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Rechtsanwalt im Medizinrecht

Medizinrecht und Patientenrecht der Rechtsanwälte Kotz GbR

Wir möchten Sie mit dieser Website zu zahlreichen medizinrechtlichen Themen informieren. Neben dem Medizinrecht im Allgemeinen zählen zu unseren Schwerpunkten auf dieser Website auf speziellere Themen wie insbesondere das Arzthaftungsrecht, das Patientenrecht, das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Pharamarecht sowie das Recht der Apotheken. Hier können Sie regelmäßig neue und interessante Urteile und Artikel zu Themen wie ärztliche Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler, die Arzt-Patienten-Beziehung im Allgemeinen, zur Arzthaftung und du zahlreichen anderen Themen lesen.

Rechtsanwalt im Medizinrecht

Kompetente Hilfe bei allen medizinrechtlichen Fragen

Neben unserem Informationsangebot auf dieser Website können Sie sich natürlich jederzeit von uns zu Ihrem individuellen Problem beraten lassen. Als erfahrene Rechtsanwälte stehen wir Ihnen auch in Fragen des Medizinrechts kompetent zur Seite. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt vorwiegend im Raum Siegen, gerne vertreten wir unsere Mandanten jedoch auch bundesweit.

Unsere Hilfe im Medizinrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.  Gerne beraten und vertreten wir Sie in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht - Kreuztal
Gesundheit sollten wir uns nicht nur wünschen, sondern als Recht erkämpfen. (Zitat: Kofi Annan)

Sind Sie von einem Behandlungsfehler betroffen?

Aller medizinischen Fortschritte zum Trotz, können auch Ärzten bei aller Vorsicht Behandlungsfehler unterlaufen. Diese können für die Betroffenen zu nicht absehbaren Folgen führen. Schwerwiegende Behandlungsfehler stellen glücklicherweise die Ausnahme dar. Sollte es jedoch im Rahmen der ärztlichen Behandlung einmal zu einer Fehlbehandlung gekommen sein, dann ist ein zeitnahes juristisches Handeln erforderlich. Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin in der Rechtsanwaltskanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen. Wir prüfen umfassend Ihre rechtlichen Ansprüche und leiten schnellst möglich alle erforderlichen Schritte ein um Ihnen zu Ihren Recht zu verhelfen.

Durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise schätzen wir das für Ihre Situation sinnvollste Vorgehen ab. Hierzu zählen unter anderem, ob eine gerichtliche Beweissicherung in Frage kommt, eine Strafanzeige Gegen den behandelnden Mediziner lohnt, ggf. ein Privatgutachten sinnvoll ist, Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung in Erwägung gezogen werden sollten, eine Klage vor dem Zivilgericht eingereicht werden sollte oder aber auch ob ein Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle angebracht ist.

Als Betroffener einer ärztlichen Fehlbehandlung kann sich schnell ein Gefühl der Ohnmacht in Anbetracht der scheinbaren Übermacht der Krankenhäuser und Haftpflichtversicherung einstellen, wenn Sie eigenmächtig versuchen, Ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb verlassen Sie sich auf uns! Wir kümmern uns um die Schadensregulierung mit den Haftpflichtversicherungen und klagen Ihre Rechte ggf. für Sie ein.

Das Medizinrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen. Am besten lässt sich dieses Gebiet wohl als Summe derjenigen Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen, beschreiben. Im Kern regelt das Medizinrecht das Arzt- Pantienten-Verhältnis, wobei die Rechtsmaterie insgesamt viel umfangreicher ist. Es handelt sich hier nicht um ein eigenständiges, dogmatisch gewachsenes Rechtsgebiet, sonder um eine „Querschnittsmaterie“. Das Medizinrecht vereint demnach öffentlich-rechtliche sowohl zivil- und strafrechtliche Aspekte und kann sich auch dem Einfluss des Europäischen Rechts nicht entziehen.

Das Medizinrecht

Das Medizinrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen. Eine allgemeinverbindliche Definition des Medizinrechtes hat sich jedoch noch nicht herauskristallisiert. Am besten lässt sich dieses Gebiet wohl als die Summe derjenigen Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen, beschreiben. Im Kern regelt das Medizinrecht das Arzt-Patienten-Verhältnis, wobei die Rechtsmaterie insgesamt viel umfangreicher ist. Es handelt sich hier nicht um ein eigenständiges, dogmatisch gewachsenes Rechtsgebiet, sondern um eine „Querschnittsmaterie“. Das Medizinrecht vereint demnach öffentlich-rechtliche sowie zivil- und strafrechtliche Aspekte und kann sich auch dem Einfluss des Europäischen Rechts nicht entziehen.

Regelungsgegenstände sind u.a.:

Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches Recht (einschl. Sozialrecht)

  • ärztliches Berufsrecht
  • Arzneimittel-/Medizinproduktegesetz
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
Arzthaftung - Gesetze mit Relevanz zum Medizin-Recht
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Patientenrechte
Krankenhausrecht
Krankenkassen
Arzneimittelrecht

Ein zentrales Thema: Die Arzthaftung

Unter Arzthaftung versteht man die rechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht. Nach langjährigen vielfältigen Bemühungen um eine spezialgesetzliche Regelung der zivilrechtlichen Arzthaftung wurde im Jahre 2013 der Behandlungsvertrag im BGB als spezieller Vertragstyp geregelt (§§ 630a – 630h BGB). Im Übrigen ist das Arzthaftungsrecht im Kern weiterhin Richterrecht.

Im Rahmen eines Arzthaftungsprozessss stellt sich zunächst stets die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, oder nicht. Kann das Vorliegen eines Behandlungsfehlers bejaht werden, so muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden nachgewiesen werden. Liegen beide Voraussetzungen vor, kann dies für den behandelnden Arzt bzw. Die behandelnde Klinik sowohl straf- als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Krankenhausrecht

Dem Begriff des Krankenhausrechts werden üblicherweise die Bereiche der Krankenhausfinanzierung, der Krankenhausplanung und der Bereich der Beziehungen zu den Leistungserbringern zugeordnet. Das Rechtsgebiet stellt sich als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und des Sozialrechts dar. Krankenhausrecht und Krankenhausfinanzierung stellen dynamische und unübersichtliche Materien dar. Sie haben in den letzten Jahren wesentliche Änderungen erfahren. Genannt sei hier das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) oder die Aufhebung der Trennung zwischen ambulanter und stationärer Leistungserbringung. Die Entscheidungsträger in den Krankenhäusern müssen sich intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, um die sich darauf ergebenden Chancen und Risiken zu erkennen.

Apothekenrecht, sowie Arzneimittelrecht, sowie  Medizinprodukterecht

Das Apothekenrecht regelt die Grundlagen des Betriebs von Apotheken. Primärer Auftrag von Apotheken ist die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten. Wichtige Gesetze sind das Apothekengesetz (ApoG), das Arzneimittelgesetz oder das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz.

Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Im Vordergrund steht hierbei die Gefahrenabwehr zur Sicherstellung der Gesundheit der Bevölkerung. Kern des Arzneimittelrechts ist das Arzneimittelgesetz von 1976. Konkretisiert wird dieses Gesetz durch weitere Richtlinien und Verordnungen.

Das Medizinproduktenrecht ist ein weiteres sehr komplexes Rechtsgebiet. Vordergründig geht es dabei um ein formales und kompliziertes Zulassungsverfahren für Medizinprodukte wie Herzschrittmacher, künstliche Gelenke oder Katheter. Für fehlerhafte Medizinprodukte haften die Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz in Verbindung mit dem spezielleren Medizinproduktegesetz (MPG).

Behandlungsfehler / Kunstfehler und deren Beweislast

Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht sorgfältige und nicht den anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung einer Ärztin oder eines Arztes zu verstehen. Sofern eine Kausalität zwischen Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden gegeben ist, hat der Patient grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz. Dabei hat der Patient den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden nachzuweisen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshof vom 14. Januar 2014, Az.: VI ZR 340/13). Zu dieser Grundregel wurden vom Bundesgerichtshof jedoch einige Ausnahmen entwickelt, nach denen es zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten kommt:

Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler

Ein grober Behandlungsfehler definiert sich als medizinisches Fehlverhalten, das aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. In solchen Fällen verhält es sich hinsichtlich der Beweissituation so, dass durch den groben Behandlungsfehler eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten angenommen wird. 

Beweislastumkehr bei „Anfänger-OP“

Eine Beweislastumkehr kann ebenso durch einen Fehler eines unerfahrenen Arztes gelten, wenn dieser nicht von einem erfahrenen Arzt beaufsichtigt wurde.

Urteile und Rechtstipps aus dem Medizinrecht

Medizinrecht – Häufige Fragen und Antworten

Täglich werden in Deutschland unzählige Patienten durch Ärzte behandelt. Auch wenn die ärztliche Behandlung in Deutschland auf einem hohen Niveau stattfindet und ärztliche Behandlungsfehler eher die Ausnahme als die Regel darstellen, verläuft dennoch nicht jede medizinische Behandlung fehlerfrei. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Begrifflichkeit aus dem Medizinrecht für Sie zusammenfassend erläutert:

Verjährungsfristen im Medizinrecht

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren gesonderten FAQ Bereich.

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D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

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