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LG Essen - Az.: 1 O 120/08 - Urteil vom 04.01.2012 Die Beklagten zu 1) bis 3) werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an den Kläger 200.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, höchstens in Höhe von
OLG München - Az.: 1 U 1387/11 - Urteil vom 12.01.2012 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 02.03.2011, Az. 3 O 165/09, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
OLG Koblenz - Az.: 5 W 63/12 - Beschluss vom 01.02.2012 1. Unter Aufhebung des die Prozesskostenhilfe versagenden Beschlusses vom 12.12.2011 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 25.01.2012 wird das Verfahren an das Ausgangsgericht zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch
OLG Köln - Az.: 5 U 141/11 - Urteil vom 08.02.2012 Die Berufung des Klägers gegen das am 22.6.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 145/09 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der
OLG München - Az.: 1 U 156/11 - Urteil vom 09.02.2012 I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgericht München II vom 12.10.2010 in den Ziffern 1,2 und 5 wie folgt abgeändert und neu gefasst: 1. Die
BGH - Az.: VI ZR 138/79 - Urteil vom 27.01.1981 Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. März 1979 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin seine Berufung gegen das Urteil
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1258/11 - Beschluss vom 29.02.2012 In dem Rechtsstreit … wegen Arzthaftung - hier: Diagnoseirrtum - weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den Kläger darauf hin, dass beabsichtigt ist, seine Berufung durch einstimmigen Beschluss
OLG Jena - Az.: 4 U 26/11 - Urteil vom 06.03.2012 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 17.12.2010 - Az.: 3 O 1016/02 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
OLG Dresden - Az.: 4 W 123/12 - Beschluss vom 07.03.2012 I. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 11.11.2011 - 6 O 2921/11 - abgeändert und dem Kläger ratenlose Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von
LG Wiesbaden - Az.: 9 O 66/11 - Urteil vom 08.03.2012 Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wiesbaden vom 26.05.2011 zu 9 O 66/11 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dies gilt nicht
Oberlandesgericht Naumburg - Az.: 1 U 72/11 - Urteil vom 15.03.2012 Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.6.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg (9 O 2386/08) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig
LG Stade - Az.: 4 O 284/11 - Urteil vom 15.03.2012 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %
AG Hannover - Az.: 421 C 11378/11 - Urteil vom 23.03.2012 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
OLG Nürnberg - Az.: 5 U 1610/11 - Urteil vom 30.03.2012 I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 27.06.2011 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist
Beweislast für das Vorliegen einer Beweisvereitelung OLG Koblenz - Az.: 5 U 1497/11 - Beschluss vom 03.04.2012 1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Trier vom 15.11.2011,
LG Berlin - Az.: 36 O 179/09 - Urteil vom 18.04.2012 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
OLG Frankfurt - Az.: 22 U 91/09 - Urteil vom 28.06.2012 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 18.03.2009 abgeändert. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin Schmerzensgeld in Höhe
LG Hamburg - Az.: 323 O 161/10 - Urteil vom 12.07.2012 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu