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Notfallmedizinische Behandlung – Ansprüche eines Patienten

Verschluckte Reiskörner, Atemnot, Narkosemittel – ein Notfall in München endete vor Gericht. Eine 86-Jährige Patientin musste nach einem missglückten Eingriff um ihr Recht kämpfen, obwohl das Gericht einen Fehler im medizinischen Vorgehen bestätigte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG München II
  • Datum: 13.03.2024
    -Aktenzeichen:** 1 O 5113/21 Hei
  • Verfahrensart: Zivilprozess im Arzthaftungsrecht
  • Rechtsbereiche: Medizinrecht, Zivilrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Eine ältere Patientin mit zahlreichen Vorerkrankungen, die Ansprüche im Zusammenhang mit einer notfallmedizinischen Behandlung geltend gemacht hat; sie erlitt durch das Verschlucken von Nahrung und anschließende Notfallmaßnahmen gesundheitliche Beschwerden.
    • Beklagte: Der Notarzt, der im Einsatzfall die Diagnose und die Indikation zur dringlichen Absaugung stellte sowie den Transport der Klägerin in den Schockraum organisierte.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin verschluckte sich beim Essen und aspirierte Nahrung, woraufhin bei Bedarf ein Notarzt zur Hilfe gerufen wurde. Dieser diagnostizierte einen Zustand nach Aspiration mit pulmonaler Insuffizienz und leitete die dringliche Absaugung ein, woraufhin die Klägerin in ein Krankenhaus transportiert wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die notfallmedizinische Behandlung, einschließlich der Notfalleingriffe und des Transports, fehlerhaft durchgeführt wurde und somit Ansprüche der Klägerin begründet sind.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
    • Begründung: Das Gericht sah keine Pflichtverletzung bei den erbrachten notfallmedizinischen Maßnahmen, sodass die geltend gemachten Ansprüche nicht anerkannt wurden.
    • Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen, und das Urteil wird unter den genannten Sicherheiten vorläufig vollstreckt.

Urteil zur Notfallmedizin: Rechte der Patienten und mögliche Schadensersatzansprüche

In der modernen Notfallmedizin steht die schnelle und effektive Versorgung von Patienten im Vordergrund. Wenn medizinische Notfälle eintreten, müssen Rettungsdienste und Notarztdienste unter Zeitdruck lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen. Trotz dieser herausfordernden Umstände haben Patienten auch in Akutsituationen umfassende Patientenrechte – von der ärztlichen Aufklärungspflicht bis hin zu Ansprüchen bei Behandlungsfehlern.

Die Notfallversorgung muss dabei stets nach den aktuellen notfallmedizinischen Leitlinien erfolgen. Kommt es zu Fehlern bei der Notfallbehandlung, können Patienten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz geltend machen. Ein aktuelles Urteil zeigt exemplarisch, wie Gerichte die komplexe Abwägung zwischen medizinischer Notwendigkeit und Patientenansprüchen vornehmen.

Der Fall vor Gericht


Fehlerhafter Notfalleingriff: Landgericht München prüft Patientenklage im Detail

Krankenhauszimmer mit 86-jähriger Patientin, leeren Narkosefläschchen und nervösem Arzt vor Behandlungsfehler.
Fehlerhafte Notfallbehandlung und Patientenansprüche | Symbolfoto: Flux gen.

Eine 86-jährige Patientin verschluckte sich beim Mittagessen an Reiskörnern, was zunächst zu akuter Atemnot führte. Nachdem der erstbehandelnde Notarzt die Patientin in den Schockraum des Krankenhauses gebracht hatte, verabreichte er ihr das Narkosemittel Propofol, um die aspirierten Reiskörner abzusaugen. Diese Behandlung erwies sich als fehlerhaft, wie das Landgericht München II nun in einem umfassenden Urteil feststellte.

Notfallbehandlung und komplexer Krankheitsverlauf

Nach dem Verschlucken versuchte zunächst die Schwiegertochter der Patientin – eine examinierte Kinderkrankenpflegerin – erfolglos den Heimlich-Handgriff. Der herbeigerufene Notarzt diagnostizierte eine „Aspiration mit pulmonaler Insuffizienz“ und transportierte die Patientin unter Sauerstoffgabe in den Schockraum des Krankenhauses. Dort kam es nach der Propofolgabe zu Erbrechen und einem Abfall der Sauerstoffsättigung. Der Arzt musste die Patientin intubieren, woraufhin eine intensivmedizinische Behandlung bis zum übernächsten Tag folgte.

Rechtliche Prüfung des ärztlichen Handelns

Das Gericht stellte fest, dass die Propofolgabe im Schockraum fehlerhaft war. Bei Fehlen objektivierbarer Anzeichen von Atemnot rechtfertigten weder subjektive Luftnot noch Heiserkeit, Speichelfluss und erschwertes Sprechvermögen eine solche Intervention bei einer nicht nüchternen Patientin. Die Gefahr einer Aspiration von Mageninhalt wäre deutlich gravierender gewesen als die von den bereits aspirierten Fremdkörpern ausgehende Gefährdung.

Der korrekte Behandlungsweg hätte nach Ansicht der medizinischen Sachverständigen anders ausgesehen: Bei fehlender vitaler Bedrohung hätte der Arzt zunächst den Eintritt der Nüchternheit abwarten und dann eine Bronchoskopie durchführen müssen. Die unmittelbaren Beschwerden hätten durch Zusprache, Sauerstoffgabe sowie eventuell eine leichte Anxiolyse oder Sedierung gemildert werden können.

Gerichtliche Bewertung und Urteilsbegründung

Trotz des festgestellten Behandlungsfehlers wies das Gericht die Klage ab. Der Patientin konnte kein nachweisbarer Schaden durch die fehlerhafte Behandlung entstehen. Die nachfolgende intensivmedizinische Behandlung wäre auch bei korrektem Vorgehen erforderlich gewesen, da sie durch das Erbrechen bedingt war – welches nicht eindeutig auf die Propofolgabe zurückgeführt werden konnte.

Das Gericht prüfte auch die Frage der Patientenaufklärung. Zwar war die Aufklärung über die nicht indizierte Propofolgabe unzureichend, doch auch dieser Aspekt führte nicht zum Erfolg der Klage. Eine Bronchoskopie unter Propofolgabe wäre nach Eintritt der Nüchternheit ohnehin medizinisch geboten gewesen. Die Patientin hatte zudem in ihrer Aussage vor Gericht betont, dass sie mit der Behandlung im Krankenhaus im Nachhinein zufrieden war.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist für die Beklagtenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass die fehlerhafte Anwendung von Propofol in der Notfallsituation zwar von den üblichen medizinischen Standards abwich, jedoch als nachvollziehbar angesehen wird, da sie dem Ziel diente, das Leiden der Patientin rasch zu mindern. Es wird festgestellt, dass die Behandlung der Klägerin keine nachhaltigen gesundheitlichen Schäden verursachte und somit kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Die gerichtliche Entscheidung unterstreicht, dass in akuten Notfallsituationen auch unter schwierigen Bedingungen Entscheidungen getroffen werden müssen, ohne dass daraus automatisch eine Haftung folgt. Zudem obliegt es der Klägerin, die Prozesskosten zu tragen, was die Bewertung des Einzelfalls zusätzlich prägt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen in eine Notfallsituation geraten, zeigt dieses Urteil, dass Ärzte in solchen Fällen Entscheidungen treffen, die nicht immer dem idealen Standard entsprechen müssen, ohne dass Sie daraus automatisch finanzielle Ansprüche ableiten können. Das Gericht berücksichtigt, dass in akuten Situationen schnelle Hilfe oft wichtiger ist als ein perfektes Vorgehen. Sollten Sie befürchten, dass ein Notfalleingriff fehlerhaft war, kann dieses Urteil als Orientierung dienen, dass nicht jede Abweichung zu dauerhaften Schäden führt. Es wird klar, dass das Risiko von Fehlern in dringlichen Situationen als nachvollziehbar bewertet wird, solange keine langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen. Diese Einschätzung kann Ihnen Sicherheit geben, dass die Umstände in Notfällen differenziert betrachtet werden.

Benötigen Sie Hilfe?

Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Notfallbehandlung?

Dieses Urteil zeigt, dass medizinische Notfälle komplexe Situationen darstellen, in denen nicht jede Handlung, die im ersten Moment fehlerhaft erscheint, zwangsläufig zu Schadensersatzansprüchen führt. Die Abwägung zwischen sofortiger Hilfe und idealer Behandlungsmethode ist oft schwierig und das Verständnis für die Herausforderungen in solchen Momenten ist entscheidend.

Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung Ihres individuellen Falls und helfen Ihnen zu verstehen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder die Handlungen der medizinischen Fachkräfte unter den besonderen Umständen des Notfalls möglicherweise gerechtfertigt waren.

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen und eine fundierte Einschätzung Ihrer Möglichkeiten zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche grundsätzlichen Rechte habe ich bei einer Notfallbehandlung?

1. Recht auf medizinische Versorgung im Notfall In Deutschland haben Sie das Recht auf eine angemessene medizinische Behandlung in einer Notsituation, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus, Ihrer finanziellen Situation oder Ihrer Nationalität. Diese Pflicht zur Behandlung ergibt sich aus der allgemeinen ärztlichen Garantenstellung und dem Strafgesetzbuch (§ 323c StGB), das unterlassene Hilfeleistung unter Strafe stellt. Ärztinnen und Ärzte sind daher verpflichtet, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten und notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung Ihrer Gesundheit einzuleiten.

2. Recht auf Selbstbestimmung und informierte Zustimmung Grundsätzlich steht Ihnen das Recht auf Selbstbestimmung zu. Das bedeutet, dass jede medizinische Maßnahme nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden darf (§ 630d BGB). In Notfällen kann jedoch von einer sogenannten mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden, wenn Sie nicht ansprechbar sind und keine Patientenverfügung vorliegt. Sobald Sie wieder ansprechbar sind, müssen Sie über die laufende Behandlung informiert werden und können diese gegebenenfalls ablehnen.

3. Aufklärungspflicht der Ärzte Auch in Notfallsituationen besteht eine Pflicht zur Aufklärung, soweit dies die Situation erlaubt (§ 630e BGB). Ärztinnen und Ärzte müssen Sie über die Diagnose, die geplanten Maßnahmen sowie deren Risiken und Alternativen informieren. In akuten Fällen, wo Zeit eine entscheidende Rolle spielt, kann diese Aufklärung verkürzt oder nachträglich erfolgen.

4. Behandlungsstandards und Sorgfaltspflicht Die Behandlung muss nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen (sogenannter Facharztstandard). Auch in Notsituationen dürfen keine vermeidbaren Fehler passieren. Dazu gehören korrekte Diagnosen, angemessene Therapien und die Verwendung geeigneter medizinischer Geräte. Verstöße gegen diese Standards können als Behandlungsfehler gelten und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

5. Rechte bei bewusstlosen Patienten oder Minderjährigen

  • Bewusstlose Patienten: Wenn Sie bewusstlos sind, wird von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen. Ärztinnen und Ärzte dürfen jedoch nur Maßnahmen durchführen, die zur Abwendung akuter Gefahren notwendig sind.
  • Minderjährige: In Notfällen können Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern behandelt werden, wenn deren Leben oder Gesundheit akut gefährdet ist.

6. Dokumentations- und Einsichtsrecht Alle durchgeführten Maßnahmen müssen dokumentiert werden (§ 630f BGB). Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen zu nehmen, um die durchgeführten Maßnahmen nachvollziehen zu können.

Beispiel für eine Notfallsituation: Wenn Sie nach einem Unfall bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden, wird das medizinische Personal sofort lebensrettende Maßnahmen einleiten. Dabei wird davon ausgegangen, dass Sie dieser Behandlung zugestimmt hätten (mutmaßliche Einwilligung). Sobald Sie bei Bewusstsein sind, werden Sie über die durchgeführten Maßnahmen informiert und können entscheiden, ob weitere Eingriffe vorgenommen werden sollen.

Fehlerhafte Notfallbehandlung: Sollte es zu Behandlungsfehlern kommen (z. B. durch falsche Diagnosen oder unzureichende Ausrüstung), können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen (§§ 280 ff., 823 BGB). Voraussetzung ist der Nachweis eines Fehlers, eines Schadens sowie des Kausalzusammenhangs zwischen beiden.


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Ab wann gilt eine Notfallbehandlung rechtlich als fehlerhaft?

Eine Notfallbehandlung wird rechtlich als fehlerhaft angesehen, wenn sie nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standards entspricht und dadurch ein Schaden beim Patienten entsteht. Dabei gelten besondere Anforderungen, die den Umständen einer Notfallsituation Rechnung tragen.

Wichtige Kriterien für einen Behandlungsfehler im Notfall

  1. Abweichung von medizinischen Standards: Ärzte und medizinisches Personal müssen auch in Notfällen nach den anerkannten fachlichen Standards handeln. Diese Standards umfassen grundlegende Maßnahmen der Notfallmedizin, die jeder Notfallmediziner beherrschen muss. Ein Fehler liegt vor, wenn von diesen Standards ohne nachvollziehbaren Grund abgewichen wird .
  2. Besondere Umstände des Notfalls: In einer Notfallsituation können Zeitdruck, unvollständige Informationen oder eingeschränkte Ressourcen die Entscheidungsfindung beeinflussen. Dennoch wird erwartet, dass der Arzt die bestmögliche Entscheidung unter den gegebenen Umständen trifft. Eine Behandlung gilt dann als fehlerhaft, wenn der Arzt grob fahrlässig handelt oder elementare Maßnahmen unterlässt .
  3. Fehlende Aufklärung und Einwilligung: Im Notfall ist die Aufklärungspflicht auf das Wesentliche reduziert, insbesondere wenn der Patient nicht ansprechbar ist. Wird jedoch eine Behandlung durchgeführt, die nicht dringend erforderlich ist und ohne ausreichende Aufklärung erfolgt, kann dies ebenfalls als Behandlungsfehler gewertet werden .
  4. Kausalität zwischen Fehler und Schaden: Ein Behandlungsfehler führt nur dann zu rechtlichen Ansprüchen des Patienten, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen dem Fehler und dem entstandenen gesundheitlichen Schaden nachweisbar ist .

Beispiele für fehlerhafte Notfallbehandlungen

  • Unterlassene Wiederbelebungsmaßnahmen trotz eindeutiger Indikation.
  • Falsche Medikamentendosierung (z. B. Überdosierung bei akutem Herzinfarkt).
  • Einsatz ungeeigneter Diagnose- oder Therapiemethoden, obwohl bessere Alternativen verfügbar gewesen wären.
  • Ignorieren offensichtlicher Symptome wie Atemnot oder Herzrhythmusstörungen .

Besonderheiten bei groben Behandlungsfehlern

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt gegen fundamentale medizinische Regeln verstößt und dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr nachvollziehbar ist. In solchen Fällen erleichtert das Gesetz dem Patienten die Beweisführung durch eine sogenannte Beweislastumkehr (§ 630h Abs. 5 BGB). Der Arzt muss dann nachweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war .

Relevanz für Betroffene

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen eine fehlerhafte Notfallbehandlung vorlag, sollten Sie prüfen, ob die oben genannten Kriterien zutreffen. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden und fordern Sie Einsicht in Ihre Patientenakte, um mögliche Abweichungen von den medizinischen Standards nachzuvollziehen.


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Welche Beweise brauche ich, um einen Behandlungsfehler nachzuweisen?

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, müssen Sie als Patient belegen, dass ein medizinischer Fehler vorliegt, der von den anerkannten medizinischen Standards abweicht, und dass dieser Fehler ursächlich für Ihren Gesundheitsschaden war. In Deutschland liegt die Beweislast grundsätzlich bei Ihnen als Patient. Es gibt jedoch verschiedene Beweismöglichkeiten und rechtliche Besonderheiten, die Ihnen helfen können.

Wichtige Beweismittel

  1. Medizinische Dokumentation Die Patientenakte ist das wichtigste Beweismittel. Sie enthält alle relevanten Informationen über Diagnosen, Behandlungen, Untersuchungen und deren Ergebnisse. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, diese Unterlagen sorgfältig und vollständig zu führen (§ 630f BGB). Eine unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation kann zu einer Beweislastumkehr führen, was bedeutet, dass der Arzt nachweisen muss, dass kein Fehler vorlag.
  2. Sachverständigengutachten Ein medizinisches Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen ist oft entscheidend. Der Gutachter prüft die Behandlungsunterlagen und bewertet, ob ein Verstoß gegen den medizinischen Standard vorliegt. Bei groben Behandlungsfehlern wird die Beweislast zugunsten des Patienten erleichtert (§ 630h Abs. 5 BGB).
  3. Zeugenaussagen Aussagen von Zeugen wie Angehörigen oder Pflegepersonal können den Ablauf der Behandlung und mögliche Fehler bestätigen. Auch eigene Gedächtnisprotokolle können hilfreich sein.
  4. Physische Beweise Dazu gehören Verletzungen oder Schäden, die fotografisch dokumentiert werden können, sowie diagnostische Testergebnisse wie Röntgenbilder oder Laborberichte.

Rechtliche Besonderheiten

  • Beweislastumkehr bei groben Fehlern: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor (z. B. das Unterlassen einer notwendigen Untersuchung), wird vermutet, dass dieser ursächlich für den Schaden ist. Der Arzt muss dann beweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
  • Dokumentationspflicht: Maßnahmen, die nicht dokumentiert wurden, gelten vor Gericht in der Regel als nicht durchgeführt. Dies stärkt Ihre Position erheblich.

Praktische Schritte

  1. Sichern Sie Ihre Krankenunterlagen: Sie haben das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB). Fordern Sie Kopien aller relevanten Unterlagen an.
  2. Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll: Notieren Sie sich detailliert den Ablauf der Behandlung und alle relevanten Gespräche.
  3. Beantragen Sie ein Gutachten: Über Ihre Krankenkasse können Sie ein kostenfreies Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anfordern.
  4. Nutzen Sie Schlichtungsstellen: Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler können Sie sich an die regionalen Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen wenden. Diese prüfen Ihren Fall unabhängig und kostenfrei.

Beispiel: Fehlerhafte Notfallbehandlung

Stellen Sie sich vor, ein Arzt in der Notaufnahme übersieht eindeutige Symptome eines Herzinfarkts und führt keine notwendigen Untersuchungen wie ein EKG durch. Wenn dies dokumentiert ist oder durch ein Gutachten bestätigt wird, könnte dies als grober Behandlungsfehler gelten. In einem solchen Fall müsste der Arzt beweisen, dass der Schaden auch bei korrekter Behandlung eingetreten wäre.

Durch die Kombination aus medizinischer Dokumentation, Sachverständigengutachten und weiteren Beweisen können Sie Ihre Ansprüche fundiert untermauern.


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Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Ansprüchen beachten?

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften Notfallbehandlungen oder Behandlungsfehlern sind mehrere Fristen entscheidend. Diese betreffen insbesondere die Verjährung und mögliche Hemmungen der Frist.

Reguläre Verjährungsfrist

  • Dauer: Die allgemeine Verjährungsfrist für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
  • Beginn: Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem:
    • der Anspruch entstanden ist und
    • der Patient Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen sowie der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
  • Beispiel: Wenn ein Behandlungsfehler im Jahr 2022 entdeckt wird, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2022 und endet am 31. Dezember 2025.

Absolute Verjährungsfrist

  • Unabhängig von der Kenntnis des Patienten gibt es eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Diese beginnt mit dem Tag der fehlerhaften Behandlung.
  • Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden, selbst wenn der Fehler erst später entdeckt wird.

Hemmung der Verjährung

Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden, wodurch die Frist vorübergehend nicht weiterläuft:

  • Gutachterverfahren: Wird ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt, kann dies die Verjährung hemmen.
  • Verhandlungen: Solange zwischen Patient und Arzt oder Versicherung über den Anspruch verhandelt wird, ruht die Verjährungsfrist (§ 203 BGB).
  • Gerichtliche Verfahren: Die Einreichung einer Klage oder eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 BGB).

Ausschlussfristen

Neben den gesetzlichen Verjährungsfristen können auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten:

  • Diese sind oft kürzer (z. B. sechs Monate) und erfordern eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb dieser Frist.
  • Ausschlussfristen müssen individuell geprüft werden, da sie nicht durch gesetzliche Regelungen ersetzt werden können.

Praktische Hinweise

  • Dokumentation: Notieren Sie sich den Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt haben.
  • Rechtzeitige Schritte: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Ansprüche vor Ablauf der Fristen geltend machen.
  • Hemmungsmöglichkeiten prüfen: Falls Sie noch auf ein Gutachten warten oder in Verhandlungen stehen, könnte die Verjährung gehemmt sein.

Beispiele

  1. Ein Patient bemerkt einen Behandlungsfehler unmittelbar nach einer Operation im Jahr 2020. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2023.
  2. Ein anderer Patient erfährt erst durch ein Gutachten im Jahr 2023 von einem Fehler bei einer Behandlung aus dem Jahr 2019. In diesem Fall beginnt die dreijährige Frist erst am Ende des Jahres 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass Patienten ausreichend Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen, während gleichzeitig Rechtssicherheit für alle Beteiligten besteht.


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Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits bei Behandlungsfehlern?

Die Kosten eines Rechtsstreits bei Behandlungsfehlern hängen von mehreren Faktoren ab, darunter der Ausgang des Verfahrens, die finanzielle Situation des Klägers und mögliche Versicherungen. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte erläutert:

Grundregel: Kostenverteilung nach Prozessausgang

  • Gewinnt der Patient den Prozess, muss die Gegenseite (z. B. Arzt oder Krankenhaus) in der Regel alle Kosten tragen, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten (§ 91 ZPO).
  • Verliert der Patient den Prozess, trägt er sämtliche Kosten, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite, der Gerichtskosten und eventueller Gutachterkosten. Diese können bei komplexen medizinischen Verfahren erheblich sein.

Gerichtskosten und Streitwert

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Streitwert, der den finanziellen Umfang des geltend gemachten Anspruchs (z. B. Schmerzensgeld oder Schadensersatz) widerspiegelt. Bei einem Streitwert über 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig, wo Anwaltszwang besteht. Typische Streitwerte in Arzthaftungssachen können mehrere zehntausend Euro betragen, was hohe Prozesskosten zur Folge hat.

Möglichkeiten zur Kostenübernahme

  1. Rechtsschutzversicherung
    • Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für Anwalt, Gutachten und Gerichtsverfahren übernehmen, sofern eine Deckungszusage erteilt wird.
    • Wichtig ist, dass die Versicherung vor dem Schadensfall abgeschlossen wurde und keine Karenzzeit mehr besteht. Oft wird ein Selbstbehalt fällig.
  2. Prozesskostenhilfe
    • Patienten mit geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen (§§ 114 ff. ZPO). Diese deckt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ab.
    • Im Falle einer Niederlage müssen jedoch die Kosten der Gegenseite selbst getragen werden.
  3. Prozessfinanzierung
    • Bei hohen Streitwerten (oft ab 100.000 Euro) übernehmen spezialisierte Prozessfinanzierer die Kosten des Rechtsstreits gegen eine Erfolgsbeteiligung am zugesprochenen Betrag.
    • Diese Option setzt jedoch hohe Erfolgsaussichten voraus.
  4. Außergerichtliche Einigung
    • Eine außergerichtliche Einigung kann helfen, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu vermeiden. Hierbei entstehen meist nur Anwaltskosten.

Besondere Herausforderungen bei Behandlungsfehlern

  • In Arzthaftungsprozessen sind oft teure medizinische Gutachten erforderlich, um den Behandlungsfehler nachzuweisen (§ 630h BGB). Diese Kosten müssen zunächst vom Kläger vorgestreckt werden.
  • Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten, es sei denn, es handelt sich um einen groben Behandlungsfehler, bei dem eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten greift.

Beispiel

Ein Patient klagt wegen eines Behandlungsfehlers auf 50.000 Euro Schmerzensgeld:

  • Gerichtskosten: ca. 3.899 Euro
  • Anwaltskosten (eigener Anwalt und Gegenseite): ca. 7.798 Euro
  • Gutachterkosten: mehrere tausend Euro möglich Verliert der Patient, trägt er diese Gesamtkosten.

Fazit für Betroffene

Die finanziellen Risiken eines Rechtsstreits bei Behandlungsfehlern sind erheblich. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann diese Belastung deutlich reduzieren. Alternativ kann eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden, um Kosten zu minimieren.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Aspiration

In der Notfallmedizin bezeichnet Aspiration das unbeabsichtigte Eindringen von Fremdstoffen, wie Nahrungsmitteln oder Flüssigkeiten, in die Atemwege. Dies kann zu schwerwiegenden Komplikationen führen, weil die eingeatmeten Substanzen die Lungenfunktion beeinträchtigen und Entzündungen oder Infektionen auslösen können. Im vorliegenden Fall wird der Begriff im Zusammenhang mit dem Verschlucken von Reiskörnern erwähnt, was in eine „Aspiration mit pulmonaler Insuffizienz“ mündete – also in eine unzureichende Sauerstoffversorgung der Lunge. Relevante medizinische Richtlinien, wie die S3-Leitlinien der Notfallmedizin, geben Anhaltspunkte für den Umgang mit solchen Fällen.
Beispiel: Wird beim Essen ein Teil des Nahrungsbreis versehentlich eingeatmet, kann dies zu einer Lungenentzündung führen, wenn Bakterien in die Lunge gelangen.


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Intubation

Intubation ist ein medizinischer Eingriff, bei dem ein Schlauch in die Luftröhre eingeführt wird, um den Atemweg zu sichern und die Beatmung zu ermöglichen. Dieser Prozess wird insbesondere in Notfallsituationen durchgeführt, wenn ein Patient aufgrund von Atemnot oder einer beeinträchtigten Wachheit zusätzliche Unterstützung beim Atmen benötigt. Im vorliegenden Fall war die Intubation nach Komplikationen notwendig, um einer drohenden Verschlechterung der Atemfunktion entgegenzuwirken. Die Durchführung orientiert sich an den Vorgaben notfallmedizinischer Standardprotokolle, wie sie beispielsweise von der DIVI empfohlen werden.
Beispiel: Bei einem Patienten, der infolge eines Unfalls nicht selbständig atmen kann, wird ein Beatmungsschlauch über die Intubation eingesetzt, um eine adäquate Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten.


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ärztliche Aufklärungspflicht

Die ärztliche Aufklärungspflicht verpflichtet Ärzte, Patientinnen und Patienten vor Beginn einer Behandlung umfassend über wesentliche Aspekte des Eingriffs, mögliche Risiken und Alternativen zu informieren. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert, unter anderem in § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), und dient dem Schutz der Selbstbestimmung der Patienten. Im vorliegenden Fall war das unzureichende Informieren über die nicht indizierte Propofolgabe ein zentraler Streitpunkt, der den rechtlichen Konflikt befeuerte, auch wenn letztlich kein nachweisbarer Schaden festgestellt wurde.
Beispiel: Vor einer Operation muss der Arzt den Patienten über mögliche Komplikationen und Alternativen aufklären, damit dieser eine informierte Entscheidung treffen kann.


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Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt von den anerkannten medizinischen Standards und Sorgfaltspflichten abweicht und dadurch ein Schaden beim Patienten verursacht wird. Dabei wird beurteilt, ob der tatsächliche Behandlungsweg von den üblichen, fachlich anerkannten Verfahren, oft dokumentiert in Leitlinien und Standards, abwich. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht klar, dass die verabreichte Propofolgabe fehlerhaft war, auch wenn kein konkreter Schaden nachgewiesen werden konnte. Die rechtliche Bewertung orientiert sich dabei an Normen im Patientenschutz und im medizinischen Haftungsrecht.
Beispiel: Wird einem Patienten ein falsches Medikament verabreicht, weil von einem allgemein anerkannten Vorgehen abgewichen wurde, kann dies als Behandlungsfehler gewertet werden, wenn Schäden auftreten.


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Schadensersatz

Schadensersatz bezeichnet die gesetzlich geregelte Verpflichtung, durch ein fehlerhaftes oder schuldhaftes Handeln entstandene Schäden bei einer Person finanziell oder in anderer Weise zu kompensieren. Dieser Anspruch wird vor allem dann relevant, wenn ein Behandlungsfehler zu einem nachweisbaren körperlichen, psychischen oder materiellen Schaden geführt hat. Im vorliegenden Fall prüfte das Gericht, ob die Patientin aufgrund des fehlerhaften Eingriffs einen Anspruch auf Schadensersatz habe, fand diesen jedoch nicht, weil kein klarer Schaden belegt werden konnte. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich unter anderem in den §§ 823 ff. BGB.
Beispiel: Erleidet ein Patient nach einem medizinischen Fehler eine dauerhafte Beeinträchtigung, kann er Schadensersatz fordern, um etwaige Folgekosten und Verdienstausfälle auszugleichen.


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Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung ist eine gerichtliche Anordnung zur Hinterlegung eines bestimmten Geldbetrages, um Ansprüche im Rahmen eines vorläufigen Urteils abzusichern. Sie dient dazu, das Risiko künftiger Vollstreckungsmaßnahmen zu mindern und sicherzustellen, dass im Fall eines späteren erfolgreichen Anspruchs der entsprechende Betrag zur Verfügung steht. Im vorliegenden Urteil wurde der Beklagtenseite eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags auferlegt, um den Ablauf der Vollstreckung abzusichern. Grundlage hierfür sind verfahrensrechtliche Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO).
Beispiel: Wird ein Urteil vorläufig vollstreckbar erklärt, kann das Gericht anordnen, dass die unterlegene Partei eine Sicherheitsleistung erbringt, um spätere finanzielle Risiken zu vermeiden.


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Bronchoskopie

Bronchoskopie ist ein diagnostisch-invasives Verfahren, bei dem mithilfe eines flexiblen Endoskops die Atemwege, insbesondere die Bronchien, dargestellt und untersucht werden. Dieses Verfahren ermöglicht es, strukturelle Veränderungen, Fremdkörper oder Entzündungen innerhalb der Lunge zu erkennen und gegebenenfalls auch therapeutisch einzugreifen. Im vorliegenden Fall wurde als alternativer Behandlungsweg eine Bronchoskopie diskutiert, insbesondere wenn die Patientin nicht unmittelbar vital gefährdet war. Die Durchführung und Indikationen einer Bronchoskopie sind in medizinischen Leitlinien präzise geregelt, beispielsweise in den Standards der Gesellschaft für Pneumologie.
Beispiel: Bei anhaltenden Atemproblemen nach dem Verschlucken von Fremdkörpern kann eine Bronchoskopie helfen, diese Fremdkörper zu lokalisieren und zu entfernen, um die Atmung zu erleichtern.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 630e BGB – Aufklärungspflicht: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Ärzte gemäß § 630e zur umfassenden Aufklärung der Patienten über Art, Umfang, Risiken und mögliche Alternativen einer medizinischen Behandlung. Diese Pflicht dient dazu, dem Patienten eine informierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
    Im vorliegenden Fall behauptet die Klägerin, dass die Verabreichung von Propofol ohne ausreichende Aufklärung und Einwilligung erfolgte, was einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht darstellen könnte.
  • § 630f BGB – Einwilligung des Patienten: Nach § 630f BGB muss der Patient vor jeder Behandlung seine Einwilligung geben, die auf einer ordnungsgemäßen Aufklärung basiert. Ohne diese Einwilligung ist die Behandlung grundsätzlich rechtswidrig, es sei denn, es besteht eine Notwendigkeit zur Abwendung eines unmittelbaren Gefahrensituations.
    Die Klägerin argumentiert, dass die Einwilligung zur Verabreichung von Propofol fehlte, wodurch die Behandlung möglicherweise ohne rechtliche Grundlage durchgeführt wurde.
  • § 823 BGB – Schadensersatzpflicht bei unerlaubten Handlungen: § 823 BGB regelt die Haftung für durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursachte Schäden. Ein Arzt kann dem Patienten gegenüber für Schäden haften, die durch Behandlungsfehler oder unterlassene Pflegepflichten entstehen.
    Im vorliegenden Fall könnte die vermeintlich unnötige Verabreichung von Propofol und das verspätete Reagieren auf das Erbrechen der Klägerin eine fahrlässige Handlung darstellen, die zu gesundheitlichen Schäden führte.
  • § 630a BGB – Behandlungsvertrag: Ein Behandlungsvertrag entsteht gemäß § 630a BGB, wenn ein Arzt sich verpflichtet, medizinische Leistungen zu erbringen, und der Patient diese Leistungen annimmt. Der Vertrag begründet gegenseitige Rechte und Pflichten, insbesondere die Pflicht des Arztes zur fachgerechten Behandlung und des Patienten zur Mitwirkung.
    Die Klägerin hat einen Behandlungsvertrag mit dem Beklagten geschlossen, wodurch dieser verpflichtet ist, die Behandlung ordnungsgemäß durchzuführen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  • § 253 BGB – Schadensersatz für immaterielle Schäden (Schmerzensgeld): Nach § 253 BGB kann bei Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, also Schmerzensgeld, bestehen. Dies dient der Abgeltung von physischen und psychischen Leiden des Geschädigten.
    Die Klägerin verlangt Schmerzensgeld für die erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge der angeblich fehlerhaften medizinischen Behandlung, was unter diesen Paragraph fallen könnte.

Das vorliegende Urteil


LG München II – Az.: 1 O 5113/21 Hei – Endurteil vom 13.03.2024


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