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Entfernung der Gebärmutter – Behandlungsalternative zur Laparoskopie

Nervenschmerzen nach einer Gebärmutterentfernung: Eine Patientin scheiterte vor dem Landgericht Offenburg mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gegen ein Klinikum und zwei Ärztinnen. Das Gericht sah nach Begutachtung des Falls keine Behandlungsfehler bei der Operation und Aufklärung. Die Klägerin hatte den Ärzten mangelnde Aufklärung und eine fehlerhafte Durchführung des Eingriffs vorgeworfen, da sie nach der Operation anhaltende Schmerzen und Taubheitsgefühle erlitt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Offenburg
  • Datum: k.A.
  • Aktenzeichen: 3 O 332/19
  • Verfahrensart: Zivilprozess wegen angeblicher Behandlungsfehler im medizinischen Bereich
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Deliktsrecht, Medizinrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Patientin, die Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen angeblicher Behandlungsfehler im Zuge einer medizinischen Behandlung in einem Klinikum verlangt. Sie argumentiert, sie sei nicht ausreichend über die Risiken der Operation informiert worden und es seien Behandlungsfehler unterlaufen.
  • Beklagte zu 1: Das Klinikum, in dem die medizinische Behandlung erfolgte. Es verteidigt sich, dass alle medizinischen Standards eingehalten wurden und die Patientin umfassend aufgeklärt war.
  • Beklagte zu 2: Die behandelnde Ärztin, die die Operation durchgeführt hat. Sie wird beschuldigt, nicht ausreichend qualifiziert gewesen zu sein und Behandlungsfehler begangen zu haben.
  • Beklagte zu 3: Die anästhesiologisch tätige Ärztin während der Operation, die ebenfalls als haftend betrachtet wird.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin befand sich in stationärer Behandlung und wurde aufgrund gynäkologischer Beschwerden operiert. Während der Operation kam es zu Komplikationen, die angeblich zu einer Schädigung von Nerven führten. Die Klägerin macht geltend, dass sie nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde und dass die Operation fehlerhaft durchgeführt wurde.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Klägerin ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurde und ob der ärztliche Standard bei der Behandlung eingehalten wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass weder ein Behandlungsfehler noch ein Aufklärungsfehler vorlagen. Die Klägerin wurde gemäß den ärztlichen Standards behandelt und war ausreichend über die Risiken informiert. Gutachterliche Stellungnahmen bestätigen, dass die Nervenverletzungen kein spezifisches Risiko der durchgeführten Operation darstellen.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil stellt klar, dass bei der Durchführung der Operation ein Behandlungserfolg erzielt wurde und die medizinischen Standards eingehalten wurden. Eine Berufung auf hypothetische Einwilligung war nicht relevant, da kein Aufklärungsfehler vorlag. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung. Der Streitwert wird auf 35.000 € festgesetzt.

Hysterektomie: Rechtliche Herausforderungen und gesundheitliche Risiken im Fokus

Die Entfernung der Gebärmutter, auch als Hysterektomie bekannt, ist ein gynäkologischer Eingriff, der häufig zur Behandlung von Erkrankungen wie Endometriose oder Myomen eingesetzt wird. Für viele Frauen stellt dieser chirurgische Eingriff eine dringende Notwendigkeit dar, um ihre Gesundheit zu verbessern und Schmerzen zu lindern. In den letzten Jahren hat sich die laparoskopische Chirurgie als minimal-invasive Behandlungsalternative etabliert, die zahlreiche Vorteile bietet, darunter kürzere Heilungszeiten und geringere Risiken im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren.

Trotz dieser Fortschritte werfen Fragen zu den Risiken einer Hysterektomie und den hormonellen Veränderungen nach der Gebärmutterentfernung wichtige rechtliche und gesundheitliche Überlegungen auf. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall untersucht, der sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte dieser Behandlung beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Klage auf Schmerzensgeld nach Gebärmutterentfernung scheitert vor Landgericht Offenburg

Arzt untersucht Bauch nach Operation
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Offenburg hat die Klage einer Patientin gegen ein Klinikum und zwei Ärztinnen auf Schmerzensgeld nach einer Gebärmutterentfernung abgewiesen. Die Klägerin hatte nach dem laparoskopischen Eingriff im Dezember 2015 anhaltende Nervenschmerzen im Bereich der linken Leiste sowie Taubheitsgefühle entwickelt.

Vorwürfe der mangelhaften Aufklärung und Behandlung

Die Patientin warf den Beklagten vor, sie nicht ausreichend über mögliche Nervenschädigungen aufgeklärt zu haben. Zudem sei die minimalinvasive Operation per Bauchspiegelung bei ihr aufgrund einer früheren Kaiserschnittentbindung und Verwachsungen nicht geeignet gewesen. Die operierende Ärztin sei als Anfängerin für den Eingriff noch nicht ausreichend qualifiziert gewesen.

Gericht sieht keine Behandlungsfehler

Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens konnte das Gericht keine Fehler bei Aufklärung und Durchführung der Operation feststellen. Die gewählte Operationsmethode sei das Standardverfahren gewesen, auch bei vorherigen Kaiserschnitten. Eine Verletzung der von der Klägerin genannten Nerven sei bei korrekter Durchführung der Operation nach den Ausführungen des Sachverständigen „nicht vorstellbar“, da diese weit vom Operationsgebiet entfernt verlaufen.

Facharztstandard wurde eingehalten

Das Gericht wertete auch die Qualifikation der operierenden Ärztin als ausreichend. Diese befand sich im letzten Drittel ihrer Facharztausbildung und führte den Eingriff unter durchgängiger Aufsicht eines erfahrenen Facharztes durch. Dieser war als erster Assistent anwesend, hielt die Kamera und konnte jederzeit eingreifen.

Ausreichende Risikoaufklärung

Die allgemeine Aufklärung über mögliche Nervenschädigungen im Aufklärungsgespräch war nach Auffassung des Gerichts ausreichend. Eine spezielle Aufklärung über die möglicherweise betroffenen Nerven sei nicht erforderlich gewesen, da deren Verletzung kein spezifisches Risiko des durchgeführten Eingriffs darstelle. Die Patientin habe in einem mindestens halbstündigen Gespräch eine „allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren“ vermittelt bekommen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil verdeutlicht, dass Ärzte bei minimalinvasiven Standardeingriffen wie einer Gebärmutterentfernung nicht über jedes theoretisch denkbare Risiko aufklären müssen, sondern nur über behandlungstypische Gefahren. Eine allgemeine Aufklärung über mögliche Nervenschäden reicht aus, wenn spezifische Nervenverletzungen bei der gewählten OP-Methode anatomisch nahezu ausgeschlossen sind. Zudem zeigt das Urteil, dass eine Ärztin in fortgeschrittener Facharztausbildung unter Aufsicht eines erfahrenen Facharztes operieren darf, ohne dass dies einen Behandlungsfehler darstellt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie nach einer Operation gesundheitliche Beschwerden entwickeln, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Behandlungsfehler vorliegt oder die Aufklärung mangelhaft war. Bei Standardeingriffen wie einer Gebärmutterentfernung reicht es aus, wenn Sie über die typischen Risiken informiert wurden – nicht jede sehr seltene oder anatomisch kaum mögliche Komplikation muss im Detail besprochen werden. Auch darf eine Ärztin oder ein Arzt in der fortgeschrittenen Ausbildung Sie operieren, solange eine erfahrene Fachkraft den Eingriff durchgehend überwacht. Vor einer Klage sollten Sie durch ein medizinisches Gutachten klären lassen, ob Ihre Beschwerden tatsächlich auf einen Fehler bei der Behandlung zurückzuführen sind und nicht eine seltene, aber mögliche Komplikation darstellen.


Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie nach einer Operation gesundheitliche Beschwerden entwickelt haben und unsicher sind, ob die ärztliche Aufklärung ausreichend war, unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihres Falls. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die medizinische Dokumentation und prüfen, ob die Aufklärung den rechtlichen Anforderungen entspricht. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen die konkrete Rechtslage und Ihre individuellen Handlungsmöglichkeiten. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Schmerzensgeldklage nach einer Gebärmutterentfernung erfüllt sein?

Ein Schmerzensgeldanspruch nach einer Gebärmutterentfernung setzt einen ärztlichen Behandlungsfehler oder eine Verletzung der Aufklärungspflicht voraus.

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Gebärmutterentfernung medizinisch nicht notwendig war oder fehlerhaft durchgeführt wurde. Die Operation muss von der ursprünglichen Diagnose und Indikation gedeckt sein. Selbst wenn während der Operation andere medizinische Gründe für eine Gebärmutterentfernung erkannt werden, muss die Operation zunächst abgebrochen und Rücksprache mit der Patientin gehalten werden.

Aufklärungspflicht

Die Patientin muss vor dem Eingriff umfassend über Art, Umfang und Risiken der geplanten Operation aufgeklärt werden. Eine nachträgliche Änderung des Operationsplans ohne vorherige Einwilligung der Patientin ist rechtswidrig. Die Aufklärung muss auch mögliche Behandlungsalternativen umfassen.

Beweislast

Die Patientin muss grundsätzlich beweisen:

  • Den ärztlichen Behandlungsfehler
  • Die eingetretene körperliche Beeinträchtigung
  • Den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Beeinträchtigung

Schadensumfang

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Folgen. Berücksichtigt werden:

  • Der Verlust der Gebärmutter
  • Verbleibende Narben
  • Psychische Belastungen
  • Verlust der Möglichkeit, Kinder zu bekommen

Die Rechtsprechung hat in vergleichbaren Fällen Schmerzensgelder zwischen 15.000 und 25.000 Euro zugesprochen.


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Wie läuft die ärztliche Aufklärungspflicht bei einer Gebärmutterentfernung rechtlich korrekt ab?

Die ärztliche Aufklärungspflicht bei einer Gebärmutterentfernung ist in § 630e BGB gesetzlich verankert und muss folgende Kernelemente enthalten:

Inhalt der Aufklärung

Der behandelnde Arzt muss Sie über sämtliche wesentlichen Umstände des Eingriffs informieren. Dies umfasst:

  • Art, Umfang und Durchführung der Operation
  • Zu erwartende Folgen und spezifische Risiken
  • Notwendigkeit und Dringlichkeit des Eingriffs
  • Erfolgsaussichten der Behandlung

Besonders wichtig ist die Aufklärung über mögliche Behandlungsalternativen, wenn verschiedene medizinische Methoden zu unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

Formelle Anforderungen

Die Aufklärung muss zwingend mündlich durch den behandelnden Arzt oder eine Person mit der erforderlichen fachlichen Qualifikation erfolgen. Ergänzend können schriftliche Unterlagen verwendet werden, diese ersetzen das persönliche Gespräch jedoch nicht.

Zeitpunkt und Verständlichkeit

Der Aufklärungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass Sie eine wohlüberlegte Entscheidung treffen können. Die Informationen müssen in einer für Sie verständlichen Sprache vermittelt werden.

Dokumentation

Von allen Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterschreiben, müssen Ihnen Kopien ausgehändigt werden.

Ausnahmen von der Aufklärungspflicht

Eine Aufklärung ist nur in zwei Fällen entbehrlich:

  • Bei unaufschiebbaren Notfällen
  • Wenn Sie ausdrücklich auf die Aufklärung verzichten

Im Fall eines Rechtsstreits muss der Arzt beweisen, dass die Aufklärung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Erfolgt keine oder eine mangelhafte Aufklärung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen, selbst wenn der Eingriff selbst fehlerfrei durchgeführt wurde.


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Welche Beweise sind für eine Schmerzensgeldklage nach Komplikationen bei der Gebärmutterentfernung erforderlich?

Bei einer Schmerzensgeldklage nach Komplikationen bei der Gebärmutterentfernung müssen Sie als Patient grundsätzlich drei zentrale Elemente nachweisen: den Behandlungsfehler, die eingetretene körperliche Beeinträchtigung und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Beeinträchtigung.

Dokumentation als Beweismittel

Die ärztliche Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle. Wenn bestimmte Maßnahmen nicht dokumentiert wurden, gilt rechtlich die Vermutung, dass diese auch nicht durchgeführt wurden. Sie können daher die fehlende Dokumentation zu Ihren Gunsten nutzen.

Beweiserleichterungen

Das Gesetz sieht wichtige Beweiserleichterungen vor. Eine Beweislastumkehr tritt ein bei:

  • groben Behandlungsfehlern
  • Verstößen gegen die ärztlichen Pflichten

In solchen Fällen muss der Arzt beweisen, dass seine Behandlung den medizinischen Standards entsprach.

Konkrete Beweismittel

Für eine erfolgreiche Schmerzensgeldklage sind folgende Beweismittel besonders relevant:

  • Die vollständige Krankenakte mit Operationsberichten
  • Sachverständigengutachten zur Bewertung des medizinischen Vorgehens
  • Dokumentation der Folgeschäden durch weitere behandelnde Ärzte
  • Aufklärungsbögen und Einwilligungserklärungen

Bei voll beherrschbaren Behandlungsrisiken wird ein Fehler des Behandelnden vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat und dies zu einer Gesundheitsverletzung führte.

Spezifische Nachweise bei Gebärmutterentfernung

Bei einer Hysterektomie müssen Sie insbesondere nachweisen können, ob:

  • die Operation medizinisch notwendig war
  • alternative Behandlungsmethoden möglich gewesen wären
  • die gewählte Operationsmethode angemessen war
  • eine ordnungsgemäße Aufklärung über Risiken und Alternativen stattfand

Die Dokumentation von Komplikationen und deren Behandlung ist besonders wichtig, da bei etwa fünf von hundert Gebärmutterentfernungen Komplikationen auftreten können.


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Was bedeutet der Facharztstandard bei einer Gebärmutterentfernung rechtlich?

Der Facharztstandard verpflichtet Ärzte bei einer Gebärmutterentfernung zur Einhaltung qualifizierter medizinischer Standards. Ärzte müssen über eine spezielle Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verfügen und nachweisen, dass sie die erforderliche fachliche Qualifikation sowie Berufserfahrung besitzen.

Konkrete Anforderungen

Für die Durchführung einer Gebärmutterentfernung muss der Operateur regelmäßige Fortbildungen nachweisen und über ausreichende Erfahrung in den verschiedenen Operationstechniken verfügen. Bei der Wahl der Operationsmethode ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft zu berücksichtigen. Eine vaginale Hysterektomie oder laparoskopische Verfahren sind bei entsprechender Eignung der Standardmethode mit Bauchschnitt vorzuziehen.

Aufklärungspflichten

Der Facharztstandard umfasst auch umfangreiche Aufklärungspflichten. Der Arzt muss Sie über alle verfügbaren Behandlungsalternativen informieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Operationsmethoden erläutern. Eine Operation ohne ausreichende medizinische Indikation oder ohne angemessene Aufklärung über Behandlungsalternativen verstößt gegen den Facharztstandard.

Unabhängigkeit und Zweitmeinung

Die behandelnden Ärzte müssen unabhängig sein und dürfen keine finanziellen Interessen verfolgen, die ihre Entscheidung beeinflussen könnten. Sie haben das Recht auf eine Zweitmeinung von einem qualifizierten Facharzt, der den geplanten Eingriff nicht selbst durchführt.


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Welche Fristen müssen bei einer Schmerzensgeldklage nach Gebärmutterentfernung beachtet werden?

Die reguläre Verjährungsfrist für Schmerzensgeldforderungen beträgt drei Jahre. Bei einer Gebärmutterentfernung beginnt diese Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.

Fristbeginn und Berechnung

Wurde die Gebärmutter beispielsweise im März 2024 entfernt, beginnt die Verjährungsfrist erst am 31.12.2024. Der Anspruch verjährt dann am 31.12.2027. Diese Regelung gibt Ihnen ausreichend Zeit, mögliche Folgeschäden zu erkennen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verlängerungsmöglichkeiten

Die Verjährungsfrist kann sich in bestimmten Fällen verlängern:

  • Bei Verhandlungen mit der Gegenseite wird die Verjährung gehemmt
  • Durch Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids wird die Verjährung ebenfalls unterbrochen
  • Bei nicht absehbaren Zukunftsschäden können Sie einen Feststellungsantrag bei Gericht stellen

Besondere Konstellationen

Eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt in folgenden Fällen:

  • Bei bereits rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
  • Bei vorsätzlichen Handlungen
  • Wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann

Spätfolgen, die zum Zeitpunkt der ersten Schmerzensgeldzahlung bereits absehbar waren, sind mit der ursprünglichen Entschädigung abgegolten und können nicht erneut geltend gemacht werden.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Facharztstandard

Der Facharztstandard bezeichnet das Qualitätsniveau, das von einem Facharzt in seinem Fachgebiet erwartet wird. Er umfasst die aktuellen, wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden und die erforderliche medizinische Sorgfalt. Auch Ärzte in Weiterbildung müssen diesen Standard gewährleisten, etwa durch Supervision durch einen Facharzt. Geregelt ist dies in der Musterberufsordnung der Ärzte und den Weiterbildungsordnungen. Beispiel: Eine Ärztin im letzten Ausbildungsjahr darf unter Aufsicht eines Facharztes operieren, solange die fachärztliche Qualität sichergestellt ist.


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Risikoaufklärung

Die ärztliche Pflicht, den Patienten vor einem Eingriff umfassend über mögliche Risiken und Folgen aufzuklären. Geregelt in §§ 630d, 630e BGB. Die Aufklärung muss rechtzeitig, verständlich und persönlich erfolgen und typische Risiken umfassen, auch wenn sie selten sind. Der Patient muss eine fundierte Entscheidung treffen können. Beispiel: Vor einer OP muss über mögliche Komplikationen wie Blutungen, Infektionen oder Nervenschäden informiert werden. Nicht aufklärungspflichtig sind extrem seltene oder untypische Risiken.


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Sachverständigengutachten

Eine fundierte Expertise durch einen gerichtlich bestellten Fachexperten zur Klärung medizinischer oder technischer Fragen. Basiert auf § 402 ff. ZPO. Der Sachverständige untersucht neutral und unparteiisch den Sachverhalt und erstellt eine wissenschaftlich begründete Bewertung. Das Gericht stützt darauf häufig seine Entscheidung. Beispiel: Ein medizinischer Gutachter beurteilt, ob eine Operation nach aktuellem medizinischen Standard durchgeführt wurde und ob Behandlungsfehler vorliegen.


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Behandlungsfehler

Eine Abweichung vom medizinischen Standard, die zu einer Schädigung des Patienten führt. Rechtlich verankert in § 630a BGB. Umfasst Diagnose-, Therapie- und Aufklärungsfehler sowie Organisationsmängel. Der Fehler muss ursächlich für den Gesundheitsschaden sein. Beispiel: Eine falsche Operationstechnik oder das Zurücklassen von OP-Besteck im Körper. Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Behandlungsfehler, wenn der medizinische Standard eingehalten wurde.


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Laparoskopie

Ein minimalinvasives chirurgisches Verfahren, bei dem durch kleine Schnitte in der Bauchdecke mit einer Kamera und speziellen Instrumenten operiert wird. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus §§ 630a ff. BGB. Vorteil sind geringere Narbenbildung und schnellere Heilung. Die Methode erfordert besondere Expertise des Operateurs. Beispiel: Bei einer Gebärmutterentfernung werden statt eines großen Bauchschnitts nur kleine Zugänge für die Instrumente benötigt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Diese Vorschrift regelt die Schadensersatzpflicht, wenn jemand rechtswidrig einen anderen verletzt und dieser dadurch einen Schaden erleidet. Der Anspruch auf Schadensersatz setzt voraus, dass eine Pflichtverletzung vorliegt, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Schädigers zurückzuführen ist. Im vorliegenden Fall ist die Klägerin der Meinung, dass die Beklagten durch eine fehlerhafte Behandlung ihrer Aufklärungspflichten nicht nachgekommen sind, was zu ihrem immateriellen und materiellen Schaden führte.
  • § 630a BGB (Aufklärungspflicht): Nach dieser Regelung muss ein Arzt den Patienten umfassend über die geplante Behandlung, mögliche Risiken, Behandlungsalternativen sowie deren Risiken aufklären. Eine unzureichende Aufklärung kann zur Haftung des Arztes führen. Die Klägerin argumentiert, dass sie nicht ausreichend über die Alternativen zur laparoskopischen Hysterektomie und über die spezifischen Risiken der Operation aufgeklärt wurde, was im Falle einer fehlerhaften Aufklärung zu einem Schadensersatzanspruch führt.
  • § 630h BGB (Beweislastumkehr): Hiernach hat der Arzt, wenn sich aus der Behandlungskomplikationen ergeben, die Beweislast für die ordnungsgemäße Durchführung der Behandlung und die ausreichende Aufklärung zu tragen. Im vorliegenden Fall sind die Komplikationen nach der Operation zentral; die Beklagten müssen nachweisen, dass die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und eine ausreichende Aufklärung erfolgte, um sich von der Haftung zu befreien.
  • § 299a BGB (Behandlung außerhalb der anerkannten Standards): Diese Vorschrift besagt, dass Behandlungsfehler gegeben sind, wenn die Behandlung nicht den allgemein anerkannten medizinischen Standards entspricht. Die Klägerin führt an, dass aufgrund ihrer anatomischen Verhältnisse und der vorhandenen Endometriose die laparoskopische Hysterektomie für sie kontraindiziert war. Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers stützt sich darauf, dass die Wahl der Methode nicht dem erforderlichen Facharztstandard entsprach.
  • § 7 StVG (Haftung des Unternehmens): Diese Regelung betrifft die Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten verursacht werden. Im Kontext der medizinischen Behandlung könnte hieraus abgeleitet werden, dass auch die Klinik als Betreiber für die Handlungen ihrer Angestellten haftbar gemacht werden kann. Da die Klägerin die Beklagten gesamtschuldnerisch in Anspruch nimmt, könnte die Klinik für das Fehlverhalten des im Vorfeld eingesetzten Personals in Beziehung gesetzt werden.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Arzthaftung für Lagerungsschaden bei einer Operation
    In diesem Fall begehrte die Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer angeblich fehlerhaft durchgeführten Hysterektomie, die zu Taubheitsgefühlen in den Beinen führte. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab, da kein Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnte. → → Schmerzensgeldansprüche bei Operationsfehlern
  • Aufklärungspflicht eines Gynäkologen vor Entfernung der Gebärmutter
    Die Klägerin warf dem Gynäkologen vor, sie vor der Hysterektomie nicht ausreichend über Behandlungsalternativen aufgeklärt zu haben. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt sei und wies die Berufung der Klägerin zurück. → → Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung vor Operationen
  • Arzthaftung bei Gewebeprobenvertauschung und unnötiger Operation
    Hier wurde einem Patienten aufgrund vertauschter Gewebeproben eine unnötige Operation durchgeführt. Das Gericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu, da die fehlerhafte Organisation im ärztlichen Bereich zu einer körperlichen Schädigung geführt hatte. → → Fehlerhafte Gewebeproben und deren rechtliche Folgen
  • Arzthaftung – Schadenersatz-, Entschädigungs- und Schmerzensgeldanspruch eines Erben
    In diesem Fall ging es um die Haftung von Ärzten und die entsprechenden Schmerzensgeldansprüche der Erben nach fehlerhafter Behandlung. Das Landgericht Düsseldorf sprach dem Kläger aus übergegangenem Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu. → → Erbansprüche bei ärztlichen Behandlungsfehlern
  • Arzthaftung bei Geburtsschaden – maßgebender Zeitpunkt für Schmerzensgeldbemessung
    Die Klägerin forderte Schmerzensgeld aufgrund eines Geburtsschadens. Das Gericht befasste sich mit der Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Bemessung des Schmerzensgeldes. → → Bewertung von Schmerzensgeld bei Geburtsschäden

Das vorliegende Urteil

LG Offenburg – Az.: 3 O 332/19 – 1. Die Klage wird abgewiesen.


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