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Schadensersatz bei Gabe von Gadovist anlässlich einer MRT-Untersuchung

Eine Frau klagte erfolglos gegen Ärzte, weil sie nach mehreren MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel gesundheitliche Probleme bekam. Das Oberlandesgericht Dresden wies ihre Klage ab, da die Ärzte leitliniengerecht handelten und die Patientin ausreichend aufgeklärt hatten. Gutachter bestätigten, dass die MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel notwendig waren und keine Behandlungsfehler vorlagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Dresden
  • Datum: 27.05.2024
  • Aktenzeichen: 4 U 2057/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arzthaftungsrecht
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Klägerin forderte Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfallrente und Feststellung der Einstandspflicht für festgestellte und potentiell zukünftige immaterielle Schäden. Sie argumentierte, dass es bei den MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe zu Aufklärungsfehlern und einem fehlerhaften Untersuchungsmanagement gekommen sei, die gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachten.
  • Beklagte: Die Beklagte ist die Arztpraxis, in der die MRT-Untersuchungen durchgeführt wurden. Sie wies die Vorwürfe der Klägerin zurück und verteidigte die erstinstanzliche Entscheidung, die keine Behandlungsfehler oder Aufklärungsversäumnisse erkennen ließ.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin ließ zwischen Juli 2013 und Juni 2018 in der Praxis der Beklagten mehrere MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel durchführen. Sie machte geltend, diese Untersuchungen hätten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt. Die Klägerin behauptete Aufklärungsfehler und Behandlungsfehlverhalten seitens der Beklagten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kernfragen waren, ob die Klägerin ordnungsgemäß über die Risiken der MRT mit Kontrastmittel aufgeklärt wurde und ob die Verwendung des Kontrastmittels fehlerhaft war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückgewiesen. Das Gericht sah in der Berufung keine Aussicht auf Erfolg, da die Vorwürfe der Klägerin nicht ausreichend konkretisiert und bewiesen werden konnten.
  • Begründung: Das Landgericht hatte die erstinstanzlichen Feststellungen auf Grundlage eines ausführlichen und gut begründeten Sachverständigengutachtens getroffen. Die Berufung der Klägerin führte keine substanziellen Anhaltspunkte auf, die Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung aufkommen ließen.
  • Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Entscheidung bestätigte die Erstinstanz, dass keine Behandlungsfehler oder Aufklärungsmängel vorlagen, und festigte damit die Rechtsposition der Beklagten. Die Klägerin wurde angehalten, die Berufung zurückzunehmen, um zwei Gerichtsgebühren zu sparen.

Schadensersatzansprüche bei MRT: Risiken und rechtliche Folgen von Kontrastmitteln

Magnetresonanztomographie-Untersuchungen (MRT) sind ein wichtiger diagnostischer Prozess in der modernen Medizin. Oft werden dabei Kontrastmittel wie Gadovist eingesetzt, um bildgebende Verfahren zu optimieren und präzisere medizinische Erkenntnisse zu gewinnen. Diese Substanzen ermöglichen Ärzten detailliertere Einblicke in Körperstrukturen und können entscheidend für eine korrekte Diagnose sein.

Trotz ihrer medizinischen Bedeutung bergen Kontrastmittel wie Gadovist potenzielle Risiken für Patienten. Nebenwirkungen und mögliche Gesundheitsschäden werfen komplexe rechtliche Fragen auf, insbesondere wenn Patienten nach einer MRT-Untersuchung unerwartete medizinische Komplikationen erleiden. Der folgende Fall beleuchtet die rechtlichen Aspekte von Schadensersatzansprüchen bei der Anwendung von Kontrastmitteln und zeigt, wie Gerichte solche medizinischen Konfliktsituationen bewerten.

Der Fall vor Gericht


Haftungsklage nach MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel erfolglos

Patientin im Krankenhaus diskutiert mit Ärzten über anstehende MRT-Untersuchung mit Gadovist.
Schadensersatzansprüche nach MRT mit Gadovist | Symbolfoto: Flux gen.

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung einer Patientin gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, die nach mehreren MRT-Untersuchungen mit dem Kontrastmittel Gadovist Schadenersatz und Schmerzensgeld forderte. Die Patientin machte geltend, sie habe infolge der Untersuchungen gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten.

Vorgeschichte und medizinischer Hintergrund

Bei der Klägerin wurde 1998 ein systemischer Lupus erythematodes (SLE) diagnostiziert. Zwischen Juli 2013 und Juni 2018 unterzog sie sich in der Praxis der beklagten Ärzte insgesamt vier MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe. Die Untersuchungen dienten der Abklärung verschiedener Beschwerden, darunter ein Tumorverdacht der Niere sowie Schwellungen an Hand und Fuß.

Sachverständige Begutachtung bestätigt leitliniengerechtes Vorgehen

Der vom Gericht bestellte radiologische Sachverständige bestätigte die medizinische Notwendigkeit der kontrastmittelverstärkten Untersuchungen. Das verwendete makrozyklische Kontrastmittel Gadovist sei für MRT-Untersuchungen zugelassen und weise eine hohe kinetische Stabilität auf. Die Dosierung sei korrekt gewichtsadaptiert erfolgt. Auch die Untersuchungsintervalle von mindestens sechs Monaten seien nicht zu beanstanden.

Aufklärung der Patientin ausreichend

Das Gericht sah auch die Aufklärung der Patientin über mögliche Risiken als ausreichend an. Die behandelnden Ärzte hätten insbesondere über das maßgebliche Risiko allergischer Reaktionen aufgeklärt. Eine gesonderte Aufklärung über mögliche Gadolinium-Ablagerungen im Gehirn sei nicht erforderlich gewesen, da hiermit verbundene Gesundheitsbeeinträchtigungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen seien.

Keine Behandlungsfehler festgestellt

Das Gericht folgte der Einschätzung des Sachverständigen, dass keine Kontraindikationen für die Kontrastmittelgabe vorlagen. Weder die bekannte Parabene-Allergie noch die Autoimmunerkrankung der Patientin hätten dem entgegengestanden. Die Nierenfunktion der Patientin sei im relevanten Zeitraum nicht eingeschränkt gewesen, wie die dokumentierten Laborwerte belegten.

Streitwert und Empfehlung des Gerichts

Das Gericht setzte den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 240.145 Euro fest und empfahl der Klägerin die Rücknahme der Berufung, um zwei Gerichtsgebühren zu sparen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei Schadensersatzansprüchen wegen angeblicher Behandlungsfehler oder Aufklärungsmängel bei MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel sehr hohe Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden. Die Klägerin konnte trotz mehrfacher Untersuchungen und behaupteter gesundheitlicher Beeinträchtigungen weder Behandlungsfehler noch Aufklärungsversäumnisse nachweisen. Das Gericht stützte sich dabei maßgeblich auf radiologische Sachverständigengutachten.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Patient müssen Sie bei vermuteten Behandlungsfehlern oder mangelhafter Aufklärung sehr sorgfältig dokumentieren und nachweisen können, dass tatsächlich Fehler gemacht wurden. Bei MRT-Untersuchungen mit Kontrastmitteln ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Krankengeschichte vollständig angeben und eventuelle Bedenken vor der Untersuchung äußern. Sollten Sie nach einer Untersuchung gesundheitliche Probleme entwickeln, müssen Sie den ursächlichen Zusammenhang mit der Behandlung zweifelsfrei belegen können. Es empfiehlt sich, frühzeitig fachkundige rechtliche Beratung einzuholen, um Ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen zu können.

Benötigen Sie Hilfe?

Nach MRT-Untersuchung mit Kontrastmittel gesundheitliche Probleme?

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation und Beweisführung bei vermuteten Behandlungsfehlern nach einer MRT-Untersuchung mit Kontrastmittel ist. Gerade bei komplexen medizinischen Sachverhalten ist es oft schwierig, den Zusammenhang zwischen der Untersuchung und den gesundheitlichen Problemen nachzuweisen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Patient zu wahren. Mit unserer Expertise im Medizinrecht helfen wir Ihnen, Ihre Situation zu analysieren und die Erfolgsaussichten einer Klage realistisch einzuschätzen.

Sprechen Sie uns an, um Ihre individuellen Fragen zu klären und gemeinsam die bestmögliche Vorgehensweise zu finden.

Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Aufklärungspflichten haben Ärzte vor einer MRT-Untersuchung mit Kontrastmittel?

Gesetzliche Grundlage der Aufklärungspflicht

Die Aufklärungspflicht bei MRT-Untersuchungen mit Kontrastmittel basiert auf § 630e BGB. Der Arzt muss den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufklären.

Form und Durchführung der Aufklärung

Die Aufklärung muss zwingend mündlich durch einen qualifizierten Arzt erfolgen. Ein reines Aushändigen von Aufklärungsbögen ist nicht ausreichend. Die Aufklärung darf nicht an eine MTRA delegiert werden, da es sich um eine medizinische und keine technische Leistung handelt.

Inhalt der Aufklärungspflicht

Bei einer MRT-Untersuchung mit Kontrastmittel muss der Arzt insbesondere über folgende Aspekte aufklären:

  • Art und Durchführung: Ablauf der Untersuchung, Dauer und Verwendung des Kontrastmittels
  • Medizinische Notwendigkeit: Erklärung, warum das Kontrastmittel für die Diagnostik erforderlich ist
  • Risiken und Nebenwirkungen: Mögliche allergische Reaktionen, Unverträglichkeiten und spezifische Risiken bei Vorerkrankungen
  • Alternativen: Möglichkeit einer nativen Untersuchung und deren diagnostische Einschränkungen

Zeitpunkt und Dokumentation

Die Aufklärung muss rechtzeitig vor der Untersuchung erfolgen, damit der Patient eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann. Der Arzt muss die durchgeführte Aufklärung in der Patientenakte dokumentieren.

Besondere Aufklärungssituationen

Bei eingeschränkter Nierenfunktion muss der Arzt besonders intensiv über spezifische Risiken aufklären. Auch bei Schwangerschaft ist eine besondere Aufklärung erforderlich, da in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten eine MRT-Untersuchung möglichst vermieden werden sollte.

Beweislast und rechtliche Folgen

Im Streitfall muss der Arzt beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Eine fehlende oder mangelhafte Aufklärung macht die Einwilligung des Patienten unwirksam. Allerdings reicht die bloße Verletzung der Aufklärungspflicht nicht für einen Schadensersatzanspruch aus – der Patient muss zusätzlich nachweisen, dass der behauptete Gesundheitsschaden bei Verzicht auf die Kontrastmittelgabe nicht aufgetreten wäre.


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Welche Voraussetzungen müssen für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch bei Kontrastmittelschäden erfüllt sein?

Grundvoraussetzungen für den Schadensersatzanspruch

Ein Schadensersatzanspruch bei Kontrastmittelschäden setzt zunächst einen nachweisbaren Gesundheitsschaden voraus. Die bloße Verabreichung von Kontrastmitteln begründet noch keinen Anspruch, auch wenn diese möglicherweise nicht notwendig war.

Wenn Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen möchten, müssen Sie als Patient konkret beweisen, dass die eingetretenen Gesundheitsschäden bei Verzicht auf das Kontrastmittel nicht eingetreten wären.

Beweislast und Kausalität

Die Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen als Patient. Sie müssen nachweisen:

  • Den konkreten Gesundheitsschaden
  • Die Kausalität zwischen Kontrastmittelgabe und Schaden
  • Das Fehlen einer wirksamen Einwilligung oder einen Behandlungsfehler

Eine Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten tritt nur ein, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist keine Sanktion für ein besonders schweres Arztverschulden, sondern erfolgt aufgrund der erschwerten Beweisführung durch den Patienten.

Besondere Anspruchsgrundlagen

Ein Schadensersatzanspruch kann sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen ergeben:

Aufklärungsfehler: Wenn Sie über die Risiken der Kontrastmittelgabe nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Allerdings reicht die fehlende Aufklärung allein nicht aus – Sie müssen zusätzlich beweisen, dass Sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Einwilligung verweigert hätten.

Behandlungsfehler: Wenn die Kontrastmittelgabe medizinisch nicht indiziert war oder trotz bekannter Kontraindikationen erfolgte. Eine radiologische Untersuchung mit Kontrastmitteln ist eine strafbare Handlung, wenn die Untersuchung auch ohne Kontrastmittel erfolgreich gewesen wäre.

Produkthaftung: Bei fehlerhaften Kontrastmitteln kann auch ein Anspruch gegen den Hersteller bestehen. Dies setzt jedoch einen Fehler des Produkts voraus, nicht nur unerwünschte Nebenwirkungen.


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Wie lange haben Patienten Zeit, Schadensersatzansprüche nach einer MRT-Untersuchung geltend zu machen?

Die reguläre Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche nach einer MRT-Untersuchung beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt jedoch nicht mit dem Tag der MRT-Untersuchung, sondern erst mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von einem möglichen Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben.

Beginn der Verjährungsfrist

Wenn Sie beispielsweise im März 2024 eine MRT-Untersuchung erhalten und noch im selben Jahr von einem Behandlungsfehler erfahren, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2024 und endet am 31.12.2027.

Die Verjährungsfrist läuft erst dann, wenn Sie von folgenden Umständen Kenntnis haben:

  • Der Existenz eines Behandlungsfehlers
  • Den gesundheitlichen Folgen
  • Der Person des Schädigers

Besondere Schutzfristen

Bei Schäden an Ihrer Gesundheit gilt eine absolute Höchstfrist von 30 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Tag der MRT-Untersuchung, unabhängig davon, ob Sie vom Schaden wissen oder nicht.

Hemmung der Verjährung

Die Verjährung kann durch verschiedene Umstände gehemmt werden:

  • Wenn Sie mit der Klinik oder dem Arzt in Verhandlungen über den Schadensersatz stehen
  • Bei Einreichung eines Schlichtungsantrags bei der Ärztekammer
  • Durch Klageerhebung

Nach Ende der Hemmung haben Sie mindestens noch drei Monate Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Dokumentation wichtiger Fakten

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, sollten Sie folgende Informationen festhalten:

  • Datum der MRT-Untersuchung
  • Aufgetretene Beschwerden
  • Zeitpunkt der Kenntniserlangung vom möglichen Fehler
  • Namen der behandelnden Ärzte

Die reine Vermutung eines Behandlungsfehlers reicht für den Beginn der Verjährungsfrist nicht aus. Sie müssen positive Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen haben.


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Welche Rolle spielt ein medizinisches Gutachten bei Schadensersatzansprüchen nach Kontrastmittelgabe?

Bedeutung des Gutachtens im Verfahren

Ein medizinisches Gutachten ist für Ihre Schadensersatzansprüche nach einer Kontrastmittelgabe bei einer MRT-Untersuchung von zentraler Bedeutung. Wenn Sie einen Schaden durch die Kontrastmittelgabe vermuten, müssen Sie als Patient zwei wesentliche Punkte nachweisen: Den Behandlungsfehler und den dadurch entstandenen Gesundheitsschaden.

Nachweis des Behandlungsfehlers

Bei der Gabe von Kontrastmitteln wie Gadovist gilt: Der Einsatz eines zugelassenen Kontrastmittels entspricht grundsätzlich dem medizinischen Standard, sofern keine patientenspezifischen Gegenanzeigen vorliegen. Ein Behandlungsfehler kann jedoch vorliegen, wenn:

  • das Kontrastmittel ohne medizinische Notwendigkeit eingesetzt wurde
  • vor der Gabe keine ausreichende Aufklärung erfolgte
  • patientenspezifische Risikofaktoren nicht beachtet wurden

Anforderungen an das Gutachten

Das medizinische Gutachten muss von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, der selbst in dem entsprechenden Fachgebiet tätig ist. Der Gutachter muss dabei:

  • den medizinischen Sachverhalt neutral und fachlich fundiert bewerten
  • den aktuellen wissenschaftlichen Stand berücksichtigen
  • die Kausalität zwischen Kontrastmittelgabe und Gesundheitsschaden prüfen

Beweiserleichterungen für Patienten

In bestimmten Fällen können Sie von Beweiserleichterungen profitieren. Wenn beispielsweise die Dokumentation der Kontrastmittelgabe lückenhaft ist, muss der Arzt beweisen, dass die Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Schaden sogar vollständig um.


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Welche Kosten können bei einer Schadensersatzklage auf Patienten zukommen?

Grundlegende Kostenstruktur

Die Kosten eines Schadensersatzprozesses richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe der geforderten Entschädigung. Bei einer Schadensersatzklage im fünfstelligen Bereich können die Kosten leicht einige tausend Euro betragen.

Die Gesamtkosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Bei einem Streitwert von 100.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 5.032 Euro. Hinzu kommen die Kosten für medizinische Sachverständigengutachten von durchschnittlich 3.000 Euro.

Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn Sie die Prozesskosten nicht selbst tragen können, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn Sie nicht mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung haben und maximal 5.000 Euro Ersparnisse besitzen. Wichtig: Die Prozesskostenhilfe deckt nur die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten ab. Die gegnerischen Anwaltskosten müssen Sie bei Prozessverlust dennoch selbst tragen.

Prozessfinanzierung durch spezialisierte Unternehmen ist ab einem Streitwert von 100.000 Euro möglich. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei sämtliche Kosten einschließlich gegnerischer Anwaltskosten bei Prozessverlust. Im Erfolgsfall erhält der Finanzierer eine Beteiligung von 20 bis 30 Prozent der erstrittenen Summe.

Kostenrisiko bei Prozessverlust

Bei einem verlorenen Prozess müssen Sie grundsätzlich:

  • Die eigenen Anwaltskosten tragen
  • Die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen
  • Die gesamten Gerichtskosten bezahlen

Beispiel für die Gesamtkosten bei einem Streitwert von 50.000 Euro: Die Gerichtskosten betragen 3.899 Euro, hinzu kommen die Anwaltskosten beider Seiten.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Kontraindikation

Ein medizinischer oder rechtlicher Umstand, der gegen die Durchführung einer bestimmten Behandlung oder Maßnahme spricht. Im medizinischen Kontext bedeutet dies, dass bestimmte Therapien oder Medikamente bei vorliegenden Erkrankungen oder Zuständen nicht angewendet werden dürfen, weil sie schädlich sein könnten. Gemäß § 630a BGB muss der Arzt diese beachten. Beispiel: Eine schwere Allergie gegen ein Medikament ist eine absolute Kontraindikation für dessen Verwendung.


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Behandlungsfehler

Eine nicht fachgerechte, zum Zeitpunkt der Behandlung dem medizinischen Standard nicht entsprechende ärztliche Behandlung. Nach § 630a BGB schuldet der Arzt eine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Standards. Ein Behandlungsfehler kann in einem aktiven Tun (falsche Medikation) oder Unterlassen (versäumte notwendige Untersuchung) bestehen. Beispiel: Die Verwechslung des zu operierenden Knies ist ein Behandlungsfehler.


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Systemischer Lupus erythematodes

Eine chronische Autoimmunerkrankung, bei der das körpereigene Immunsystem gesundes Gewebe angreift und zu Entzündungen in verschiedenen Organen führt. Die Erkrankung hat rechtliche Relevanz bei der Bewertung von Behandlungsrisiken und der erforderlichen Sorgfaltspflichten der Ärzte. Ein besonderes Augenmerk muss auf mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten und Behandlungen gelegt werden.


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Aufklärungspflicht

Die gesetzlich in § 630e BGB verankerte Pflicht des Arztes, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dies umfasst insbesondere Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie damit verbundene Risiken. Die Aufklärung muss mündlich und rechtzeitig vor der Behandlung erfolgen. Beispiel: Vor einer Operation muss der Arzt über mögliche Komplikationen aufklären.


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Streitwert

Der vom Gericht festgesetzte Wert des Streitgegenstandes in Euro, der die wirtschaftliche Bedeutung der Rechtssache widerspiegelt. Nach § 3 ZPO ist er Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Der Streitwert bestimmt auch die Zuständigkeit der Gerichte und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Beispiel: Bei einer Schmerzensgeldklage über 50.000 Euro ist dies der Streitwert.


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Sachverständiger

Ein vom Gericht nach § 404 ZPO bestellter unabhängiger Experte, der aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse das Gericht bei der Feststellung oder Beurteilung von Tatsachen unterstützt. Im Arzthaftungsprozess beurteilt er typischerweise die Einhaltung medizinischer Standards. Seine Gutachten sind wichtige Entscheidungsgrundlagen für das Gericht. Beispiel: Ein Radiologe begutachtet die Notwendigkeit von MRT-Untersuchungen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraph regelt die unerlaubte Handlung und die Pflicht zum Schadensersatz. Er besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist.
    Im vorliegenden Fall behauptet die Klägerin, durch fehlerhafte medizinische Behandlung und unzureichende Aufklärung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben. Sollte ein Verstoß gegen § 823 Abs. 1 BGB nachgewiesen werden, könnte die Beklagte zur Schadensersatzleistung verpflichtet sein.
  • § 630c BGB: Dieser Paragraph definiert die Aufklärungspflichten des Arztes gegenüber dem Patienten. Der Arzt muss den Patienten über Art, Umfang, Bedeutung und mögliche Risiken der vorgeschlagenen Behandlung aufklären, sodass der Patient eine informierte Entscheidung treffen kann.
    Die Klägerin argumentiert, dass kein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch stattgefunden habe, bevor das Kontrastmittel Gadovist verwendet wurde. Ein Verstoß gegen § 630c BGB könnte die Grundlage für Schadensersatzansprüche wegen mangelnder Aufklärung bilden.
  • § 630e BGB: Dieser Paragraph befasst sich mit der Dokumentationspflicht des Arztes. Der Arzt muss die Behandlung und die wesentlichen Umstände der Aufklärung schriftlich dokumentieren.
    Im vorliegenden Fall ist die Durchführung und der Inhalt der Aufklärungsgespräche strittig. Eine unzureichende Dokumentation könnte darauf hinweisen, dass die Aufklärungspflichten nach § 630e BGB nicht erfüllt wurden, was die Ansprüche der Klägerin unterstützen würde.
  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Dieses Gesetz regelt die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Hersteller haften für Schäden, die durch Fehler in der Konstruktion, Herstellung oder Gebrauchsanweisung ihrer Produkte entstehen.
    Die Klägerin könnte argumentieren, dass das Kontrastmittel Gadovist fehlerhaft war und dadurch ihre Gesundheit beeinträchtigt wurde. Sollte ein Produktfehler nachgewiesen werden, könnte das ProdHaftG Anwendung finden und die Hersteller haftbar machen.
  • Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 3 BGB: Das Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden wie Schmerzen und Leid. Es ist unabhängig von einem materiellen Schaden und soll die erlittenen physischen und psychischen Beeinträchtigungen kompensieren.
    Die Klägerin fordert Schmerzensgeld für die angeblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge der medizinischen Behandlung. Wenn die Gerichte die körperlichen oder psychischen Schäden anerkennen, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 3 BGB bestehen.

Das vorliegende Urteil


OLG Dresden – Az.: 4 U 2057/23 – Beschluss vom 27.05.2024


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