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Streitwertbemessung Feststellungsantrags für Zukunftsschäden in Arzthaftungssache

Ein Geburtsschaden mit schwerwiegenden Folgen für ein Kind im Jahr 2017 beschäftigt aktuell das Oberlandesgericht Dresden. Die beklagte Klinik scheiterte mit dem Versuch, den Streitwert von 1,2 Millionen auf 4,7 Millionen Euro zu erhöhen, da das Gericht die Argumentation der Klinik hinsichtlich der Berechnung von Pflegekosten und Verdienstausfall zurückwies. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Streitwertberechnung in Arzthaftungsprozessen auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Dresden
  • Datum: 29.04.2024
  • Aktenzeichen: 4 W 272/24
  • Verfahrensart: Streitwertbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Prozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die am 13.01.2017 geborene Klägerin, die Schadensersatzansprüche aufgrund eines Geburtsschadens geltend macht.
  • Beklagte zu 1): Das Klinikum, in dem die Klägerin geboren wurde und das für den Geburtsschaden mitverantwortlich gemacht wird.
  • Beklagte zu 2), 3) und 4): Weitere Parteien, die gesamtschuldnerisch für die Schadensersatzansprüche der Klägerin haften sollen. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten zu 4) erhebt Beschwerde gegen den festgelegten Streitwert.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige und vergangene Schäden aufgrund eines Geburtsschadens. Im Urteil des Landgerichts wurde die Klage gegen die Beklagten zu 1) und 2) teilweise anerkannt, die Klage gegen die Beklagten zu 3) und 4) abgewiesen und der Streitwert auf 1,2 Millionen Euro festgesetzt. Die Beklagte zu 4) begehrt eine Heraufsetzung des Streitwerts auf 4,7 Millionen Euro unter Berücksichtigung eines höheren Stundensatzes für Pflegebedarf und eines Verdienstausfallschadens.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob der Streitwert unter Einbeziehung eines Verdienstausfallschadens und eines höheren pflegerischen Bedarfs neu bemessen werden muss.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Das Landgericht hat den Streitwert korrekt auf 1,2 Millionen Euro festgelegt.
  • Begründung: Der Streitwert einer Feststellungsklage richtet sich nach den in der Klageschrift genannten Ansprüchen der Klägerin. Ein Verdienstausfallschaden wurde in der Klageschrift nicht explizit beantragt und kann deshalb nicht berücksichtigt werden. Der pflegerische Bedarf wurde richtig bewertet, da der genaue Betreuungsbedarf unklar bleibt und die Vergütung einer professionellen Pflegekraft nicht angesetzt wurde.
  • Folgen: Der Streitwert bleibt bei 1,2 Millionen Euro. Die Entscheidung ist gerichtsgebührenfrei und es werden keine außergerichtlichen Kosten erstattet. Die Heraufsetzung des Streitwerts durch die Beklagte zu 4) ist nicht erfolgreich.

Komplexe Arzthaftung: Patientenrechte und Herausforderung bei Zukunftsschäden

In der komplexen Welt der Arzthaftung spielen Patientenrechte eine zentrale Rolle. Medizinische Behandlungen bergen naturgemäß Risiken, und nicht immer verlaufen Heilungsprozesse so, wie Patienten und Ärzte es sich wünschen. Wenn Behandlungsfehler zu Schäden führen, stehen Betroffene vor der Herausforderung, ihre Schadenersatzansprüche rechtlich geltend zu machen.

Die Zukunftsschäden stellen dabei eine besondere juristische Herausforderung dar. Patienten müssen oft bereits während eines laufenden Rechtsstreit abschätzen, welche medizinischen Folgen eine Fehlbehandlung langfristig haben kann. Die Streitwertbemessung und ein präziser Feststellungsantrag sind entscheidende Instrumente, um Ansprüche auf Schadensermittlung und mögliche Schmerzensgeldansprüche zu sichern. Im folgenden Fall zeigt sich, wie komplex solche Arzthaftungsrechtlichen Verfahren sein können.

Der Fall vor Gericht


Rückschlag für Klinik-Anwalt im Streitwertstreit nach Geburtsschaden

Krankenhausflur mit Ärzten und Pflegepersonal, die leise diskutieren, während Patienten vorbeigehen.
Streitwertbemessung bei Arzthaftungsschaden | Symbolfoto: Ideogram gen.

Im Fall eines schweren Geburtsschadens hat das Oberlandesgericht Dresden die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung zurückgewiesen. Der Rechtsstreit dreht sich um ein am 13. Januar 2017 geborenes Kind, das aufgrund von Komplikationen bei der Geburt im Klinikum massive Schäden erlitt.

Millionenstreit um Pflegekosten und Verdienstausfall

Der Prozessbevollmächtigte der beklagten Klinik forderte eine deutliche Erhöhung des Streitwerts von 1,2 Millionen auf 4,7 Millionen Euro. Er argumentierte, die Berechnung des pflegerischen Mehrbedarfs müsse sich an den Tarifverträgen für Pflegeberufe orientieren und nicht an dem in der Klageschrift angesetzten Stundensatz von 10 Euro. Zudem sei ein möglicher Verdienstausfallschaden von über 3,2 Millionen Euro zu berücksichtigen.

Gerichtliche Grundsatzentscheidung zur Streitwertberechnung

Das OLG Dresden betonte in seiner Entscheidung, dass für die Streitwertbemessung ausschließlich das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei maßgeblich sei. Die Vorstellungen der Beklagten oder ihr Interesse an einer Klageabweisung spielten dabei keine Rolle. Da die Klägerin in ihrer Klageschrift keinen Verdienstausfallschaden geltend gemacht hatte, könne dieser auch nicht in die Streitwertberechnung einfließen.

Detaillierte Bewertung der Pflegekosten

Bei der Berechnung der Pflegekosten differenzierte das Gericht zwischen verschiedenen Betreuungsszenarien. Die Pflege könne durch Angehörige, eine professionelle Pflegekraft oder eine ungelernte Kraft erfolgen. Das OLG verwies auf den zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Mindestlohn als Untergrenze für die Berechnung. Dieser lag bei 9,82 Euro pro Stunde bis Juni 2022 und stieg später auf 12,41 Euro. Nach Abzug des Pflegegeldes und eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent errechnete das Gericht einen Betrag von 205.737,60 Euro für den pflegerischen Mehrbedarf.

Das Gericht bestätigte die ursprüngliche Streitwertfestsetzung von 500.000 Euro für den Feststellungsantrag als angemessen. Weitere Kosten, etwa für behindertengerechte Mobilität, waren in der Klageschrift lediglich pauschal mit 50.000 Euro angesetzt worden. Die Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Gericht bestätigt, dass bei der Festsetzung des Streitwerts einer Feststellungsklage ausschließlich die vom Kläger in der Klageschrift dargelegten möglichen Ansprüche maßgeblich sind. Spätere Einwände der Gegenseite oder deren abweichende Berechnungen zu möglichen Schadenssummen haben keinen Einfluss auf den Streitwert. Dies gilt auch bei Klagen wegen Geburtsschäden, bei denen verschiedene Schadensposten wie Pflegekosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Schadensersatzklage einreichen, haben Sie es durch Ihre Angaben in der Klageschrift selbst in der Hand, wie hoch der Streitwert festgesetzt wird. Dies ist besonders wichtig für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Sie sollten daher bereits in der Klageschrift alle erwarteten Schadenspositionen sorgfältig aufführen und beziffern. Spätere Ergänzungen oder Einwände der Gegenseite können den einmal festgesetzten Streitwert nicht mehr erhöhen. Bei Geburtsschäden oder ähnlichen Fällen empfiehlt sich eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten für Pflege, medizinische Behandlung und sonstige Folgeschäden.

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Klarheit im Streitwertstreit

Die Berechnung des Streitwerts in Arzthaftungsfällen, insbesondere bei Geburtsschäden, ist komplex und kann weitreichende Folgen für die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten haben. Eine präzise Darlegung aller Schadenspositionen bereits in der Klageschrift ist entscheidend.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche umfassend zu erfassen und den Streitwert realistisch einzuschätzen. So können Sie von Anfang an für Transparenz und Rechtssicherheit in Ihrem Verfahren sorgen.

Sprechen Sie uns an, um Ihre individuellen Fragen zu klären und gemeinsam die optimale Strategie für Ihr Anliegen zu entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird der Streitwert bei Arzthaftungsschäden berechnet?

Der Streitwert bei Arzthaftungsschäden setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen und richtet sich nach der Höhe der geltend gemachten Ansprüche.

Grundlegende Komponenten des Streitwerts

Bei einem Arzthaftungsprozess fließen folgende Positionen in die Streitwertberechnung ein:

  • Schmerzensgeldanspruch: Der konkret bezifferte oder vom Gericht geschätzte Betrag
  • Materieller Schadensersatz: Bereits entstandene konkrete Kosten wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Fahrtkosten
  • Feststellungsantrag für künftige Schäden: Dieser wird mit etwa 20% des bezifferten Schadens bewertet

Besonderheiten bei der Berechnung

Der Streitwert für den Feststellungsantrag richtet sich ausschließlich nach den Ansprüchen, die die klagende Partei in ihrer Antragsbegründung konkret benennt. Dabei werden nur die Schadenspositionen berücksichtigt, zu denen die Klägerseite tatsächlich Ausführungen macht.

Praktische Auswirkungen

Die Höhe des Streitwerts hat direkte Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Gerichte:

Amtsgericht: Bei Streitwerten bis 5.000 Euro Landgericht: Bei Streitwerten über 5.000 Euro

Die Prozesskosten orientieren sich ebenfalls am Streitwert. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 546 Euro und die Anwaltskosten circa 4.787 Euro.

Besondere Streitwertkomponenten

Zusätzliche Anträge können den Streitwert erhöhen:

Datenauskunftsanspruch: Wird mit bis zu 5.000 Euro bewertet Herausgabe von Patientenunterlagen: Wird mit etwa 325 Euro bewertet

Bei der Festsetzung des Streitwerts für Zukunftsschäden berücksichtigt das Gericht die Art der Schädigung und die wahrscheinliche Entwicklung der Folgeschäden. Pflegemehrbedarfskosten werden nur in dem Umfang berücksichtigt, wie sie von der klagenden Partei konkret dargelegt werden.


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Was bedeutet ein Feststellungsantrag für Zukunftsschäden?

Ein Feststellungsantrag für Zukunftsschäden ist ein rechtliches Instrument nach § 256 ZPO, das Ihre Ansprüche auf Schadensersatz für zukünftig eintretende Schäden langfristig sichert. Wenn Sie beispielsweise durch einen Unfall verletzt wurden, können neben den bereits eingetretenen Schäden auch Jahre später noch weitere Folgeschäden auftreten.

Voraussetzungen und Wirkung

Die Feststellungsklage ist bereits zulässig, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass künftige Schäden eintreten können. Es muss keine konkrete Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt nachgewiesen werden. Der Antrag sichert Ihre Ansprüche für einen Zeitraum von 30 Jahren, während ein einfaches Anerkenntnis des Schädigers nur drei Jahre gilt.

Anwendungsbereiche

Der Feststellungsantrag umfasst verschiedene Arten von Zukunftsschäden:

  • Materielle Schäden wie Verdienstausfall oder Behandlungskosten
  • Immaterielle Schäden wie künftige Schmerzen
  • Vermehrte Bedürfnisse wie Pflegekosten oder notwendige Umbauten

Praktische Bedeutung

Ein erfolgreicher Feststellungsantrag bedeutet nicht automatisch, dass Sie Schadensersatz erhalten. Er stellt lediglich sicher, dass der Schädiger für künftige Schäden aufkommen muss, falls diese tatsächlich eintreten. Sie müssen dann nur noch nachweisen, dass die späteren Schäden tatsächlich auf das schädigende Ereignis zurückzuführen sind.

Das Feststellungsinteresse besteht bereits dann, wenn aus Ihrer Sicht bei verständiger Würdigung ein Grund vorliegt, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen. Dies schützt Sie vor der Situation, dass Jahre später auftretende Schäden wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden können.


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Welche Kosten werden bei der Streitwertberechnung berücksichtigt?

Bei der Streitwertberechnung in Arzthaftungssachen werden die verschiedenen Ansprüche des Patienten zusammengerechnet. Der Streitwert richtet sich nach den Ansprüchen, die die klagende Partei möglicherweise geltend macht.

Materielle Schadenspositionen

Der Streitwert eines Feststellungsantrags für Zukunftsschäden umfasst insbesondere den Pflegemehrbedarf, dessen Höhe sich nach der konkreten Form der Pflege bemisst. Die Art der Pflege – ob durch Angehörige, private Pflegedienste oder unterstützende Dienste – bestimmt dabei maßgeblich die Kostenberechnung.

Bezifferbare Ansprüche

Wenn Sie einen konkreten Schmerzensgeldbetrag fordern, fließt dieser direkt in den Streitwert ein. Bei unbezifferten Schmerzensgeldforderungen ist für die Streitwertbemessung der vom Kläger angegebene Mindestbetrag maßgeblich.

Herausgabeansprüche

Die Herausgabe von Patientenunterlagen wird bei gleichzeitiger Schadensersatzklage mit einem geringen Betrag bewertet, der regelmäßig nicht mehr als 325 EUR pro Dokumentationsart beträgt. Dies gilt etwa getrennt für Behandlungsunterlagen einerseits und spezielle Dokumente wie Legierungspässe andererseits.

Besonderheiten bei Feststellungsanträgen

Bei Feststellungsanträgen für künftige Schäden sind nur die Schadenspositionen zu berücksichtigen, die in der Antragsbegründung konkret benannt werden. Die Vorstellungen der Gegenseite zum Umfang der Ansprüche spielen für die Streitwertbemessung keine Rolle.

Abschläge und Anpassungen

Bei der Berechnung des endgültigen Streitwerts wird in der Regel ein Abschlag von 20% auf die angegebenen Werte vorgenommen. Dies berücksichtigt die Unsicherheit bei der Entwicklung zukünftiger Schäden.


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Wer entscheidet über die Höhe des Streitwerts?

Das Gericht setzt den Streitwert nach freiem Ermessen fest. Diese Festsetzung erfolgt zunächst vorläufig bei Eingang des Verfahrens und wird später endgültig bestimmt, wenn über das Verfahren insgesamt entschieden wird.

Grundlagen der Streitwertfestsetzung

Bei konkreten Geldforderungen entspricht der Streitwert dem eingeklagten Betrag. Wenn kein bestimmter Geldbetrag gefordert wird, bemisst das Gericht den Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers.

In Arzthaftungssachen ist für die Bemessung des Streitwertes eines Feststellungsantrags maßgeblich, welche Ansprüche die Klägerseite möglicherweise geltend macht. Wenn Sie beispielsweise Schadensersatz wegen eines Behandlungsfehlers fordern, berücksichtigt das Gericht dabei die von Ihnen dargelegten möglichen Folgeschäden.

Einflussmöglichkeiten der Parteien

Als Kläger müssen Sie bei Klageeinreichung einen Streitwert angeben. Diese Angabe dient dem Gericht als erste Orientierung. Die Vorstellungen der Klagepartei vom Streitwert sind während des Verfahrens relevant, sofern sie nicht aus nachvollziehbaren Gründen modifiziert werden.

Rechtsmittel gegen die Festsetzung

Mit der Streitwertbeschwerde können Sie sich gegen die gerichtliche Festsetzung wehren. Diese Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei, und außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Wenn Sie mit dem festgesetzten Streitwert nicht einverstanden sind, können Sie diese Beschwerde einlegen – immerhin sind davon die Gebühren für Rechtsanwalt und Verfahren abhängig.


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Welche Rechtsmittel gibt es gegen die Streitwertfestsetzung?

Streitwertbeschwerde als primäres Rechtsmittel

Die Streitwertbeschwerde ist das wichtigste Rechtsmittel gegen eine fehlerhafte Streitwertfestsetzung. Wenn Sie mit der Festsetzung des Streitwerts nicht einverstanden sind, können Sie diese Beschwerde einlegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt.

Voraussetzungen und Fristen

Die Streitwertbeschwerde unterliegt strengen Fristen. Sie haben sechs Monate Zeit nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens. Bei einer Streitwertfestsetzung, die erst einen Monat vor Fristablauf erfolgt, verlängert sich die Frist auf einen Monat nach Zustellung des Festsetzungsbeschlusses.

Besonderheiten bei vorläufiger Streitwertfestsetzung

Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist nicht anfechtbar. Dies gilt auch für Rechtsanwälte, denen kein weitergehendes Beschwerderecht als ihren Mandanten zusteht. Die Beschwerde ist erst gegen die endgültige Streitwertfestsetzung möglich.

Streitwertbemessung bei Feststellungsanträgen

Bei Feststellungsanträgen für Zukunftsschäden in Arzthaftungssachen richtet sich der Streitwert nach den Vorstellungen der klagenden Partei zum Zeitpunkt der Antragstellung. Spätere Änderungen sind nur innerhalb der Beschwerdefrist berücksichtigbar. Der Wert einer positiven Feststellungsklage liegt dabei regelmäßig 20 Prozent unter dem Wert einer Leistungsklage.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Streitwertbemessung

Die Streitwertbemessung ist die gerichtliche Festlegung des Geldwertes einer Klage. Sie bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers und ist wichtig für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten. Die Bemessung erfolgt zu Beginn des Verfahrens und orientiert sich an den im Klageantrag genannten Forderungen. Bei Schadensersatzansprüchen fließen alle bezifferbaren Schäden in die Berechnung ein. Gemäß § 3 ZPO bestimmt sich der Streitwert nach dem Interesse des Klägers an der Entscheidung. Beispiel: Bei einer Schmerzensgeldforderung von 50.000 Euro und Behandlungskosten von 10.000 Euro beträgt der Streitwert 60.000 Euro.


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Feststellungsantrag

Ein Feststellungsantrag ist ein Klagebegehren, mit dem das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtlich festgestellt werden soll. Er wird besonders bei Zukunftsschäden verwendet, wenn die genaue Schadenshöhe noch nicht absehbar ist. Grundlage ist § 256 ZPO. Der Antrag sichert Ansprüche für die Zukunft und verhindert die Verjährung. Ein Feststellungsantrag ist beispielsweise sinnvoll, wenn nach einem Unfall Spätfolgen zu erwarten sind, deren Ausmaß noch nicht feststeht.


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Zukunftsschäden

Zukunftsschäden sind Schäden, die zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht eingetreten sind, aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit später entstehen werden. Diese Schäden sind besonders im Arzthaftungsrecht relevant, wo Gesundheitsschäden oft langfristige Folgen haben. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 249 BGB. Sie können durch einen Feststellungsantrag gesichert werden, bevor sie entstehen. Beispiel: Ein Geburtsschaden kann zu lebenslangen Pflegekosten und Verdienstausfällen führen, deren genaue Höhe erst in der Zukunft feststellbar ist.


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Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht regelt die rechtlichen Folgen von Behandlungsfehlern und die Verantwortlichkeit von Ärzten und medizinischen Einrichtungen. Es basiert auf den §§ 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag) und dem Deliktsrecht. Es umfasst Aufklärungspflichten, Dokumentationspflichten und die Haftung bei Behandlungsfehlern. Zentral ist der medizinische Standard als Maßstab für die Bewertung ärztlichen Handelns. Ein klassischer Fall ist die fehlerhafte Behandlung, die zu gesundheitlichen Schäden führt und Schadensersatzansprüche auslöst.


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Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche sind gesetzlich geregelte Forderungen auf Ausgleich eines erlittenen Schadens. Sie basieren im Arzthaftungsrecht auf Vertragsverletzung (§§ 280, 630a BGB) oder unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Der Anspruch umfasst alle materiellen und immateriellen Schäden, die kausal auf dem Behandlungsfehler beruhen. Dazu gehören Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Beispiel: Nach einem Behandlungsfehler können Kosten für Nachbehandlungen, Pflegeaufwand und entgangener Verdienst ersetzt verlangt werden.


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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden wie körperliche und seelische Schmerzen, die durch eine Rechtsverletzung entstanden sind. Rechtsgrundlage ist § 253 Abs. 2 BGB. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere und Dauer der Verleidungen sowie nach vergleichbaren Fällen der Rechtsprechung. Dabei werden auch psychische Belastungen und dauerhafte Einschränkungen der Lebensqualität berücksichtigt. Beispiel: Bei einem schweren Geburtsschaden mit lebenslangen Folgen können Schmerzensgelder in Millionenhöhe zugesprochen werden.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Zivilprozessordnung (ZPO): Dieser Paragraph regelt die Bestimmung des Streitwerts in Zivilverfahren. Der Streitwert ist die wirtschaftliche Größe, nach der die Gerichtskosten bemessen werden. Er basiert auf den Ansprüchen, die der Kläger mit seiner Klage geltend macht, und reflektiert das wirtschaftliche Interesse, das der Kläger verfolgt.
  • § 48 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG): Dieser Absatz bestimmt, dass die Gerichtskosten sich nach dem Streitwert richten. Der Streitwert dient als Grundlage für die Berechnung der Verfahrenskosten, einschließlich der Gebühren für die Parteien und ihre Anwälte.
  • § 32 Abs. 2 Satz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Dieses Gesetz regelt die Vergütung von Rechtsanwälten. Insbesondere ermöglicht § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG Rechtsanwälten, im eigenen Namen Rechtsmittel einzulegen, wie etwa eine Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss.
  • § 33 Abs. 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Dieser Paragraph bezieht sich auf das Beschwerderecht von Rechtsanwälten und verweist allgemein auf die Antragsberechtigten. Im vorliegenden Fall wurde dieser Paragraph herangezogen, um das Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 4) zu diskutieren.
  • Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Juli 2012 – 9 W 15/12: Dieses Urteil erläutert, wie Streitwerte in Feststellungsklagen zu bestimmen sind. Es bestätigt, dass der Streitwert sich ausschließlich nach den Ansprüchen des Klägers richtet und nicht von den Vorstellungen der Gegenseite beeinflusst werden darf, was im vorliegenden Fall zur Abweisung der Beschwerde führte.

Das vorliegende Urteil


OLG Dresden – Az.: 4 W 272/24 – Beschluss vom 29.04.2024


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