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Kausalität zwischen Gesundheitsschaden und ärztlicher Aufklärungspflichtverletzung

Mutter scheitert mit Klage gegen Kinderärztin: MMR-Impfung soll Allergien und Neurodermitis bei Tochter ausgelöst haben. Gericht bestätigt: Kein Zusammenhang zwischen Impfung und Beschwerden, Neurodermitis bestand bereits zuvor. Behandlung der Ärztin war fehlerfrei, Impfung auch bei leichter Allergie unbedenklich.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Es wird ein Fall behandelt, in dem eine Klägerin Ansprüche aufgrund einer vermeintlich fehlerhaften ärztlichen Behandlung geltend macht, die im Zusammenhang mit Impfungen steht.
  • Die Klägerin erhielt eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung, nachdem ihre Mutter informiert und einwilligte.
  • Nach der Impfung traten gesundheitliche Probleme auf, die die Klägerin mit der Impfung in Verbindung bringt.
  • Das Gericht plant, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen und fordert die Klägerin zur Stellungnahme auf.
  • Die Klägerin argumentiert, dass die zweite Impfung ohne ausreichende Aufklärung verabreicht wurde und ein Allergietest nicht durchgeführt wurde.
  • Sie behauptet, aufgrund der Impfung erhebliche gesundheitliche Probleme, einschließlich Ekzemen und Allergien, erlitten zu haben.
  • Die Beklagte könnte gegen die medizinischen Richtlinien verstoßen haben, was die Entscheidung des Gerichts beeinflussen könnte.
  • Das Gericht setzt den Gegenstandswert für das Berufungsverfahren an und wird darüber entscheiden, ob die Klägerin Anspruch auf Schmerzensgeld hat.
  • Eine Ablehnung der Klage könnte bedeuten, dass Eltern in ähnlichen Fällen Schwierigkeiten haben, Ansprüche wegen Impfschäden durchzusetzen.
  • Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Impfungen und die Verantwortung von Ärzten haben.

Arzthaftung: Kausalität und Aufklärungspflicht im Gesundheitsrecht erläutert

Die Beziehung zwischen der ärztlichen Aufklärungspflicht und der Kausalität von Gesundheitsschäden ist ein zentraler Aspekt im Arzthaftungsrecht. Patienten haben das Recht, umfassend über die Risiken und möglichen gesundheitlichen Folgen einer Behandlung informiert zu werden. Diese Informationspflicht des Arztes ist nicht nur eine Frage der medizinischen Ethik, sondern auch eine rechtliche Verantwortung. Bei einer Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen, wenn nachgewiesen wird, dass ein Gesundheitsschaden direkt auf die unzureichende Aufklärung zurückzuführen ist.

Die Kausalität spielt in solchen Fällen eine entscheidende Rolle. Sie beschreibt den Zusammenhang zwischen der Verletzung der Aufklärungspflicht und dem entstandenen Gesundheitsschaden. Damit ein Arzt für einen Behandlungsfehler oder eine fehlerhafte Aufklärung haftbar gemacht werden kann, muss der Nachweis erbracht werden, dass die mangelnde Information des Patienten zu einer Entscheidung geführt hat, die schlussendlich schadensstiftend war. Dieser Nachweis ist häufig nicht einfach zu führen und erfordert tiefere Einblicke in das komplexe Zusammenspiel von medizinischer Aufklärung und den daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der diese Thematik verdeutlicht und die rechtlichen Rahmenbedingungen näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


MMR-Impfung bei Kind löst keine Allergien und Neurodermitis aus

Kausalität von Impfschäden
Ein Oberlandesgericht hat entschieden, dass eine MMR-Impfung bei einem Kind keine Allergien oder Neurodermitis verursacht, da kein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Beschwerden nachgewiesen werden konnte. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Oberlandesgericht hat die Klage einer Mutter gegen eine Kinderärztin wegen angeblicher Impfschäden bei ihrer Tochter abgewiesen. Die Mutter hatte behauptet, eine MMR-Impfung habe bei dem damals zweijährigen Mädchen zu Allergien, Neurodermitis und anderen gesundheitlichen Problemen geführt.

Gericht sieht keinen Zusammenhang zwischen Impfung und Beschwerden

Das Gericht stützte sich auf das Gutachten eines Sachverständigen für Kinder- und Jugendmedizin. Dieser stellte klar, dass es „keinerlei Hinweise“ dafür gebe, dass eine MMR-Impfung über eine „Allergisierung via Hühnereiweiß“ zu allergischen oder atopischen Erkrankungen führen könne. Der heutige Gesundheitszustand des Kindes sei nicht kausal auf die Impfung zurückzuführen.

Neurodermitis bestand schon vor der Impfung

Der Sachverständige erläuterte, dass Neurodermitis in der Regel genetisch bedingt sei und durch Umwelteinflüsse verstärkt werden könne. Eine MMR-Impfung könne jedoch keine Neurodermitis erzeugen. Im vorliegenden Fall habe das Kind bereits vor der Impfung an Neurodermitis gelitten.

Kein Behandlungsfehler der Ärztin festgestellt

Das Gericht sah auch keinen Behandlungsfehler der Kinderärztin. Der Zeitpunkt der Impfung entsprach dem Facharztstandard. Auch die Durchführung ohne vorherigen Allergietest war nicht zu beanstanden. Der Sachverständige stellte klar, dass es keinen anerkannten Standard gebe, vor einer MMR-Impfung stets Allergietests durchzuführen.

Impfung trotz leichter Allergie unbedenklich

Selbst bei Kindern mit bekannter Hühnereiweißallergie sei eine MMR-Impfung in der Regel unbedenklich. Nur bei einer sehr schweren Allergie seien besondere Schutzmaßnahmen nötig. Der Impfstoff werde zudem nicht auf Hühnereiweiß-Basis hergestellt und enthalte allenfalls Spuren davon.

Das Gericht empfahl der Klägerin, die Berufung zurückzunehmen. Es sah keine Aussicht auf Erfolg für die geltend gemachten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht, dass MMR-Impfungen nach aktuellem medizinischen Kenntnisstand keine Allergien oder Neurodermitis verursachen. Es verdeutlicht die hohe Beweishürde für behauptete Impfschäden und die Bedeutung sachverständiger Gutachten in solchen Fällen. Zudem bekräftigt es den ärztlichen Standard, wonach vor MMR-Impfungen keine routinemäßigen Allergietests erforderlich sind. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Ärzte bei der Durchführung von Standardimpfungen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für besorgte Eltern, deren Kinder nach einer Impfung gesundheitliche Probleme entwickelt haben, hat dieses Urteil wichtige Auswirkungen: Es unterstreicht, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Impfung und dem Auftreten von Gesundheitsproblemen allein nicht ausreicht, um einen Impfschaden zu belegen. Das Gericht legt großen Wert auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertengutachten. Für Sie bedeutet das, dass Sie bei einem Verdacht auf einen Impfschaden stichhaltige medizinische Beweise für einen kausalen Zusammenhang benötigen. Gleichzeitig bestätigt das Urteil, dass Ärzte bei der Durchführung von Standardimpfungen wie der MMR-Impfung in der Regel korrekt handeln, wenn sie den gängigen Facharztstandards folgen. Es ist wichtig zu verstehen, dass bestehende Allergien oder leichte Infekte meist keine Kontraindikation für eine Impfung darstellen.


FAQ – Häufige Fragen

Impfen ist ein wichtiger Schutz vor Krankheiten. Doch immer wieder taucht die Frage auf: Was ist, wenn eine Impfung Schäden verursacht? Diese Frage beschäftigt viele Menschen und wir wollen hier Klarheit schaffen: In dieser FAQ-Rubrik beantworten wir wichtige Fragen rund um das Thema Kausalität von Impfschäden. Rechtswissenschaftliche Expertise trifft auf medizinisches Fachwissen – unabhängig, objektiv und verständlich.

Wie wird ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Impfung und gesundheitlichen Problemen rechtlich festgestellt?

Die rechtliche Feststellung eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Impfung und gesundheitlichen Problemen erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Zunächst muss eine gesundheitliche Schädigung vorliegen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht.

Wahrscheinlichkeit als Maßstab

Für den Nachweis des Kausalzusammenhangs gilt der Beweismaßstab des § 61 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Demnach genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung, Impfkomplikation und Gesundheitsschaden. Eine Alleinursächlichkeit der Impfung ist nicht erforderlich.

Rolle der medizinischen Lehrmeinung

Entscheidend ist die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung aktuell geltende medizinische Lehrmeinung. Ein Kausalzusammenhang wird angenommen, wenn nach dieser Lehrmeinung mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht.

Beweislast und Gutachten

Die Beweislast für den Kausalzusammenhang liegt grundsätzlich beim Antragsteller. Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle im Verfahren. Das zuständige Versorgungsamt holt in der Regel medizinische Unterlagen ein und lässt diese durch Versorgungsärzte begutachten. Bei komplexen Fällen können externe Fachgutachter hinzugezogen werden.

Zeitlicher Zusammenhang und Ausschluss anderer Ursachen

Für die Beurteilung des Kausalzusammenhangs sind insbesondere folgende Faktoren relevant:

  • Die zeitliche Nähe zwischen Impfung und Auftreten der Symptome
  • Ob die Gesundheitsstörung über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht
  • Ob andere Ursachen für die Beschwerden ausgeschlossen werden können
  • Ob der Zusammenhang durch wissenschaftliche Studien belegt ist

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen ein Impfschaden vorliegt, ist es wichtig, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Befunde zu sammeln. Eine sorgfältige Dokumentation des zeitlichen Verlaufs Ihrer Beschwerden kann ebenfalls hilfreich sein.


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Welche Rechte haben Eltern, wenn sie einen Impfschaden bei ihrem Kind vermuten?

Wenn Eltern einen Impfschaden bei ihrem Kind vermuten, haben sie verschiedene Rechte und Handlungsmöglichkeiten:

Meldung und Dokumentation

Eltern sollten den Verdacht auf einen Impfschaden umgehend dem Gesundheitsamt melden. Diese Meldung ist wichtig für die spätere Anerkennung und mögliche Entschädigung. Dokumentieren Sie alle Symptome, deren zeitlichen Verlauf und ärztliche Untersuchungen sorgfältig. Diese Aufzeichnungen können als Beweismittel dienen.

Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens

Eltern können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens stellen. Dieser Antrag ist Voraussetzung für mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Versorgungsamt prüft dann, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Schäden besteht.

Anspruch auf Entschädigung

Bei Anerkennung eines Impfschadens haben Eltern für ihr Kind Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Diese können Heilbehandlung, Renten oder andere Leistungen umfassen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Schwere des Schadens und den wirtschaftlichen Folgen.

Recht auf ärztliche Untersuchung

Eltern haben das Recht, ihr Kind von Fachärzten untersuchen zu lassen, um die Ursache der gesundheitlichen Probleme festzustellen. Diese Untersuchungen sind wichtig, um den Zusammenhang zwischen Impfung und Schädigung zu belegen.

Widerspruch und Klage

Wird der Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens abgelehnt, können Eltern Widerspruch einlegen. Bleibt dieser erfolglos, steht der Weg zum Sozialgericht offen. Hier können Eltern eine Klage einreichen, um die Anerkennung des Impfschadens gerichtlich durchzusetzen.

Aufklärungspflichtverletzung

Wenn Eltern vermuten, dass sie vor der Impfung nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt wurden, können sie eine Haftung des impfenden Arztes prüfen lassen. Hier muss ein Zusammenhang zwischen der mangelhaften Aufklärung und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden.

Fristen beachten

Für die Geltendmachung von Ansprüchen gelten bestimmte Fristen. Der Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens sollte möglichst zeitnah gestellt werden. Für zivilrechtliche Ansprüche gegen Ärzte oder Hersteller gelten die allgemeinen Verjährungsfristen.

Wenn Sie einen Impfschaden bei Ihrem Kind vermuten, ist es wichtig, schnell und strukturiert vorzugehen. Dokumentieren Sie alle Beobachtungen sorgfältig und zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen. Die frühzeitige Einleitung der notwendigen Schritte kann entscheidend für eine erfolgreiche Anerkennung und Entschädigung sein.


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Was gilt rechtlich als Behandlungsfehler bei einer Impfung?

Ein Behandlungsfehler bei einer Impfung liegt vor, wenn der Arzt von dem allgemein anerkannten medizinischen Standard abweicht. Dies kann in verschiedenen Phasen des Impfvorgangs geschehen:

Fehler bei der Indikationsstellung

Wenn Sie zur Impfung gehen, muss der Arzt zunächst prüfen, ob die Impfung für Sie geeignet ist. Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn er trotz bestehender Kontraindikationen impft. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine bekannte Allergie gegen einen Bestandteil des Impfstoffs, und der Arzt verabreicht Ihnen die Impfung dennoch.

Fehler bei der Aufklärung

Die Aufklärung ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Pflichten. Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn der Arzt Sie nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der Impfung informiert. Wenn Sie beispielsweise nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt wurden, könnte dies als Aufklärungsfehler gewertet werden.

Fehler bei der Durchführung

Bei der eigentlichen Impfung können ebenfalls Fehler passieren. Dazu gehören:

  • Verwendung eines abgelaufenen oder falsch gelagerten Impfstoffs
  • Fehlerhafte Injektionstechnik, z.B. Injektion in ein Blutgefäß statt in den Muskel
  • Verwechslung von Impfstoffen

Fehler in der Nachsorge

Auch nach der Impfung hat der Arzt noch Sorgfaltspflichten. Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn er Sie nicht über mögliche Impfreaktionen informiert oder bei auftretenden Komplikationen nicht angemessen reagiert.

Wichtig ist: Nicht jede Komplikation nach einer Impfung ist automatisch ein Behandlungsfehler. Der Arzt haftet nur, wenn er von dem anerkannten medizinischen Standard abgewichen ist und dadurch ein Schaden entstanden ist.

Für die rechtliche Bewertung ist der ärztliche Standard zum Zeitpunkt der Behandlung maßgeblich. Dieser orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Impfung ein Behandlungsfehler vorliegt, ist die Beweisführung oft schwierig. In bestimmten Fällen, etwa bei groben Behandlungsfehlern, kann es zu Beweiserleichterungen kommen. Die Kausalität zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden muss jedoch grundsätzlich nachgewiesen werden.


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Welche Rolle spielt die ärztliche Aufklärungspflicht bei Impfungen und möglichen Impfschäden?

Die ärztliche Aufklärungspflicht spielt eine zentrale Rolle bei Impfungen und möglichen Impfschäden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Sorgfaltspflicht und dient dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Patienten.

Umfang der Aufklärungspflicht

Bei Impfungen muss der Arzt den Patienten umfassend über den Nutzen und die Risiken der Impfung informieren. Dies beinhaltet:

  • Aufklärung über die zu verhütende Krankheit
  • Informationen über den Impfstoff und seine Wirkungsweise
  • Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen
  • Hinweise auf die Freiwilligkeit der Impfung
  • Aufklärung über alternative Schutzmaßnahmen

Wenn Sie eine Impfung erwägen, haben Sie das Recht, all diese Informationen von Ihrem Arzt zu erhalten. Die Aufklärung muss rechtzeitig vor der Impfung erfolgen, damit Sie eine wohlüberlegte Entscheidung treffen können.

Rechtliche Bewertung einer Aufklärungspflichtverletzung

Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann rechtliche Konsequenzen haben. Stellen Sie sich vor, Ihr Arzt hat Sie nicht ausreichend über die Risiken einer Impfung informiert und Sie erleiden einen Impfschaden. In diesem Fall könnte die mangelnde Aufklärung als Behandlungsfehler gewertet werden.

Kausalität und Schadensersatzansprüche

Für einen Schadensersatzanspruch muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Aufklärungspflichtverletzung und dem eingetretenen Gesundheitsschaden bestehen. Das bedeutet: Hätten Sie sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung gegen die Impfung entschieden, kann ein Anspruch begründet sein.

In einem solchen Fall könnten Sie Ansprüche auf:

  • Schadensersatz für materielle Schäden (z.B. Behandlungskosten, Verdienstausfall)
  • Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

Dokumentationspflicht des Arztes

Der Arzt ist verpflichtet, die durchgeführte Aufklärung in den Patientenunterlagen zu dokumentieren. Diese Dokumentation dient im Streitfall als wichtiges Beweismittel. Fehlt sie, kann dies zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen.

Die ärztliche Aufklärungspflicht bei Impfungen ist somit ein wichtiger Schutz für Sie als Patient. Sie gewährleistet, dass Sie eine informierte Entscheidung treffen können und schafft gleichzeitig Rechtssicherheit für den behandelnden Arzt.


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Wie wird die Höhe einer Entschädigung bei einem anerkannten Impfschaden bemessen?

Die Höhe der Entschädigung bei einem anerkannten Impfschaden richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und orientiert sich an den Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts. Die Bemessung erfolgt individuell und berücksichtigt verschiedene Faktoren.

Komponenten der Entschädigung

Bei einem anerkannten Impfschaden können Sie folgende Leistungen erhalten:

  • Heilbehandlung: Dies umfasst die Übernahme von Kosten für medizinische Rehabilitation, stationäre Aufenthalte, orthopädische Hilfsmittel und Kuren.
  • Rentenzahlungen: Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Schädigung. Je schwerwiegender die gesundheitlichen Folgen, desto höher fällt die monatliche Rente aus.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Hierunter fallen beispielsweise Umschulungsmaßnahmen, wenn Sie aufgrund des Impfschadens Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.
  • Ausgleich wirtschaftlicher Folgen: Dies kann einen Berufsschadensausgleich beinhalten, wenn Sie durch den Impfschaden Einkommenseinbußen erleiden.

Bemessungsfaktoren

Die konkrete Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Schweregrad der Schädigung: Ein höherer Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung führt in der Regel zu höheren Leistungen.
  2. Dauer der Schädigung: Langfristige oder dauerhafte Schäden werden anders bewertet als vorübergehende Beeinträchtigungen.
  3. Wirtschaftliche Auswirkungen: Wenn der Impfschaden Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, wird dies bei der Bemessung berücksichtigt.
  4. Individuelle Lebensumstände: Ihre persönliche Situation, wie Alter und Familienstand, kann die Höhe der Leistungen beeinflussen.

Rechtliche Grundlagen

Die Entschädigung basiert auf dem Prinzip der Staatshaftung. Wenn Sie durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen Gesundheitsschaden erleiden, tritt der Staat für die Folgen ein. In Österreich beispielsweise ist dies im Impfschadengesetz geregelt.

Beachten Sie, dass die Anerkennung eines Impfschadens eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt von Entschädigungsleistungen ist. In Deutschland wurden beispielsweise bis Ende 2022 nur in etwa 50 Fällen Impfschäden im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung anerkannt.

Wenn Sie einen Antrag auf Entschädigung stellen möchten, wenden Sie sich an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriums. Im Streitfall kann Ihr Fall von einem Gericht überprüft werden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Arzthaftungsrecht: Dieser Rechtsbereich beschäftigt sich mit der Verantwortung von Ärzten für Fehler, die während der Behandlung ihrer Patienten gemacht werden. Wenn ein Arzt eine Fehlbehandlung durchführt oder seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt, kann er für den entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen können Patienten Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern sie nachweisen können, dass der Fehler eine unmittelbare Ursache (Kausalität) für den gesundheitlichen Schaden war.
  • Aufklärungspflicht: Diese Pflicht verlangt von Ärzten, Patienten umfassend über die Risiken und möglichen Folgen einer medizinischen Behandlung zu informieren. Diese Information muss rechtzeitig, verständlich und vollständig sein, damit der Patient eine fundierte Entscheidung treffen kann. Wenn die Aufklärungspflicht verletzt wird und es dadurch zu einem Schaden kommt, kann dies zu Haftungsansprüchen gegen den Arzt führen.
  • Kausalität: Dieser Begriff beschreibt den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Handlung und einem daraus resultierenden Schaden. Im Kontext des Arzthaftungsrechts muss nachgewiesen werden, dass ein gesundheitlicher Schaden direkt auf eine fehlerhafte Aufklärung oder Behandlung durch den Arzt zurückzuführen ist. Das bedeutet, dass die fehlende oder falsche Information des Arztes die Entscheidung des Patienten beeinflusst und letztlich den Schaden verursacht hat.
  • Behandlungsfehler: Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt eine Diagnose oder Behandlung nicht nach den anerkannten fachlichen Standards durchführt. Das kann zum Beispiel eine falsche Diagnose, eine unsachgemäße Therapie oder ein Versäumnis sein, eine notwendige Untersuchung durchzuführen. Um haftbar gemacht zu werden, muss der Patient nachweisen, dass dieser Fehler einen Gesundheitsschaden verursacht hat.
  • Gutachten eines Sachverständigen: Bei Streitigkeiten über medizinische Fragen wird oft ein Experte hinzugezogen, um ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten soll klären, ob die medizinische Behandlung korrekt durchgeführt wurde und ob ein Zusammenhang zwischen der Behandlung und einem gesundheitlichen Schaden besteht. Die Aussagen eines Sachverständigen spielen häufig eine zentrale Rolle bei der gerichtlichen Entscheidungsfindung.
  • Schadensersatz: Dies ist ein finanzieller Ausgleich, den ein Geschädigter von demjenigen verlangen kann, der den Schaden verursacht hat. Im Arzthaftungsrecht umfasst der Schadensersatz in der Regel Kosten für medizinische Behandlungen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und eventuell weitere wirtschaftliche Verluste. Um Schadensersatz zu erhalten, muss der Patient beweisen, dass der Schaden durch die fehlerhafte Aufklärung oder Behandlung des Arztes entstanden ist.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Schuldrecht): Dieser Paragraph regelt die Haftung für rechtswidrige Handlungen, die einen Schaden verursachen. Er ist die Grundlage für Schadensersatzforderungen im Falle eines Behandlungsfehlers oder einer unzulässigen Impfung. In diesem Fall könnte die Klägerin die Beklagte wegen eines möglichen Impfschadens nach § 823 BGB auf Schadensersatz verklagen.
  • § 630 BGB (Familienrecht): Dieser Paragraph regelt die elterliche Sorge und das Recht der Eltern, über die medizinische Behandlung ihrer Kinder zu entscheiden. Im vorliegenden Fall ist die Einwilligung der Mutter der Klägerin für die MMR-Impfung maßgeblich.
  • § 203 StGB (Strafrecht): Dieser Paragraph befasst sich mit Körperverletzung. Die Klägerin könnte argumentieren, dass die Verabreichung der MMR-Impfung gegen ihren Willen eine Körperverletzung darstellt, da sie nicht aufgeklärt wurde und nicht einwilligte.
  • § 830 BGB (Pflichtversicherungsrecht): Dieser Paragraph regelt die Haftung des Versicherers für Schäden, die durch die ärztliche Behandlung verursacht wurden. Die Klägerin könnte versuchen, über die Pflichtversicherung der Beklagten Schadenersatz zu erhalten.
  • § 5 Impfgesetz: Das Gesetz regelt den Umgang mit Impfungen in Deutschland. Dabei geht es u.a. um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Aufklärungspflicht der Ärzte und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Impfungen. In diesem Fall könnte der § 5 Impfgesetz relevant sein, um zu prüfen, ob die Beklagte ihrer Aufklärungspflicht gegenüber der Mutter der Klägerin nachgekommen ist und ob die Impfung im Einklang mit dem Impfkalender und den Empfehlungen für MMR-Impfungen durchgeführt wurde.

Das vorliegende Urteil

OLG Dresden – Az.: 4 U 1376/23 – Beschluss vom 05.02.2024


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