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Arzneimittelrecht

Unsere Hilfe im Medizinrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.  Gerne beraten und vertreten wir Sie in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht - Kreuztal

Wissenswertes über das Arzneimittelrecht in Kürze

In Deutschland gibt es eine überaus weitreichende Zahl von Pharmaunternehmen, welche für alle nur erdenklichen gesundheitlichen Probleme die entsprechenden Arzneimittel herstellen. Diese Arzneimittel müssen natürlich vor der Markteinführung zunächst erst einmal auf mögliche Nebenwirkungen sowie die allgemeine Verträglichkeit nebst der Wirksamkeit getestet werden. Selbstverständlich erfordert sowohl die Produktion als auch die klinische Prüfung nebst der Abgabe der Arzneimittel eine starke gesetzliche Regulierung. Das Arzneimittelrecht ist hierfür die rechtliche Grundlage.

Generell wird das Arzneimittelrecht durch weitergehende speziellere Arzneimittelgesetze sowie auch zusätzliche Gesetze getragen. Auch Richtlinien des Gesetzgebers sowie Verordnungen können das Fundament des Arzneimittelrechts bilden.

Die Hauptfunktion des Arzneimittelrechts ist in erster Linie die Gefahrenabwehr und somit auch die Sicherstellung der Bevölkerungsgesundheit. Durch das Arzneimittelrecht wird somit garantiert, dass lediglich wirksame sowie auch sichere Arzneimittel in den praktischen Einsatz gebracht werden. Eine weitere Funktion des Arzneimittelrechts ist letztlich auch die Missbrauchsverhinderung. Dementsprechend ist das Arzneimittelrecht in Deutschland sowohl im Hinblick auf die Produktion als auch im Hinblick auf die Abgabe der Arzneimittel sehr streng und an enge Rahmenbedingungen geknüpft.

Das Arzneimittelrecht in Deutschland gilt nicht nur für den Menschen. Auch für Tiere gilt das Arzneimittelrecht in Deutschland, wobei zwischen Haus- und Nutztieren keine Unterschiede gemacht werden.

Der Ursprung des Arzneimittelrechts in Europa liegt weit in der Vergangenheit. Obgleich von verschiedenen Experten gern das Edikt von Salerno aus dem Jahr 1231 als Ursprung des Arzneimittelrechts genannt wird, so ist dies nicht gänzlich korrekt. Das Arzneimittelrecht der heutigen Zeit ist vielmehr eine Abwandlungsentwicklung, die erst in dem 19. Jahrhundert vollendet wurde. Entscheidend für die Entwicklung des Arzneimittelrechts war die Beendigung der Arzneimittelproduktion durch Apotheken zugunsten der industriellen Fertigung. Auch verschiedene Skandale führten letztlich zu dem Arzneimittelrecht, welches Deutschland heutzutage kennt und anwendet.

Das Arzneimittelrecht ist primär in dem Verwaltungsrecht einzuordnen. Es kann jedoch auch unter gewissen Gesichtspunkten dem Strafrecht sowie auch dem Medizinrecht zugeordnet werden. Eine Abgrenzung von dem Pharmarecht muss jedoch rechtlich betrachtet vorgenommen werden, da das Arzneimittelrecht nicht mit dem Patentrecht oder verschiedenen sozialrechtlichen Aspekten korrespondiert.

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