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Behandlungsfehler – keine Plexus brachialis-Schädigung sondern ein Karpaltunnelsyndrom

Ein Routine-MRT endete für einen Patienten mit einem Albtraum: Durch einen folgenschweren Fehler des Praxispersonals wurde sein Arm im Gerät eingeklemmt und brach. Die dadurch verursachten Nervenschäden schränken ihn nun dauerhaft im Alltag ein und führen zu chronischen Schmerzen. Das Landgericht Dortmund sprach dem Mann 30.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Dortmund
  • Datum: 02.06.2022
  • Aktenzeichen: 4 O 12/19
  • Verfahrensart: Zivilverfahren auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung weiterer Schadensersatzansprüche
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Medizinrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger forderte Schmerzensgeld und die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten aufgrund einer radiologischen Fehlbehandlung, die zu einer Humerusfraktur und weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Er argumentierte, dass die Verletzung zu einem dauerhaften Nervenschaden und erheblichen Beeinträchtigungen in seinem Alltag führte.
  • Beklagte: Die Beklagte, eine radiologische Praxis, bestritt die behaupteten Beeinträchtigungen sowie deren kausale Verbindung zum Unfall. Sie machte geltend, dass die Einschränkungen unfallunabhängig seien und verwies auf eine vorgeschädigte körperliche Konstitution des Klägers.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde während einer MRT-Untersuchung verletzt, als sich sein Arm in der Liege verkeilte und ein Praktikant die Liegebewegung trotz der Hilferufe nicht stoppte, was zu einer Fraktur und späteren Nervenschädigungen führte.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Beklagten aufgrund grob fehlerhafter Behandlung Schmerzensgeld zusteht und in welchem Umfang weitere materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Kläger erhält 30.000 EUR Schmerzensgeld von der Beklagten. Es wird festgestellt, dass die Beklagte für alle bis zum 10.01.2019 entstandenen und ab dem Zeitpunkt vorhersehbaren materiellen Schäden haftet, sofern sie bereits mit der Klage geltend gemacht wurden.
  • Begründung: Die Beklagte habe grob fehlerhaft gehandelt. Der Ursachenzusammenhang zwischen der Krankheitserscheinung und dem Unfall wurde durch medizinische Gutachten bestätigt. Ein Plexus brachialis-Zugschaden wurde anerkannt. Die Beklagte hat nicht ausreichend dargelegt, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen unfallunabhängig sind.
  • Folgen: Die Beklagte muss das Schmerzensgeld sowie bestimmte Schäden ersetzen. Ein Teil der Ansprüche wurde aufgrund von Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar mit Sicherheitsleistungen, was bedeutet, dass die Beklagte bei Nichtleistung direkten Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt ist.

Behandlungsfehler in der Orthopädie: Patientenschutz im Fokus

Behandlungsfehler im medizinischen Kontext sind komplexe Themen, die oft erhebliche Folgen für die Patientenrechte und die Heilungsprozesse haben. Insbesondere bei orthopädischen Behandlungen kann es zu diagnostischen Fehlern kommen, wie etwa der Verwechslung eines Karpaltunnelsyndroms mit einer Plexus brachialis-Schädigung. Dies kann nicht nur zu vermeidbaren Nervenschäden führen, sondern auch die weiteren Schritte der Schmerztherapie und Ergotherapie beeinträchtigen.

Die rechtlichen Aspekte solcher Behandlungsfehler lassen sich im Medizinrecht verorten, wo die ärztliche Haftung und die Ansprüche auf Behandlungskosten eine entscheidende Rolle spielen. Um die Dimensionen dieser Thematik besser zu verstehen, wird im Folgenden ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Kombination aus medizinischen und juristischen Fragestellungen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Oberarmbruch im MRT-Gerät führt zu dauerhaften Nervenschäden

Medizinische Fachangestellte erklärt Patienten MRT-Sicherheitsprotokoll vor Untersuchung
(Symbolfoto: Recraft gen.)

Ein gravierender Zwischenfall bei einer MRT-Untersuchung am 17. April 2018 führte zu schwerwiegenden Folgen für einen Patienten. Das Landgericht Dortmund verurteilte die beklagte radiologische Praxis zur Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld.

Folgenschwerer Fehler beim MRT-Scan

Der Patient hatte sich wegen Nacken- und Kopfschmerzen einer MRT-Untersuchung unterzogen. Beim Herausfahren der Liege verkeilte sich sein linker Arm im Gerät. Obwohl er durch Schreie auf sich aufmerksam machte, entfernte sich der zuständige Praktikant vom Gerät, ohne das Herausfahren der Liege zu stoppen. Durch den weiterlaufenden Mechanismus wurde der verkeilte Arm nach hinten gezogen, was zu einem Oberarmbruch führte.

Schwere Nervenschädigung als Folge des Unfalls

Neben dem Oberarmbruch erlitt der Patient eine schwerwiegende Schädigung des Armnerven-Geflechts (Plexus brachialis). Der neurologische Sachverständige stellte fest, dass der Patient seinen linken Arm seitdem nur noch minimal bewegen kann – lediglich 40 Grad nach vorne, 15 Grad zur Seite und 20 Grad nach hinten. Ohne Unterstützung des rechten Arms kann er die linke Hand nicht mehr zum Mund führen.

Massive Einschränkungen im Alltag

Die Nervenschädigung führt bei dem Patienten zu erheblichen Beeinträchtigungen. Er kann viele Alltagstätigkeiten wie das Fensterputzen, Aufhängen von Wäsche oder das Austauschen von Deckenlampen nicht mehr selbstständig ausführen. Beim Autofahren musste er auf ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe umsteigen, da er das Lenkrad nicht mehr sicher mit der linken Hand halten kann. Zudem leidet er unter einschießenden, elektrisierenden Schmerzen im Arm, die 15 bis 20 Mal täglich auftreten.

Grobes Fehlverhalten des Praxispersonals

Das Gericht bewertete das Verhalten des Praktikanten als groben Behandlungsfehler. Es sei „elementares Grundwissen beim Umgang mit Maschinen“, diese im Gefahrenfall zu stoppen. Der vorhandene Stopp-Schalter hätte betätigt werden müssen, statt sich vom Gerät zu entfernen. Dass es sich bei dem Mitarbeiter um einen Praktikanten handelte, entlaste die Praxis nicht, da der Facharztstandard gelte.

Vorerkrankung beeinflusst Schmerzensgeldhöhe

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht, dass der Patient durch eine Kinderlähmung (Polio) vorgeschädigt war. Diese Erkrankung macht seine Nerven anfälliger für Schäden. Der Unfall hat die krankheitsbedingte Verschlechterung seiner Armfunktion um Jahre vorverlagert und zusätzlich zu belastenden Schmerzempfindungen geführt, die bei der Grunderkrankung nicht auftreten.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn bei einer MRT-Untersuchung trotz Hilferufen des Patienten die Liege nicht gestoppt wird – selbst wenn der Mitarbeiter nur ein Praktikant ist. Bei Vorerkrankungen wie Polio können die Folgen eines solchen Fehlers besonders schwerwiegend sein und zu dauerhaften Nervenschäden führen. Das Gericht sprach dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro zu und berücksichtigte dabei sowohl die konkreten Beeinträchtigungen im Alltag als auch die durch die Vorerkrankung erhöhte Vulnerabilität.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie während einer medizinischen Behandlung zu Schaden kommen, haben Sie auch als vorerkrankter Patient Anspruch auf angemessenen Schadenersatz. Das Gericht berücksichtigt dabei Ihre individuellen Lebensumstände und gesundheitlichen Einschränkungen. Eine bestehende Vorerkrankung mindert Ihre Ansprüche nicht – im Gegenteil kann sie sogar zu einer höheren Entschädigung führen, wenn Sie dadurch besonders anfällig für Schäden sind. Sie müssen Ihre Beeinträchtigungen im Alltag konkret darlegen können, etwa wenn Sie bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen können oder zusätzliche Kosten haben. Dokumentieren Sie daher genau, welche Einschränkungen Sie durch den Behandlungsfehler erleiden und welche Kosten Ihnen entstehen.


Benötigen Sie Hilfe?

Behandlungsfehler und deren Folgen erfordern eine sorgfältige rechtliche Einordnung, besonders wenn Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren individuellen Fall unter Berücksichtigung aller medizinischen und rechtlichen Aspekte. Durch unsere langjährige Expertise in vergleichbaren Fällen können wir Ihre Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld präzise bewerten und Sie auf dem Weg zu Ihrem Recht begleiten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Haftungsansprüche bestehen bei Behandlungsfehlern während einer MRT-Untersuchung?

Bei einer MRT-Untersuchung können Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach §§ 611, 280 Abs. 1, 249, 253 Abs. 2 BGB geltend machen. Diese Ansprüche entstehen insbesondere bei zwei Arten von Fehlern:

Befunderhebungsfehler

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn eine notwendige MRT-Untersuchung nicht durchgeführt oder ein erkennbarer Befund übersehen wurde. Wird beispielsweise ein Tumor nicht erkannt, der bei sorgfältiger Befundung hätte auffallen müssen, kann dies zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen.

Diagnosefehler

Bei einem Diagnosefehler werden die MRT-Aufnahmen falsch ausgewertet. Die Rechtsprechung bewertet Diagnosefehler allerdings zurückhaltender, da bei der Auswertung ein gewisser Beurteilungsspielraum besteht.

Höhe der Ansprüche

Die Höhe der Ansprüche richtet sich nach der Schwere des Fehlers und den Folgen. Bei einem groben Behandlungsfehler, etwa dem Übersehen eines Tumors mit schwerwiegenden Folgen, können Schmerzensgelder von 30.000 bis 60.000 Euro zugesprochen werden.

Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler Kenntnis erlangt haben. Bei nicht offensichtlichen Fehlern beginnt die Frist erst mit der positiven Kenntnis, etwa durch ein ärztliches Gutachten.

Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um – der Arzt muss dann beweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Gesundheitsschaden war. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für Sie als Patient dar.


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Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bei Nervenschäden durch Behandlungsfehler bemessen?

Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei Nervenschäden orientiert sich an der individuellen Schwere der Beeinträchtigung und deren Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen.

Zentrale Bewertungskriterien

Die Intensität und Dauer der Schmerzen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Festsetzung der Höhe. Auch die Art und das Ausmaß der Funktionseinschränkungen sowie deren Auswirkungen auf Alltag und Berufsleben fließen in die Bewertung ein.

Konkrete Bemessungsfaktoren

Bei der Festlegung der Schmerzensgeldhöhe werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Die Dauer einer stationären Behandlung
  • Dauerhafte körperliche Einschränkungen
  • Psychische Belastungen wie Depressionen oder Angstzustände
  • Notwendigkeit weiterer Behandlungen und Therapien
  • Grad des ärztlichen Verschuldens

Beispielhafte Schmerzensgeldhöhen

Die Rechtsprechung zeigt eine breite Spanne möglicher Schmerzensgelder. Bei einer Querschnittslähmung durch einen Behandlungsfehler wurden beispielsweise 500.000 Euro zugesprochen. Bei einer fehlerhaften Krebsdiagnose wurden 3.000 Euro festgesetzt. Eine inkomplette Querschnittslähmung nach Wirbelsäuleninjektion führte zu einem Schmerzensgeld von 80.000 Euro.


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Welche Rolle spielen Vorerkrankungen bei der rechtlichen Bewertung von Behandlungsfehlern?

Vorerkrankungen haben einen erheblichen Einfluss auf die rechtliche Bewertung von Behandlungsfehlern, da sie den medizinischen Standard und die Sorgfaltspflichten des Arztes direkt beeinflussen.

Auswirkungen auf die ärztliche Sorgfaltspflicht

Bei Patienten mit Vorerkrankungen muss der behandelnde Arzt einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab anlegen. Dies bedeutet, dass er die Vorerkrankungen bei der Diagnose und Therapieplanung besonders berücksichtigen und dokumentieren muss. Der Arzt muss dabei den medizinischen Standard unter Berücksichtigung der individuellen Gesundheitssituation des Patienten einhalten.

Bedeutung für die Kausalität

Bei der Beurteilung eines Behandlungsfehlers spielt die Unterscheidung zwischen vorerkrankungsbedingten und behandlungsfehlerbedingten Schäden eine zentrale Rolle. Verschlimmert sich eine Vorerkrankung durch einen Behandlungsfehler, haftet der Arzt nur für die zusätzliche Verschlechterung, nicht aber für die bereits bestehende Erkrankung.

Dokumentationspflichten

Bei Patienten mit Vorerkrankungen bestehen besondere Dokumentationspflichten. Der Arzt muss die Vorerkrankungen, deren Auswirkungen auf die aktuelle Behandlung und die daraus resultierenden therapeutischen Entscheidungen ausführlich dokumentieren. Eine mangelhafte Dokumentation kann im Streitfall zu einer Beweislastumkehr führen.


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Was müssen Patienten direkt nach einem Behandlungsfehler dokumentieren und unternehmen?

Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollten Sie unverzüglich alle relevanten Informationen und Unterlagen zusammentragen. Dokumentieren Sie detailliert den Behandlungsverlauf und alle aufgetretenen Beschwerden. Notieren Sie dabei Datum, Uhrzeit und Art der Beschwerden sowie Namen der behandelnden Ärzte und des medizinischen Personals.

Sicherung der Beweise

Fordern Sie umgehend Ihre vollständigen Krankenunterlagen von allen behandelnden Ärzten an. Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte und können auf eigene Kosten Kopien anfertigen lassen. Bewahren Sie sämtliche Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder und andere medizinische Unterlagen sorgfältig auf.

Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse

Wenden Sie sich zeitnah an Ihre Krankenkasse. Diese kann den Fall prüfen und bei einem erhärteten Verdacht ein Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag geben. Die Krankenkasse wird anhand der Krankenunterlagen eine erste Beurteilung vornehmen und Sie über die weiteren Schritte informieren.

Dokumentation der Folgen

Führen Sie ein Schmerztagebuch und dokumentieren Sie alle gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Auswirkungen auf Ihren Alltag. Halten Sie auch finanzielle Aufwendungen fest, die durch den vermuteten Behandlungsfehler entstanden sind, wie etwa Fahrtkosten zu Ärzten oder Verdienstausfälle.

Alternative Schlichtungsmöglichkeiten

Sie können sich auch an die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern wenden. Diese Stellen helfen bei der Klärung des Verdachts und bieten eine Alternative zu einem Gerichtsverfahren.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben. Ein vager Verdacht reicht für den Beginn der Verjährungsfrist noch nicht aus.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Behandlungsfehler

Ein Fehler bei der medizinischen Behandlung, der von den anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft abweicht. Dies kann durch falsches Handeln oder Unterlassen entstehen. Nach §§ 630a ff. BGB ist ein Behandlungsfehler die Verletzung der im Behandlungsvertrag geschuldeten Sorgfaltspflicht. Beispiele sind Diagnose-, Aufklärungs- oder Dokumentationsfehler. Im vorliegenden Fall wurde durch fehlerhaftes Verhalten des Personals ein grober Behandlungsfehler begangen, da elementare Sicherheitsstandards missachtet wurden.


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Facharztstandard

Der rechtlich geforderte Qualitätsstandard für medizinische Behandlungen, der dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen muss. Dieser Standard gilt unabhängig davon, ob die Behandlung von einem Facharzt oder anderem Personal durchgeführt wird. Gemäß § 630a BGB muss jede Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Standards erfolgen. Auch ein Praktikant muss daher die grundlegenden Sicherheitsstandards einhalten.


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Grober Behandlungsfehler

Ein besonders schwerwiegender medizinischer Fehler, bei dem eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln verstoßen wird. Es handelt sich um einen Fehler, der aus objektiver Sicht nicht nachvollziehbar erscheint, da elementares Fachwissen missachtet wurde. Bei einem groben Behandlungsfehler wird die Beweislast zugunsten des Patienten umgekehrt (§ 630h BGB). Im Fall hätte das simple Betätigen des Stopp-Schalters den Schaden verhindert.


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Plexus brachialis

Das Nervengeflecht der oberen Gliedmaßen, das die Bewegungen und Empfindungen von Schulter, Arm und Hand steuert. Eine Schädigung dieses Nervengeflechts kann zu gravierenden Bewegungseinschränkungen und chronischen Schmerzen führen. Die medizinisch-rechtliche Relevanz ergibt sich aus der Schwere der Folgen für den Patienten, da eine Schädigung meist dauerhafte Einschränkungen im Alltag nach sich zieht.


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Schmerzensgeld

Eine finanzielle Entschädigung für erlittene körperliche und seelische Schäden, geregelt in § 253 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzungen sowie deren Folgen für den Geschädigten. Dabei werden auch Vorerkrankungen berücksichtigt. Schmerzensgeld soll eine angemessene Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion erfüllen. Die Bemessung erfolgt durch das Gericht unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle.


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Ärztliche Haftung

Die rechtliche Verantwortung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Schäden, die Patienten durch Behandlungsfehler erleiden. Sie basiert auf dem Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) und deliktischen Ansprüchen (§ 823 BGB). Die Haftung umfasst sowohl eigenes Verschulden als auch das Verschulden von Mitarbeitern. Medizinische Einrichtungen müssen für Fehler ihres Personals einstehen, auch wenn dieses noch in Ausbildung ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die Ersatzpflicht von Schäden, die durch unerlaubte Handlungen verursacht wurden. Die Beklagte hat dem Kläger durch das fehlerhafte Herausfahren der MRT-Liege einen Verletzungsschaden zugefügt, was die Grundlage für die Zahlung von Schmerzensgeld darstellt. Der Kläger hat nachgewiesen, dass die Verletzung auf fahrlässiges Verhalten der Beklagten zurückzuführen ist, wodurch er Anspruch auf Schadensersatz hat.
  • § 253 BGB (Schmerzensgeld): Der Paragraph beschreibt die Voraussetzungen und die Höhe von Schmerzensgeldzahlungen, die im Rahmen von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden können. Aufgrund der erlittenen Verletzung und der damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen hat der Kläger, der für seine Schmerzen und Leiden eine Entschädigung verlangt, hier einen klaren Anwendungsfall, der zur Verurteilung der Beklagten führt.
  • § 842 BGB (Ersatzpflicht des Schadens): Dieser Paragraph regelt den Umfang der Schadensersatzpflicht und umfasst alle Arten von materiellem und immateriellem Schaden. Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagte nicht nur für das Schmerzensgeld, sondern auch für zukünftige, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entstandene materielle Schäden aufkommen muss, was die weitreichende Verantwortung der Beklagten in diesem Fall verdeutlicht.
  • § 199 BGB (Verjährung von Ansprüchen): Dieser Paragraph behandelt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Da das Urteil die Ansprüche des Klägers für Schäden, die vor dem 10.01.2019 entstanden sind, anerkennt und schützt, ist es wichtig zu bestätigen, dass die Ansprüche innerhalb der geltenden Verjährungsfristen geltend gemacht wurden, um sicherzustellen, dass der Kläger auch tatsächlich zu seinem Recht kommt.
  • § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph behandelt die Fälle, in denen das Mitverschulden des Geschädigten den Anspruch auf Schadensersatz mindern kann. Bei der Beurteilung der Haftung könnte das Gericht hier prüfen, ob der Zustand des Klägers (z.B. Vorerkrankungen) zur Schwere der Verletzung beigetragen hat. Im vorliegenden Fall könnte die Beklagte darauf hinweisen, dass die vorherigen Gesundheitszustände des Klägers bei der Entscheidung über den Umfang des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden müssen.

Das vorliegende Urteil

Landgericht Dortmund – Az.: 4 O 12/19 – Urteil vom 02.06.2022


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