Nicht fündig geworden? Suchen Sie jetzt alternativ über Verzeichnis-Recht auf allen unseren Webseiten mit über 30.000 Einträgen.
OLG Rostock - Az.: 3 W 7/19 - Beschluss vom 02.07.2020 Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 09.05.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Stralsund (Nachlassgericht) - Zweigstelle Bergen auf Rügen - vom 11.04.2018 aufgehoben. Gründe I. Der Erblasser, ein vormals
OLG Dresden - Az.: 4 U 905/20 - Beschluss vom 03.09.2020 1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. 4. Der Gegenstandswert des
AG Darmstadt - Az.: 301 C 123/09 - Urteil vom 05.01.2011 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger 2.607,68 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2008 zu zahlen. 2. Die
LG Bonn - Az.: 9 O 161/09 - Urteil vom 20.01.2011 I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 1. an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
OLG Koblenz - Az.: 5 U 167/09 - Urteil vom 24.03.2011 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 28. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das
LG Aurich - Az.: 5 O 843/08 - Urteil vom 29.03.2011 I.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2008 zu zahlen.II.) Die Beklagte wird verurteilt, an
LG Dortmund - Az.: 4 O 90/09 - Urteil vom 06.04.2011 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
Arzthaftung – Aufklärungspflicht über Dauer einer Tonsillektomie unter Lokalanästhesie / Vollnarkose
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1190/10 - Urteil vom 07.04.2011 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 29.09.2010 wird mit der Einschränkung zurückgewiesen, dass die Beklagte zu 1. verurteilt wird, der Klägerin
LG Nürnberg-Fürth - Az.: 4 O 11065/06 - Urteil vom 07.04.2011 I. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
OLG München - Az.: 1 U 4306/10 - Urteil vom 05.05.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 10.08.2010, Az. 1M O 2011/08, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
OLG München - Az.: 1 U 3081/10 - Urteil vom 26.05.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.04.2010, Az. 9 O 22067/06, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1372/10 - Beschluss vom 03.06.2011 1. Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27.10.2010, Az. 10 O 163/09, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2
OLG München - Az.: 1 W 953/11 - Beschluss vom 06.06.2011 I. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 4.5.2011 hin werden Ziffer I. des Beschlusses des Landgerichts München I vom 14.4.2011 aufgehoben und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits
OLG Köln - Az.: I-5 U 58/11 - Beschluss vom 22.06.2011 Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
OLG Frankfurt - Az.: 8 U 144/10 - Urteil vom 05.07.2011 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.06.2010 (2/18 O 520/06) wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens
OLG Koblenz - Az.: 5 U 223/11 - Urteil vom 14.07.2011 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 26.01.2011 aufgehoben und die Sache - auch zur Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens
OLG München - Az.: 1 U 5092/10 Hei - Urteil vom 15.07.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 20. Oktober 2010, Az 3 O 2582/09, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des
OLG Koblenz - Az.: 5 U 713/11 - Beschluss vom 01.08.2011 Gründe Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11.05.2011 Az. 10 O 326/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2