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Krankenhausrecht
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Wissenswertes über das Krankenhausrecht in Kürze
Das Krankenhausrecht stellt in der gesetzlichen Landschaft von Deutschland durchaus eine Besonderheit dar, da es das Krankenhausrecht als solches an sich überhaupt nicht gibt. Vielmehr ist der Begriff “Krankenhausrecht” als ein Oberbegriff von verschiedenen Rechtsnormen zu verstehen. In seinem Grundkern geht es jedoch bei dem Krankenhausrecht darum, die spezifisch geltenden Regelungen für die Neugründung bzw. den Krankenhausbetrieb an sich zu regulieren.
Kernpunkte des Krankenhausrechts sind dabei
- das Krankenhausfinanzierungsrecht
- das Krankenhausplanungsrecht
- das Leistungs- sowie Leistungserbringungsrecht auf der Grundlage des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V)
Natürlich kommen gerade bei der Neugründung sowie auch den Betrieb von Krankenhäusern auch noch weitere Rechtsnormen zum Einsatz, deren Regelung in bestehenden allgemeinen Gesetzen festgeschrieben ist.
Als Beispiele hierfür sind zu nennen
- das Steuerrecht für private Krankenhausträgerunternehmen
- das Vertrags- sowie Haftungsrecht
- das Arbeitsrecht (für Angestellte sowie Mitarbeiter des Krankenhauses)
- das Bürgerliche Gesetzbuch (Patientenrecht)
- das Kommunalrecht (speziell für Krankenhäuser der Gebietskörperschaften)
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sowie Notar in der Kanzlei Kotz in Kreuztal. Des Weiteren berate und vertrete ich meine Mandanten in allen weiteren Rechtsangelegenheiten.