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OLG Frankfurt – Az.: 8 U 198/15 – Urteil vom 06.03.2018 Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. November 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hanau (1 O 1382/13) wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die im Berufungsrechtszug entstandenen Kosten
OLG Dresden – Az.: 4 W 448/18 – Beschluss vom 01.06.2018 Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 17.04.2018 (Az. 7 O 81/18) wird zurückgewiesen. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt Prozesskostenhilfe für die von ihr beabsichtigte Klage,
LG Hannover – Az.: 19 O 286/13 – Urteil vom 04.06.2018 Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen und materiellen Schäden aus der ärztlichen Behandlung am 16.03.2009
OLG Dresden – Az.: 4 U 597/17 – Urteil vom 05.06.2018 I. Auf die Berufung der Klägerin – unter ihrer Zurückweisung im Übrigen – wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.03.2017 zum Teil abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Das
LG Köln – Az.: 25 OH 2/17 – Beschluss vom 14.06.2018 Gründe In dem selbständigen Beweisverfahren ergibt sich bereits aus dem Beschluss der Kammer vom 11.05.2018, verbunden mit dem Hinweis, dass eine Beauftragung des Sachverständigen erst nach Einreichung der Behandlungsunterlagen erfolgen werde,
LG Köln – Az.: 25 O 290/16 – Urteil vom 11.07.2018 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 120.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2013 zu zahlen. Die Beklagten
KG Berlin – Az.: 20 U 46/17 – Beschluss vom 07.08.2018 Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. März 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin – 8 O 296/14 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung
OLG Celle 1. Zivilsenat – Entscheidungsdatum: 10.08.2018 – Aktenzeichen: 1 U 71/17 Orientierungssatz Ist ein grober Behandlungsfehler (hier: Spritzentherapie) zumindest geeignet, eine Infektion mit dem Streptococcus pyogenes mitzuverursachen, reicht dies aus, um (gemäß der Beweislastregel des § 630h Abs. 5 S.
Behandlung bei Nachtrag 4 Monate nach der Operation LG Heilbronn – Az.: Hn 1 O 14/17 – Urteil vom 17.08.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für den Beklagten
OLG Köln – Az.: I-5 U 61/16 – Urteil vom 22.08.2018 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.04.2016 – 25 O 201/13 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Nebenintervention für beide Instanzen
AG Rheda-Wiedenbrück – Az.: 3 C 208/17 – Urteil vom 27.08.2018 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 %
OLG Rostock – Az.: 5 W 32/18 – Beschluss vom 01.10.2018 I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Rostock vom 15.02.2018, Az. 10 OH 11/17 (2), teilweise wie folgt abgeändert: 1. Nach Ziffer I.2.g) werden folgende Beweisfragen
LG Köln – Az.: 25 O 70/15 – Urteil vom 26.10.2018 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin aufgrund der rechtswidrigen Behandlung am 31.3.2009 ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 115/16 – Beschluss vom 30.10.2018 Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.04.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az. 11 O 216/13, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
LG Gießen – Az.: 4 O 162/16 – Urteil vom 08.11.2018 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.349,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem zu zahlen. 2. Im Übrigen wird
Abgrenzung Diagnosefehler – Diagnoseirrtum OLG Hamm – Az.: I-26 U 56/18 – Urteil vom 13.11.2018 Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. März 2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Feststellungsausspruch nur
Oberlandesgericht Bremen – Az.: 5 U 10/17 – Urteil vom 13.12.2018 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 11.08.2017 (3 O 1956/14) wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil sowie das vorgenannte
LG Wiesbaden – Az.: 9 O 174/17 – Urteil vom 13.12.2018 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von elf Zehnteln des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.