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Leistungen im Medizinrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bereits seit über 30 Jahren in zahlreichen Rechtsgebieten. Dabei ist unsere Tätigkeit vornehmlich zivilrechtlich geprägt. Neben unseren Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht haben sich im Laufe der Zeit einige weitere Tätigkeitsschwerpunkte herauskristallisiert. Das sind unter anderem das Medizinrecht, Mietrecht, Baurecht, Steuerrecht und das Internetrecht. Natürlich stehen wir Ihnen auch in sämtlichen anderen Rechtsbereichen als kompetente Berater zur Verfügung.

Gutachter und Sachverständige in ArzthaftungsprozessenDem verhältnismäßig neuen Rechtsbereich Medizinrecht kommt nicht zuletzt wegen der allgemeinen demographischen Entwicklung in Deutschland, sowie des immer weiter voranschreitenden technischen Fortschritts im Bereich des Medizin- und Gesundheitswesens eine immer größere Bedeutung zu. Wir von der Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen haben diese Entwicklung rechtzeitig erkannt. Das Medizinrecht hat sich zu einem unserer Tätigkeitsschwerpunkte entwickelt.

Unsere Schwerpunkte liegen hier vor allem im Bereich Arzthaftung, Patientenrechte und im Bereich des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Allgemeinen. Neben zahlreichen Patienten, welche Opfer von Behandlungsfehlern geworden sind, beraten und betreuen wir auch Angehörige der Heilberufe. Dazu gehören Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pharmahändler, ärztliche Berufsverbände und Kliniken.

Dem Patienten, als zumeist schwächstem Glied im Gesundheitswesen, widmen wir jedoch besonderes Engagement. Insbesondere bei Behandlungsfehlern steht man als Geschädigter ohne einen erfahrenen rechtlichen Beistand sehr schnell gegenüber der erdrückenden Macht der Versicherungen der Ärzte und Kliniken auf verlorenen Posten. Da die Gesundheit einen zentralen Aspekt der menschlichen Existenz darstellt, ist hier ein resignierendes Einknicken vor den finanziellen Interessen der Versicherungen und etwaigen Vertuschungsversuchen von Ärzten und Krankenhäusern völlig Fehl am Platz. Wir raten deshalb in den meisten Fällen beharrlich für das eigene Recht zu kämpfen und sich nicht auf einen faulen Kompromiss einzulassen.

Sind Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines sprichwörtlichen Kunstfehlers geworden, sollten Sie so schnell wie möglich den Rat eines erfahrenen und spezialisierten Anwalts einholen. Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht sämtliche Bemühungen von Anfang an zum Scheitern verurteilt sind. Um von vornherein schon Fehler bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz zu vermeiden ist eine umsichtige und fachlich korrekte Vorgehensweise existentiell wichtig. Als Laie kann man leider durch zögerliches und falsches Handeln vieles kaputt machen. Aber nicht nur die Durchsetzung von Ansprüchen ist überaus kompliziert, auch die Berechnung des Schadens ist ein höchst komplexes Thema. Bei der Berechnung etwaiger Personenschäden müssen unzählige Aspekte berücksichtigt werden. So sind das unter anderem: die Anrechnung von Drittleistungen, die Sicherung von Drittansprüchen, Haushaltsführungsschäden, Zukunftsschäden, Rentenschäden, kapitalisierte Abfindungen oder Rentenzahlungen. Wenden Sie sich an uns, wir haben eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Geschädigten.

Wie wir Ihnen helfen

Lassen Sie sich von uns beraten. Sie können zu einer Erstberatung einen persönlichen Termin bei uns in der Kanzlei in Kreuztal vereinbaren. Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu uns in die Kanzlei zu kommen, bieten wir auch eine unkomplizierte Beratung über das Internet an. Für eine erste Einschätzung der Lage ist das in den meisten Fällen ausreichend. Gerne können Sie mit uns auch einen anwaltlichen Hausbesuch vereinbaren.

Nach einer umfassenden Erstberatung und Einschätzung der Lage tragen wir sorgfältig alle Behandlungsunterlagen der betreffenden Ärzte sowie der Vor- und Nachbehandlung zusammen und werten diese ggf. durch Gutachter und Sachverständige aus. Wir schlagen Ihnen aufgrund der gesammelten Fakten dann eine erfolgversprechende Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor. Ein sehr weitverbreitetes Problem vor dem Patienten alleine auf sich gestellt schon zu Beginn stehen ist vorallem die zeitnahe Einsichtnahme in die Unterlagen. Nicht selten werden Anfragen auf Einsichtnahme in die ärztlichen Krankenakten erheblich verzögert oder gar abgewiesen. Wir wissen jedoch, dass dieser Anspruch auf Einsichtnahme in der Rechtsprechung höchstrichterlich verankert ist. Diesen Anspruch setzen wir selbstverständlich für Sie in der Regel recht schnell durch, denn ohne diese Unterlagen hat man bereits verloren.

Unsere Hilfe im Medizinrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Medizinrecht und Arzthaftungsrecht.  Gerne beraten und vertreten wir Sie in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwälte Kotz Medizinrecht - Kreuztal

Urteile und Rechtstipps aus dem Medizinrecht

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

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Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!