Urteile und Artikel aus der Kategorie
Krankenhausrecht
Nicht fündig geworden? Suchen Sie jetzt alternativ über Verzeichnis-Recht auf allen unseren Webseiten mit über 30.000 Einträgen.
OLG Dresden - Az.: 4 U 2899/19 - Beschluss vom 06.04.2020 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. 2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings
Infektion im Krankenhaus und Arzthaftung - Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld? Das Thema Corona hält aktuell sowohl die wirtschaftliche als auch die medizinische Welt regelrecht in Atem und die meisten Menschen haben regelrecht Angst vor einer Infektion mit dem SARS-COV-Virus.
OLG Dresden - Az.: 4 U 225/20 - Beschluss vom 27.04.2020 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. 2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings
LG Nürnberg-Fürth - Az.: 4 O 11065/06 - Urteil vom 07.04.2011 I. Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
LG Flensburg - Az.: 3 O 375/14 - Urteil vom 08.09.2020 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig
LG München - Az.: 1 U 2952/11 - Beschluss vom 11.10.2011 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7.6.2011 wird durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen. II. Die
OLG München - Az.: 24 U 3088/12 - Beschluss vom 20.09.2012 Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 22.06.2012, Az.: 63 O 2421/10, durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1010/13 - Beschluss vom 09.12.2013 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 15.07.2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Dieses Urteil und der hiesige Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
OLG Karlsruhe - Az.: 7 U 121/13 - Urteil vom 09.04.2014 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 17. Mai 2013 - 3 O 509/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der
LG Lübeck - Az.: 7 T 19/14 - Beschluss vom 23.07.2014 Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Es wird angeordnet, dass von der Erhebung der Kosten abzusehen ist. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Für den
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1030/13 - Beschluss vom 30.12.2013 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 12. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen. Das Urteil und
AG Hannover, Az.: 556 C 11841/13, Urteil vom 18.03.2014 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
OLG Koblenz, Az.: 5 U 1584/13, Beschluss vom 19.05.2014 1. Die Berufung gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 27. November 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Das angefochtene Urteil und der Senatsbeschluss sind vorläufig
OLG Oldenburg, Az.: 5 U 216/11, Urteil vom 21.05.2014 Der Klägerin wird auf ihren Antrag vom 11. Januar 2012 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährt. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Oktober
OLG Koblenz, Az.: 5 U 282/15, Beschluss vom 13.07.2015 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 06.02.2015, Aktenzeichen 10 O 144/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das
LG Berlin, Az.: 35 O 47/12 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die darauf zurückzuführen sind, dass bei seiner Geburt am 31.03.2011 der Versuch einer vaginalen Geburt nach 18.00
OLG Koblenz, Az.: 5 U 852/15, Urteil vom 24.02.2016 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 2. Juli 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
OLG Koblenz, Az.: 5 U 1144/16, Beschluss vom 02.12.2016 1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 24. August 2016 einstimmig gemäß
1 2
Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!
Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sowie Notar in der Kanzlei Kotz in Kreuztal. Des Weiteren berate und vertrete ich meine Mandanten in allen weiteren Rechtsangelegenheiten.