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Oberlandesgericht Koblenz, Az: 5 U 938/14, Urteil vom 23.12.2015 Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 10. Juli 2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Das
Gewährung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz Verwaltungsgericht Köln, Az: 7 K 2340/14, Urteil vom 01.02.2016 Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der
BGH, Az.: XII ZR 201/13 Urteil vom 28.01.2015 Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 6. November 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des
BGH, Az.: III ZR 329/14 Urteil vom 09.07.2015 Amtliche Leitsätze: 1. Will der Patient eines Krankenhauses vom Träger der (hier in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen) Klinik die Adresse eines Mitpatienten erfahren, damit er gegen diesen einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen einer während des
Oberlandesgericht Hamm Az.: 26 U 14/13 Urteil vom 06.06.2014 Leitsätze: Es ist als grober zahnärztlicher Behandlungsfehler zu werten, wenn eine Versorgung mit Langzeitprovisorien begonnen wird, ohne die Position der eingeleiteten Schienentherapie hinreichend zu sichern. Ein solches Vorgehen ist nicht verständlich,
Oberlandesgericht Hamm Az.: 26 U 115/11 Urteil vom 21.03.2014 Leitsätze: Es stellt einen sogen. Befunderhebungsfehler dar, wenn vor einer Operation (Hüftimplantation) eine Blutgerinnungsstörung nicht abgeklärt wird, obwohl die anamnestischen Angaben und die pathologischen Blutwerte hierzu Veranlassung geben. Wird eine Blutungsstörung
Die ärztliche Schweigepflicht reicht auch über den Tod des Patienten hinaus. Fehlt es an einer Willenserklärung des verstorbenen Patienten zu Lebzeiten, so ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zu erforschen. Geht ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen eindeutig dahin, dass er
Damit eine Wahlleistungsvereinbarung wirksam ist, müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung (unter anderem) nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein (BGH, Urteil vom 04.11.2004, Az: III ZR 201/04): 1. eine kurze Charakterisierung des Inhalts wahlärztlicher Leistungen, wobei zum Ausdruck
Die Haftung eines Sportlers gegenüber einem Mitspieler aus § 823 Abs. 1 BGB setzt den Nachweis voraus, dass er schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen und dabei einen anderen verletzt hat. Damit scheidet eine Haftung zunächst in den
Angehörige und die Krankenkasse haben gegenüber dem Pflegeheim einen Anspruch auf Herausgabe der Pflegedokumente, zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zum Nachweis, dass die erfolge Pflege nicht dem pflegerischen Standard entsprach (AG Essen, Urteil vom 03.04.2010, Az: 18 C 462/07). Urteil
Aufklärungspflichten eines Arztes bei der Vornahme von Brustoperationen und dem Einsatz von Brustimplantaten. OLG München Az: 1 U 3807/09 Urteil vom 22.04.2010 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgericht München I vom 24.06.2009, Az. 9 O 22269/08,
Täglich werden in Deutschland Zehntausende von Patienten durch Ärzte behandelt. Jedoch nicht jede ärztliche Behandlung verläuft fehlerfrei. Hat möglicherweise ein ärztlicher Behandlungsfehler stattgefunden, so stellt sich für den Patienten häufig die Frage, wie er seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Vor einer Operation muss ein Patient von seinen behandelnden Ärzten dahingehend aufgeklärt werden, in welche Operation bzw. Eingriffsart er einwilligt und welche Risiken hierbei bestehen soweit diese für ihn als medizinischen Laien nicht erkennbar sind. Der Arzt muss im Rahmen
Am 01.09.2009 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist der Wille des Patientenverfügungsausstellers stets zu beachten und der/die behandelnde/n Arzt bzw. Ärzte müssen eine bestehende Patientenverfügung bei der Behandlung - unabhängig von