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Verdachtsdiagnose – Diagnoseirrtum daraus ergebender Befunderhebungsfehler

Ein harmloser Bauchschmerz entpuppt sich als Albtraum: Eine Patientin klagt, weil ein übersehener Darmverschluss ihr Leben veränderte. War es eine fatale Fehleinschätzung oder tragische Verkettung unglücklicher Umstände?

Übersicht

Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 U 1288/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Dresden
  • Datum: 23.01.2025
  • Aktenzeichen: 4 U 1288/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Schadensersatzrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Nimmt die Beklagte wegen eines behaupteten nicht erkannten [Verschlusses] (Ileus) des Dünndarms in Anspruch.
    • Beklagte: Wird von der Klägerin wegen eines angeblich nicht erkannten Dünndarmverschlusses in Anspruch genommen. Ärztin K. führte Untersuchungen und Behandlungen durch.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin suchte wegen Oberbauchschmerzen die Notaufnahme der Beklagten auf. Nach Untersuchung und Schmerzmedikation wurde sie entlassen, stellte sich aber später erneut mit Übelkeit und Erbrechen vor. Daraufhin wurde eine Röntgenaufnahme des Abdomens angeordnet.
    • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Beklagte einen Dünndarmverschluss (Ileus) nicht erkannt und dadurch einen Schaden verursacht hat, für den sie haftbar ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
  • Folgen: Die Klägerin hat Gelegenheit zur Stellungnahme, sollte aber auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen. Der Termin vom 28.01.2025 wird aufgehoben.

Der Fall vor Gericht


Klinik verklagt wegen versäumter Ileus-Diagnose: Oberlandesgericht Dresden deutet Zurückweisung der Berufung an

Eine Patientin, die nach eigenen Angaben aufgrund eines übersehenen Dünndarmverschlusses (Ileus) Schaden erlitten hat, droht vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine Niederlage.

Ärztliche Untersuchung in deutscher Praxis, Patientin zeigt Unbehagen, Arzt prüft Notizen am Tisch.
Fehlerhafte Diagnose eines Dünndarmileus | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Gericht hat in einem Beschluss (Az.: 4 U 1288/24) vom 23. Januar 2025 signalisiert, dass es beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Die Klägerin hatte zuvor in erster Instanz vor dem Landgericht geklagt und war dort bereits gescheitert.

Zweimalige Vorstellung in der Notaufnahme wegen Bauchschmerzen

Der Fall begann mit der Vorstellung der Klägerin in der Notaufnahme eines Krankenhauses der Beklagten Mitte Dezember 2021. Sie klagte über Oberbauchschmerzen, die sie auf den Verzehr von Champignons zurückführte. Zudem wies sie auf umfangreiche Voroperationen im Bauchraum hin. Eine diensthabende Ärztin untersuchte die Patientin klinisch, verabreichte Schmerzmittel und entließ sie nach Besserung der Symptome wieder nach Hause mit der Empfehlung, ihren Hausarzt aufzusuchen.

Erneute Vorstellung mit Übelkeit und Erbrechen – Röntgen und Sonographie durchgeführt

Nur wenige Stunden später, noch am selben Morgen, suchte die Klägerin die Notaufnahme erneut auf. Dieses Mal kamen Übelkeit und Erbrechen zu den Bauchschmerzen hinzu. Die diensthabende Ärztin veranlasste daraufhin eine Röntgenaufnahme des Bauchraums. Zur Auswertung der Röntgenbilder und Durchführung einer Ultraschalluntersuchung (Sonographie) wurde eine Oberärztin hinzugezogen, die gleichzeitig die Leiterin der Notfallambulanz war.

Verdacht auf Lebensmittelvergiftung statt Ileus – Entlassung nach Hause

Die Oberärztin konsultierte zusätzlich den Giftnotruf. Dieser schätzte eine Pilzvergiftung durch gekaufte Champignons als unwahrscheinlich ein. Vielmehr deutete die Symptomatik im Rahmen einer vermuteten Lebensmittelvergiftung auf eine Besiedlung der Pilze mit Staphylokokken hin. Empfohlen wurde eine Behandlung der Symptome. Die Klägerin wurde daraufhin erneut nach Hause entlassen, mit der Empfehlung, sich körperlich zu schonen und ausreichend zu trinken.

Diagnose Dünndarmileus erst fünf Tage später im anderen Krankenhaus

Fünf Tage später, am 22. Dezember 2021, suchte die Klägerin ihren Hausarzt auf. Dieser erkannte die Ernsthaftigkeit der Situation und wies sie in ein anderes Krankenhaus ein. Dort wurde ein mechanischer Dünndarmileus diagnostiziert und umgehend operativ behandelt.

Vorwurf der Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler durch Klägerin

Die Klägerin wirft dem ersten Krankenhaus nun Diagnose- und Behandlungsfehler vor. Sie argumentiert, dass sie bei ihrer zweiten Vorstellung in der Notaufnahme angegeben habe, seit fast einer Woche keinen Stuhlgang mehr gehabt zu haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, so die Klägerin, hätte aufgrund des Verdachts auf einen Ileus eine Computertomographie (CT) des Bauchraums erfolgen und sie stationär aufgenommen werden müssen.

CT-Untersuchung hätte Subileus und schwerwiegende Folgen verhindern können?

Die Klägerin ist überzeugt, dass eine CT-Untersuchung zu diesem Zeitpunkt einen Subileus – eine Vorstufe des vollständigen Ileus – aufgedeckt hätte. Durch eine frühzeitige Diagnose und Behandlung, beispielsweise mit konservativen Maßnahmen wie einer Magen- oder Dünndarmsonde oder Einläufen, wären ihr möglicherweise eine Operation sowie schwerwiegende Folgeerkrankungen wie eine Sepsis (Blutvergiftung) und ein Pleuraerguss (Flüssigkeitsansammlung im Brustfell) mit dauerhaften Lungenschäden erspart geblieben.

Forderung nach Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von mindestens 150.000 Euro

Vor dem Landgericht forderte die Klägerin daher ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch 150.000 Euro, sowie die Feststellung, dass das Krankenhaus für alle materiellen und zukünftigen immateriellen Schäden aus der vermeintlich fehlerhaften Behandlung aufkommen muss. Sie verlangte zudem die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.

Krankenhaus verteidigt sich: Alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und Befunde korrekt bewertet

Das beklagte Krankenhaus wies die Klage ab. Es argumentierte, dass zum Zeitpunkt der Vorstellung der Klägerin kein Ileus oder Subileus vorgelegen habe. Die durchgeführten Untersuchungen und deren Auswertung seienStandard gewesen und entsprachen dem medizinischen Kenntnisstand. Alle erforderlichen Befunde seien erhoben und zutreffend, jedenfalls vertretbar, ausgewertet worden.

OLG Dresden signalisiert keine Erfolgsaussichten für die Berufung

Das Oberlandesgericht Dresden scheint der Argumentation des Krankenhauses zuzuneigen. In seinem Beschluss deutet es an, die Berufung der Klägerin als unbegründet zurückzuweisen. Das Gericht sieht offenbar keine Fehler in der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts und hält die Argumente der Klägerin für nicht überzeugend. Es räumt der Klägerin lediglich eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme ein, legt ihr aber gleichzeitig nahe, die Berufung zurückzunehmen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Bedeutung für Betroffene: Frühe und umfassende Diagnostik bei Bauchbeschwerden entscheidend

Dieser Fall verdeutlicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen und umfassenden Diagnostik bei Bauchbeschwerden, insbesondere bei Patient:innen mit Voroperationen im Bauchraum. Symptome wie anhaltende Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und ausbleibender Stuhlgang, vor allem in Kombination, sollten stets ernst genommen und Differentialdiagnosen wie ein Ileus frühzeitig in Betracht gezogen werden. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie bei anhaltenden oder sich verschlimmernden Beschwerden auf eine gründliche Abklärung bestehen und im Zweifelsfall eine zweite ärztliche Meinung einholen sollten. Das Urteil, auch wenn es noch nicht endgültig ist, zeigt jedoch auch die Schwierigkeiten für Patient:innen, Behandlungsfehler im komplexen Feld der medizinischen Diagnostik und Therapie erfolgreich nachzuweisen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Bei einer behaupteten Fehldiagnose eines Darmverschlusses zeigt dieses Urteil, dass ein CT-Scan nicht zwingend erforderlich ist, wenn andere diagnostische Mittel (Röntgen, Sonographie) nach medizinischem Standard als ausreichend gelten. Die Beweislast für einen Befunderhebungsfehler liegt beim Patienten, der nachweisen muss, dass ein reaktionspflichtiger Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorgelegen hätte. Auch bei einer schnellen Entlassung aus der Notaufnahme müssen Ärzte ausreichend über die Notwendigkeit einer erneuten Vorstellung bei anhaltenden oder sich verschlimmernden Symptomen aufklären (Sicherungsaufklärung).


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler im Krankenhaus

Ein unerkannt oder verspätet erkannter Darmverschluss kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler im Krankenhaus zu Ihrem Schaden geführt hat, ist es wichtig, die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihre Rechte zu wahren. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, sich in dieser schwierigen Situation zu orientieren.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Symptome und Behandlungen dokumentieren

Führen Sie ein detailliertes Gedächtnisprotokoll über Ihre Symptome, Behandlungen und den zeitlichen Ablauf. Notieren Sie sich, wann die Schmerzen begannen, wie sie sich entwickelten, welche Untersuchungen durchgeführt wurden und welche Diagnosen gestellt wurden. Bewahren Sie Arztbriefe, Entlassungsberichte und Medikationspläne sorgfältig auf.

Beispiel: Notieren Sie genau, wann Sie sich in der Notaufnahme vorgestellt haben, welche Beschwerden Sie schilderten, welche Untersuchungen erfolgten (z.B. Abtasten des Bauches, Blutentnahme) und welche Anweisungen Ihnen bei der Entlassung gegeben wurden.

⚠️ ACHTUNG: Je genauer Ihre Dokumentation ist, desto besser können Sie später den Sachverhalt rekonstruieren und beweisen.


Tipp 2: Zweite ärztliche Meinung einholen

Wenn Sie Zweifel an der Diagnose oder Behandlung haben oder sich Ihre Beschwerden trotz Behandlung verschlimmern, scheuen Sie sich nicht, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Ein anderer Arzt kann die Situation neu bewerten und möglicherweise eine andere Diagnose stellen oder Behandlung empfehlen.


Tipp 3: Aufklärung und Information einfordern

Bestehen Sie auf eine umfassende Aufklärung durch die behandelnden Ärzte. Fragen Sie nach den möglichen Ursachen Ihrer Beschwerden, den geplanten Untersuchungen und Behandlungen sowie den Risiken und Alternativen. Verlangen Sie verständliche Erklärungen und lassen Sie sich nicht mit unklaren Aussagen abspeisen.

⚠️ ACHTUNG: Eine mangelhafte Aufklärung kann einen Behandlungsfehler darstellen und Ihre Rechtsposition stärken.


Tipp 4: Rechtzeitig juristischen Rat suchen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie sich frühzeitig an einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann Ihren Fall rechtlich prüfen, Ihre Ansprüche einschätzen und Sie über das weitere Vorgehen beraten.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Im Arzthaftungsrecht liegt die Beweislast grundsätzlich beim Patienten. Sie müssen darlegen und beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser Fehler ursächlich für Ihren Gesundheitsschaden ist. Dies kann schwierig sein, da medizinische Sachverhalte komplex sind und oft Gutachten eingeholt werden müssen. Zudem sind Verjährungsfristen zu beachten. Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Behandlungsfehlers, spätestens jedoch 30 Jahre nach dem Behandlungsfehler.

Checkliste: Verdacht auf Behandlungsfehler

  • Symptome und Behandlungen detailliert dokumentiert?
  • Zweite ärztliche Meinung eingeholt?
  • Umfassende Aufklärung durch Ärzte eingefordert?
  • Medizinische Unterlagen gesichert?
  • Frühzeitig juristischen Rat gesucht?

Benötigen Sie Hilfe?

Fehlende Diagnoseschritte – Ihre Rechte im Blick behalten

Fehlerhafte oder verspätete Diagnosen können gravierende Folgen haben, insbesondere wenn es um die frühzeitige Erkennung schwerwiegender medizinischer Zustände geht. Eine unzureichende Diagnostik kann dazu führen, dass notwendige Maßnahmen verzögert werden, was erhebliche gesundheitliche und finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann. Diese Herausforderungen sollten nicht alleine bewältigt werden.

Wir bieten Ihnen eine präzise Analyse Ihres individuellen Sachverhalts und unterstützen Sie dabei, Ihre rechtlichen Optionen systematisch zu durchleuchten. Unser sachlicher und strukturierter Beratungsansatz ermöglicht es Ihnen, in komplexen medizinrechtlichen Fragestellungen fundiert informiert zu werden. Kontaktieren Sie uns, um mehr über mögliche Wege zur Klärung Ihrer Situation zu erfahren.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „fehlerhafte Diagnose“ im Zusammenhang mit einem Dünndarmileus rechtlich?

Eine fehlerhafte Diagnose im Zusammenhang mit einem Dünndarmileus bedeutet rechtlich, dass die Diagnose nicht den medizinischen Standards entspricht und zu einer unangemessenen Behandlung führt. Nicht jede unrichtige Diagnose ist jedoch automatisch ein Behandlungsfehler. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt wird, indem beispielsweise medizinische Standards oder Leitlinien nicht beachtet werden.

Ärzte haben die Pflicht, bei der Diagnosestellung korrekt die Anamnese zu erheben und notwendige Untersuchungen durchzuführen. Ein Diagnoseirrtum kann von einem Behandlungsfehler unterschieden werden, indem geprüft wird, ob die Diagnose trotz angemessener Bemühungen und Einhaltung der medizinischen Standards falsch war oder ob die Fehlerhaftigkeit auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen ist.

Wichtige Aspekte einer fehlerhaften Diagnose:

  • Medizinische Standards und Leitlinien: Ärzte müssen sich an aktuelle medizinische Standards und Leitlinien halten.
  • Anamnese und Untersuchungen: Eine korrekte Erhebung der Anamnese und die Durchführung notwendiger Untersuchungen sind entscheidend.
  • Sorgfaltspflicht: Die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht kann zu einem Behandlungsfehler führen.
  • Unterscheidung von Diagnoseirrtum und Behandlungsfehler: Ein Diagnoseirrtum ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler, es sei denn, die Sorgfaltspflicht wurde verletzt.

Praktische Auswirkungen:

Wenn eine Diagnose als fehlerhaft gilt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Schadensersatzansprüchen. In solchen Fällen muss der Patient nachweisen, dass der Fehler die Ursache für den entstandenen Schaden ist, es sei denn, es handelt sich um einen groben Behandlungsfehler, bei dem sich die Beweislast umkehrt.


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Welche Beweise benötige ich, um einen Diagnosefehler bei einem Dünndarmileus nachzuweisen?

Um einen Diagnosefehler bei einem Dünndarmileus nachzuweisen, müssen Sie als Patient drei zentrale Elemente belegen: den Diagnosefehler selbst, einen daraus entstandenen gesundheitlichen Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.

Wichtige Beweismittel:

  • Behandlungsdokumentation: Die vollständige Dokumentation der ärztlichen Behandlung ist entscheidend. Dazu gehören alle Arztberichte, Untersuchungsergebnisse und Behandlungspläne.
  • Medizinisches Sachverständigengutachten: Ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen kann helfen, die Richtigkeit der Diagnose und Behandlung zu bewerten.
  • Bildmaterial: Röntgenaufnahmen oder MRT-Bilder können ebenfalls als Beweis dienen.
  • Zeugenaussagen: Aussagen von medizinischem Personal oder anderen Zeugen können ebenfalls relevant sein.

Nachweis des Kausalzusammenhangs:

Der Nachweis, dass der Diagnosefehler zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat, ist entscheidend. Dies kann durch medizinische Gutachten und die Analyse der Behandlungsdokumentation erfolgen.

Rolle der Beweislastumkehr:

Wenn ein grob fehlerhafter Diagnosefehler vorliegt, kann es zu einer Beweislastumkehr kommen. In solchen Fällen muss der Arzt beweisen, dass der Schaden nicht durch seinen Fehler verursacht wurde.

Dokumentation durch den Patienten:

Es ist wichtig, dass Sie als Patient alle relevanten Informationen und Dokumente sammeln und aufbewahren. Dies kann helfen, den Verlauf der Behandlung nachzuvollziehen und eventuelle Fehler zu identifizieren.


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Welche Schadensersatzansprüche habe ich, wenn ein Dünndarmileus zu spät diagnostiziert wurde?

Wenn ein Dünndarmileus zu spät diagnostiziert wird, können sich daraus verschiedene Schadensersatzansprüche ergeben. Diese Ansprüche zielen darauf ab, den erlittenen Gesundheitsschaden und dessen Folgen finanziell auszugleichen.

Mögliche Ansprüche:

  • Schmerzensgeld: Dies ist eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere und Dauer der Beeinträchtigung sowie von möglichen bleibenden Schäden ab.
  • Schadensersatz: Dazu gehören beispielsweise der Ersatz von Heilkosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Diese Ansprüche decken die wirtschaftlichen Folgen des Diagnosefehlers ab.
  • Weitere Entschädigungen: Hierzu zählen auch Fahrtkosten oder entgangener Gewinn, je nach den individuellen Umständen des Falles.

Besonderheiten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes:

Die Bemessung des Schmerzensgeldes erfolgt immer individuell. Wichtige Faktoren sind die Intensität und Dauer der Schmerzen, die Schwere der Beeinträchtigung und mögliche bleibende gesundheitliche Schäden. Gerichte berücksichtigen auch, ob der Gesundheitszustand bei einer rechtzeitigen Diagnose besser gewesen wäre.

Beweislast:

Um einen Anspruch geltend zu machen, muss der Patient in der Regel nachweisen, dass die falsche Diagnose zu einem gesundheitlichen Schaden geführt hat. Dies kann durch medizinische Gutachten und Dokumentation der Behandlung erfolgen.


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Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einer fehlerhaften Ileus-Diagnose beachten?

Wenn Sie Opfer einer fehlerhaften Diagnose, wie z.B. einer Ileus-Diagnose, geworden sind, gibt es bestimmte Fristen, die Sie beachten sollten, um Ihre Rechte geltend zu machen. Die wichtigsten Fristen sind:

  • Regelmäßige Verjährungsfrist: Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Das bedeutet, dass die Frist nicht mit dem Tag der fehlerhaften Behandlung beginnt, sondern erst, wenn Sie von dem Fehler und dessen Folgen wissen oder wissen müssten.
  • Absolute Verjährungsfrist: Unabhängig von Ihrer Kenntnis gibt es eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren. Diese beginnt mit dem Tag der fehlerhaften Behandlung und endet nach 30 Jahren, unabhängig davon, ob Sie Kenntnis von dem Fehler hatten oder nicht.
  • Hemmung der Verjährung: In bestimmten Fällen kann die Verjährung gehemmt werden, z.B. durch Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Schuldner oder durch die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens. Solange diese Hemmung besteht, läuft die Verjährungsfrist nicht weiter.

Es ist wichtig, sich über diese Fristen im Klaren zu sein, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen können.


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Wie läuft ein Verfahren ab, wenn ich das Gefühl habe, dass ein Dünndarmileus zu spät erkannt wurde?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dünndarmileus zu spät erkannt wurde, kann das Verfahren mehrere Schritte umfassen:

Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Zunächst versucht man oft, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Dies kann durch einen Anwalt erfolgen, der die Ansprüche prüft und mit den beteiligten Parteien verhandelt. Schmerzensgeld und materielle Schadensersatz können gefordert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die verspätete Diagnose zu dauerhaften Gesundheitsschäden geführt hat.

Schlichtungsverfahren

In einigen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren hilfreich sein, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Hierbei wird ein neutraler Dritter eingesetzt, um die Parteien zu einer Einigung zu bringen.

Klage vor Gericht

Wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, muss oft der Weg zum Gericht beschritten werden. Hierbei wird die Klage eingereicht und das Gericht prüft die Ansprüche. Ein medizinisches Gutachten spielt eine zentrale Rolle, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorlag und ob dieser die gesundheitlichen Folgen verursacht hat.

Rolle des medizinischen Gutachtens

Das medizinische Gutachten wird von einem unabhängigen Experten erstellt und dient dazu, die medizinischen Umstände des Falls zu bewerten. Es wird geprüft, ob die Diagnose und Behandlung den medizinischen Standards entsprachen und ob die verspätete Diagnose die gesundheitlichen Folgen verursacht hat.

Darlegung der Patientensicht

Der Patient hat die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Dies kann durch persönliche Aussagen oder durch Unterstützung eines Anwalts erfolgen. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise bereitzustellen, um die eigenen Ansprüche zu untermauern.

Prozesskostenhilfe

In vielen Fällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn der Kläger finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Hierbei übernimmt der Staat einen Teil der Kosten, um sicherzustellen, dass jeder Zugang zum Recht hat.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich auf eine umfassende Prüfung Ihrer Ansprüche und eine mögliche rechtliche Unterstützung einstellen können, um Ihre Rechte durchzusetzen.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ileus

Ein Ileus ist ein potenziell lebensbedrohlicher Darmverschluss, bei dem die normale Darmpassage blockiert ist. Dabei kann es sich um einen mechanischen Verschluss (z.B. durch Tumore, Verwachsungen) oder eine funktionelle Störung der Darmmuskulatur handeln. Dieser Zustand führt zu Symptomen wie starken Bauchschmerzen, Erbrechen, aufgeblähtem Bauch und Stuhlverhalt.

Die rechtliche Relevanz ergibt sich aus § 823 BGB (unerlaubte Handlung), da ein nicht rechtzeitig erkannter Ileus einen Behandlungsfehler darstellen kann. Bei verspäteter Diagnose drohen schwerwiegende Komplikationen wie Darmdurchbruch, Bauchfellentzündung oder Sepsis.

Beispiel: Eine Patientin kommt mit Bauchschmerzen in die Notaufnahme. Werden trotz typischer Ileus-Symptome keine geeigneten diagnostischen Maßnahmen eingeleitet und die Patientin entlassen, kann dies bei Komplikationen zu Haftungsansprüchen führen.


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Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen zur Verantwortlichkeit von Ärzten und medizinischen Einrichtungen für Behandlungsfehler. Es basiert hauptsächlich auf § 630a ff. BGB (Behandlungsvertrag) sowie § 823 BGB (unerlaubte Handlung). Ärzte haften, wenn sie gegen anerkannte medizinische Standards verstoßen und dadurch einen Gesundheitsschaden verursachen.

Wesentliche Elemente sind Diagnose-, Behandlungs- und Aufklärungsfehler. Das Arzthaftungsrecht beinhaltet spezielle Beweiserleichterungen für Patienten, da der Arzt typischerweise über einen Wissensvorsprung verfügt.

Beispiel: Wenn eine Ärztin einen Darmverschluss übersieht, obwohl sie bei korrekter Diagnose und Therapie den Schaden hätte verhindern können, kann sie nach dem Arzthaftungsrecht zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden.


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Befunderhebungsfehler

Ein Befunderhebungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt medizinisch gebotene diagnostische Maßnahmen unterlässt, die zur Klärung eines Krankheitsbildes notwendig wären. Dies stellt einen Behandlungsfehler nach § 630a BGB dar. Im Unterschied zum Diagnosefehler geht es nicht um die falsche Bewertung erhobener Befunde, sondern um das Versäumnis, überhaupt notwendige Untersuchungen durchzuführen.

Bei einem groben Befunderhebungsfehler kann es zur Beweislastumkehr nach § 630h BGB kommen, wodurch nicht mehr der Patient die Kausalität zwischen Fehler und Schaden beweisen muss, sondern der Arzt das Gegenteil.

Beispiel: Wenn bei Verdacht auf einen Ileus kein Röntgenbild oder CT des Abdomens angeordnet wird, obwohl die Symptome dies erfordern würden, kann ein Befunderhebungsfehler vorliegen.


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Berufungsverfahren

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittelverfahren, mit dem eine Partei die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils durch ein höheres Gericht erreichen kann. Geregelt ist es in §§ 511-541 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.

Das Berufungsgericht überprüft das Urteil auf Rechtsfehler und tatsächliche Fehler. Es kann laut § 522 ZPO die Berufung durch Beschluss zurückweisen, wenn sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, wie im vorliegenden Fall angedeutet.

Beispiel: Im beschriebenen Fall hat die Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt. Das OLG Dresden prüfte diese und kündigte an, sie ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da sie offenbar keine Erfolgsaussicht sah.


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Sicherungsaufklärung

Die Sicherungsaufklärung bezeichnet die ärztliche Pflicht, Patienten über erforderliche Verhaltensmaßnahmen nach einer Behandlung zu informieren. Sie ist Teil der therapeutischen Aufklärungspflicht nach § 630c BGB und dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen.

Bei Entlassung aus der Notaufnahme muss der Arzt dem Patienten mitteilen, unter welchen Umständen er erneut ärztliche Hilfe aufsuchen sollte. Die Verletzung dieser Pflicht kann einen Behandlungsfehler darstellen.

Beispiel: Nach Untersuchung wegen Bauchschmerzen muss ein Arzt den Patienten darauf hinweisen, bei zunehmenden Schmerzen, Fieber oder anhaltendem Erbrechen sofort wiederzukommen, um einen möglichen Ileus nicht zu übersehen.


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Schadensersatzrecht

Das Schadensersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person verpflichtet ist, einem anderen einen erlittenen Schaden finanziell auszugleichen. Im Arzthaftungsrecht basiert es auf § 280 BGB (vertragliche Haftung) und § 823 BGB (deliktische Haftung).

Voraussetzungen sind ein schuldhafter Behandlungsfehler, ein Gesundheitsschaden und ein Kausalzusammenhang zwischen beiden. Der Schadensersatz umfasst materielle Schäden (z.B. Verdienstausfall, Behandlungskosten) sowie immateriellen Schaden (Schmerzensgeld nach § 253 BGB).

Beispiel: Wird ein Ileus zu spät erkannt und entsteht dadurch ein Dauerschaden wie ein künstlicher Darmausgang, kann der Patient sowohl die Kosten für Nachbehandlungen und Verdienstausfall als auch ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen.

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Das vorliegende Urteil


OLG Dresden – Az.: 4 U 1288/24 – Beschluss vom 23.01.2025


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