den Höchstsatz. Der Arbeitsaufwand und die Schwierigkeit lagen deutlich über dem Durchschnitt, weshalb die 2,5-fache Gebühr angemessen und ermessenfehlerfrei festgesetzt wurde.

Kostet der Weg zur Schlichtungsstelle extra Geld?

Das Urteil stellt klar: Der Gang vor die ärztliche Gutachterkommission ist rechtlich eine eigenständige Angelegenheit. Wenn ein Anwalt hier tätig wird, löst dies separate Gebührenansprüche aus, die nicht mit dem späteren Gerichtsprozess verrechnet oder durch ihn aufgeschoben werden. Die Patientin muss der Anwältin den geforderten Betrag von 2.357,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2024 zahlen. Zudem trägt sie die Kosten des Rechtsstreits. Für Patienten und Rechtsschutzversicherungen bedeutet dies, dass die Schlichtungsversuche vor Ärztekammern zwar Gerichtsprozesse vermeiden können, anwaltlich aber als vollwertige, separat zu vergütende Verfahrensabschnitte gelten, insbesondere wenn sie so komplex sind wie im vorliegenden Fall.

Die Urteilslogik

Die Tätigkeit des Anwalts vor der ärztlichen Gutachterkommission löst stets eigenständige und sofort fällige Gebühren aus, da dieses Vorverfahren rechtlich als separate Angelegenheit gilt.

  • Gutachterverfahren lösen separate Gebühren aus: Die ärztliche Gutachterkommission dient explizit der außergerichtlichen Streitbeilegung und gilt daher als offizielle Gütestelle, deren Inanspruchnahme eine gesonderte Geschäftsgebühr auslöst, die zusätzlich zur allgemeinen Vertretung abgerechnet wird.
  • Die Vergütung wird sofort fällig: Das Güteverfahren vor der Gutachterkommission bildet eine eigene, in sich abgeschlossene Angelegenheit, weshalb das Anwaltshonorar sofort nach Beendigung dieses Vorverfahrens zur Zahlung fällig wird, unabhängig vom Status des nachfolgenden Gerichtsprozesses.
  • Der Höchstsatz ist bei Komplexität berechtigt: Mandate in der Arzthaftung, die durch einen hohen Gegenstandswert, langwierige Dauer und komplizierte medizinische Sachverhalte gekennzeichnet sind, rechtfertigen die Ansetzung der maximalen 2,5-fachen Geschäftsgebühr, weil der Aufwand den Durchschnitt deutlich übersteigt.

Die Rechtsprechung etabliert die ärztliche Schlichtungsstelle damit als vollwertigen, gesondert zu vergütenden Verfahrensabschnitt im Rahmen der Arzthaftung.


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Experten Kommentar

Viele Mandanten sehen die Gutachterkommission oft als schnelle und kostengünstige Vorarbeit, bevor der langwierige Prozess beginnt. Das Amtsgericht Cochem zieht hier eine klare rote Linie: Dieser Weg ist juristisch ein eigenständiges, vollwertiges Verfahren. Das hat die wichtige Konsequenz, dass Anwälte diese Tätigkeit separat und sofort abrechnen dürfen, selbst wenn der Hauptprozess auf Schadensersatz noch läuft. Für alle, die nach einer außergerichtlichen Lösung suchen, bedeutet das: Es ist keine billige Vorentscheidung, sondern ein eigener, honorarpflichtiger Schritt, der bei komplexer Arzthaftung auch den maximalen Gebührensatz rechtfertigen kann.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich meinen Anwalt für das Gutachterverfahren bei der Ärztekammer extra bezahlen?

Ja, Sie müssen die anwaltliche Vertretung vor der Gutachterkommission in der Regel separat bezahlen. Das Verfahren vor der ärztlichen Kommission gilt juristisch als eine eigenständige Angelegenheit. Diese zusätzliche Gebührenpflicht überrascht viele Mandanten, die davon ausgingen, die Kosten seien im Gesamtpaket der außergerichtlichen Vertretung enthalten. Die Folge ist eine unerwartete, zusätzliche Anwaltsrechnung, selbst wenn der Schlichtungsversuch gescheitert ist.

Der Gesetzgeber betrachtet die Tätigkeit vor der Gutachterkommission als gesonderte Dienstleistung, welche eine zusätzliche Vergütung rechtfertigt. Der Grund liegt in der Funktion der Kommission: Gerichte sehen sie als offizielle Gütestelle im Sinne des § 15a EGZPO. Diese juristische Einordnung erlaubt Anwälten, eine separate Geschäftsgebühr nach Nummer 2303 des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) abzurechnen. Das Amtsgericht Cochem hat diese Rechtsauffassung in einem wegweisenden Urteil ausdrücklich bestätigt.

Das Güteverfahren und der spätere gerichtliche Prozess gelten nach § 17 Nummer 7 Buchstabe A RVG als zwei verschiedene Vorgänge. Deshalb entsteht die Gebührenpflicht sofort, sobald Ihr Anwalt für Sie vor der Gutachterkommission tätig wird. Diese Vergütung ist fällig, sobald das Schlichtungsverfahren abgeschlossen ist. Es ist unerheblich, ob der Fall anschließend vor Gericht landet oder ob Sie eine Einigung erzielen konnten.

Überprüfen Sie vor der Beauftragung unbedingt Ihren Mandatsvertrag auf explizite Vereinbarungen bezüglich der Abrechnung von Verfahren vor Gütestellen (VV RVG Nr. 2303).


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Darf mein Anwalt im Arzthaftungsfall den Höchstsatz (Faktor 2,5) abrechnen?

Die Regel sieht für eine außergerichtliche Vertretung die Mittelgebühr von 1,3 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Ihr Anwalt darf den Höchstsatz von Faktor 2,5 nur dann ansetzen, wenn der Fall objektiv als besonders schwierig oder überdurchschnittlich umfangreich gilt. Bei komplexen Arzthaftungsfällen mit sehr hohem Gegenstandswert ist dieser Satz jedoch oft gerechtfertigt.

Der Gesetzgeber erlaubt den erhöhten Faktor 2,5 zur angemessenen Honorierung außergewöhnlichen Aufwands. Entscheidend ist die Erfüllung mehrerer Kriterien, die den Fall deutlich vom Durchschnitt abheben müssen. Dazu gehören die Notwendigkeit, umfangreiche medizinische Unterlagen zu sichten und zu analysieren, sowie komplexe juristische Haftungsfragen, beispielsweise bei Behandlungs- oder Intubationsfehlern. Auch ein sehr hoher Gegenstandswert erhöht die Verantwortung des Anwalts und kann den erhöhten Satz rechtfertigen.

Nehmen wir an, das Mandat zieht sich über fast drei Jahre (32 Monate) und betrifft einen Schadensersatzanspruch von 285.600 Euro. In solchen Ausnahmefällen kann die Angemessenheit der Gebühren durch ein Sachverständigengutachten der Anwaltskammer überprüft werden. Im konkreten Fall, der vor dem Amtsgericht Cochem verhandelt wurde, bestätigte das Gutachten den 2,5-fachen Satz genau wegen dieser Kombination aus Umfang und Komplexität.

Fordern Sie von Ihrem Anwalt stets eine detaillierte, schriftliche Begründung, welche spezifischen Kriterien den Höchstsatz 2,5 rechtfertigen.


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Wann muss ich die Anwaltskosten für das Gutachterverfahren wirklich bezahlen?

Viele Mandanten gehen davon aus, die Anwaltskosten für das Gutachterverfahren erst nach einem erfolgreichen Hauptprozess begleichen zu müssen. Diese Annahme ist juristisch falsch. Die Anwaltsvergütung für die Tätigkeit vor der Gutachterkommission wird sofort fällig, sobald dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen ist. Die Zahlung hängt nicht vom Ergebnis oder dem Stand des späteren Schadensersatzprozesses ab.

Die Regelung zur Fälligkeit der Vergütung findet sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach § 8 Absatz 1 RVG entsteht der Zahlungsanspruch des Anwalts immer dann, wenn die betreffende juristische Angelegenheit beendet ist. Ausschlaggebend ist in diesem Kontext, dass das Verfahren vor der Gutachterkommission als eine vom gerichtlichen Hauptprozess getrennte Angelegenheit gilt. Diese juristische Trennung ist explizit in § 17 Nr. 7 Buchstabe A RVG festgelegt und begründet die sofortige Fälligkeit.

Das Honorar ist somit sofort fällig, sobald die Gutachterkommission ihr Ergebnis mitgeteilt hat und eine gütliche Einigung definitiv gescheitert ist. Liegt die Rechnung des Anwalts vor, müssen Sie diese begleichen, selbst wenn der Hauptprozess vor dem Landgericht gerade erst begonnen hat. Der Einwand, die Zahlung verstoße gegen Grundsätze wie Treu und Glauben, solange das Hauptverfahren laufe, wurde von der Rechtsprechung zurückgewiesen.

Begleichen Sie die Anwaltsrechnung für das abgeschlossene Gutachterverfahren zügig, um die Zahlung von Verzugszinsen und zusätzlichen Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden.


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Was tun, wenn meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Gutachterkommission ablehnt?

Die Ablehnung der Kostenübernahme für das Verfahren vor der ärztlichen Gutachterkommission ist ein häufiges Problem. Versicherer argumentieren meist fälschlicherweise, diese anwaltliche Tätigkeit sei lediglich vorbereitend und keine gesondert vergütungspflichtige Angelegenheit. Sie sollten die Ablehnung nicht akzeptieren, sondern auf der Deckung bestehen. Nutzen Sie die juristische Einstufung der Kommission als offiziell anerkannte Gütestelle, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Die Ablehnung der Versicherung basiert auf einer Fehleinschätzung der Rolle der Gutachterkommission. Diese Gremien dienen nach dem Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (§ 15a EGZPO) explizit der außergerichtlichen Streitbeilegung und sollen Gerichtsprozesse vermeiden. Gerade diese Schlichtungsfunktion begründet die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung. Daher gilt das Verfahren als juristisch gesonderte, vergütungspflichtige Tätigkeit nach VV RVG Nr. 2303, die die Versicherung im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung decken muss.

Um eine Neubewertung der Deckungszusage zu erzwingen, sollten Sie sich auf die klare Rechtsprechung berufen. Das Amtsgericht Cochem stellte fest, dass die ärztliche Gutachterkommissionen eine offizielle Gütestelle im Sinne des Gesetzes darstellen (AG Cochem, Az. 21 C 275/24). Diese gerichtliche Anerkennung belegt, dass die Kosten für dieses separate Verfahren zu tragen sind. Nehmen Sie die Ablehnung nicht hin, da Sie sonst Gefahr laufen, die Anwaltsrechnung trotz bestehender Deckungspflicht selbst begleichen zu müssen.

Weisen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung umgehend schriftlich auf die Gesetzeslage (§ 15a EGZPO) und das Urteil hin, um die Kostenübernahme für die Gutachterkommission durchzusetzen.


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Gilt die ärztliche Gutachterkommission als offizielle Gütestelle und welche Folgen hat das für meine Kosten?

Ja, die ärztliche Gutachterkommission gilt juristisch als offizielle Gütestelle im Sinne des § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO). Diese Klassifizierung hat unmittelbare und wichtige finanzielle Folgen für Mandanten. Die wichtigste Konsequenz ist, dass Ihr Anwalt für die Vertretung vor der Gutachterkommission eine zusätzliche, gesonderte Vergütung verlangen darf.

Der Grund für diese Einordnung liegt in der klaren Funktion der Kommissionen: Sie dienen explizit der außergerichtlichen Streitbeilegung, um teure und langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden. Gerichte bestätigen, dass diese Funktion den Tatbestand einer Gütestelle erfüllt. Daher darf der Anwalt zusätzlich zur normalen außergerichtlichen Geschäftsgebühr (VV RVG Nr. 2300) eine separate Gebühr für das Güteverfahren berechnen.

Diese gesonderte Vergütungsposition ist die Nummer 2303 VV RVG. Sie wird zusätzlich erhoben, weil das Verfahren vor der Kommission als rechtlich eigenständige Angelegenheit gilt, getrennt vom späteren Gerichtsverfahren. Die Gebühr wird sofort fällig, sobald das Verfahren vor der Gutachterkommission abgeschlossen ist und die gütliche Einigung gescheitert ist. Die Zahlung hängt nicht davon ab, ob und wann der Hauptprozess vor dem Landgericht entschieden wird.

Prüfen Sie Ihre Anwaltsrechnung dahingehend, ob die Tätigkeit vor der Gutachterkommission transparent unter der Gebührennummer 2303 VV RVG dokumentiert wurde.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fälligkeit

Fälligkeit bezeichnet den genauen Zeitpunkt, ab dem ein Anwalt die Zahlung seines Honorars rechtlich einfordern kann.
Das Gesetz legt damit fest, wann der Mandant in der Pflicht steht, die Rechnung zu begleichen, unabhängig davon, ob der gesamte Rechtsstreit bereits abgeschlossen ist.

Beispiel: Nach § 8 RVG trat die Fälligkeit für die Kosten des Verfahrens vor der Gutachterkommission ein, als dieses Verfahren als separate Angelegenheit abgeschlossen wurde.

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Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist die finanzielle Kenngröße, die Juristen nutzen, um die Höhe der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten zu berechnen – er entspricht oft der geforderten Schadenssumme.
Das System der Anwaltsvergütung in Deutschland bemisst das Honorar nach dem Wert, um den gestritten wird, da mit einem höheren Wert auch die Verantwortung des Anwalts steigt.

Beispiel: Im vorliegenden Arzthaftungsfall diente der beachtliche Schadensersatzanspruch von 285.600 Euro als Grundlage zur Festlegung des Gegenstandswertes für die Gebührenabrechnung.

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Geschäftsgebühr

Juristen nennen die Geschäftsgebühr das Standardhonorar, das ein Rechtsanwalt für seine gesamte außergerichtliche Tätigkeit, also bevor eine Klage eingereicht wird, verlangen darf.
Diese Gebühr deckt die gesamte Korrespondenz, die juristische Prüfung, die Beratung und die Verhandlungen mit der Gegenseite ab.

Beispiel: Die Anwältin verlangte im Fall eine Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses, um ihre Tätigkeit gegenüber der Gegenseite vor dem eigentlichen Prozess abzurechnen.

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Gütestelle

Eine Gütestelle ist eine staatlich anerkannte Einrichtung, deren Hauptzweck es ist, einen juristischen Streitfall durch außergerichtliche Schlichtung zu lösen und somit eine Klage zu vermeiden.
Der Gesetzgeber belohnt die Bemühungen um eine gütliche Einigung, indem Anwälte für die Vertretung vor einer solchen Stelle eine separate, zusätzliche Gebühr abrechnen dürfen.

Beispiel: Das Amtsgericht Cochem bejahte, dass die ärztliche Gutachterkommission aufgrund ihrer expliziten Funktion zur Streitbeilegung als offizielle Gütestelle im Sinne des § 15a EGZPO gilt.

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Höchstsatz (Faktor 2,5)

Der Höchstsatz von 2,5 ist der obere Multiplikator der Geschäftsgebühr, den Anwälte nur bei Mandaten anwenden dürfen, die außergewöhnlich schwierig oder im Umfang überdurchschnittlich groß sind.
Er dient der Honorierung von Fällen, die einen erhöhten Recherche-, Analyse- und Verantwortungsaufwand erfordern und deutlich über die übliche Mittelgebühr (1,3) hinausgehen.

Beispiel: Da das Arzthaftungsmandat komplexe Intubationsfehler, einen hohen Streitwert und eine Dauer von 32 Monaten umfasste, bestätigte das Sachverständigengutachten die Angemessenheit des Höchstsatzes von 2,5.

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Vergütungsverzeichnis (VV RVG)

Das Vergütungsverzeichnis ist der detaillierte Anhang zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem genau festgelegt ist, welche Gebühr für welche anwaltliche Dienstleistung entsteht.
Diese detaillierte Liste schafft Rechtssicherheit und Transparenz, da Mandanten und Anwälte dort alle spezifischen Nummern und Sätze für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren finden.

Beispiel: Die zentrale Streitfrage war, ob die Anwältin die gesonderte Gebühr nach Nummer 2303 des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) für die Tätigkeit vor der Gutachterkommission berechnen durfte.

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Das vorliegende Urteil


AG Cochem – Az: 21 C 275/24 – Urteil vom 16.Oktober 2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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