Urteile und Artikel aus der Kategorie
Patientenrechte
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OLG Rostock - Az.: 3 W 7/19 - Beschluss vom 02.07.2020 Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 09.05.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Stralsund (Nachlassgericht) - Zweigstelle Bergen auf Rügen - vom 11.04.2018 aufgehoben. Gründe I. Der Erblasser, ein vormals
OLG Koblenz - Az.: 5 U 593/11 - Urteil vom 22.08.2012 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 13. April 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. Ihr
LG Bonn - Az.: 8 S 114/12 - Urteil vom 27.09.2012 Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 26.03.2012 - 4 C 702/11 - wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner. Das
OLG Koblenz - Az.: 5 U 420/12 - Urteil vom 28.11.2012 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 16. März 2012 unter Zurückweisung des weiter greifenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie
LG Mainz, Az.: 2 O 266/11, Urteil vom 09.04.2014 1. Die Klageanträge zu 1 bis 5 werden hinsichtlich der Beklagten zu 1, 2 und 4 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1,
OLG Koblenz, Az.: 5 U 907/14, Beschluss vom 18.11.2014 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 08.07.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Dieses Urteil und der hiesige Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
OLG Frankfurt, Az.: 8 U 176/15, Urteil vom 09.08.2016 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.10.2015 (2/7 O 85/15) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt,
OLG Karlsruhe, A: 7 U 118/18, Urteil vom 31.07.2019 I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11.05.2018 (2 O 136/15) im Kostenpunkt sowie in Ziffern 1. und 2. aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.
AG Charlottenburg, Az.: 233 C 578/15, Urteil vom 10.06.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Einsichtnahme in die für ihn geführte Patientenakte (mit Ausnahme des Schreibens der ... vom 23.04.2015) und zwar gemäß § 630 g Abs. 2 BGB
AG Pfaffenhofen, Az.: 1 C 193/18, Urteil vom 13.07.2018 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 3.650,00 € festgesetzt. Tatbestand Die
LG Berlin, Az.: 35 O 47/12 Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die darauf zurückzuführen sind, dass bei seiner Geburt am 31.03.2011 der Versuch einer vaginalen Geburt nach 18.00
LG Stuttgart, Az.: 19 T 488/15, Beschluss vom 09.12.2015 1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 23.10.2015, Az. 1 C 1577/15, abgeändert: Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Der
AG Delmenhorst, Az.: 42 C 2235/12 (V), Beschluss vom 04.09.2013 Die Kosten des Verfahrens werden der beklagten Partei auferlegt. Der Gegenstandswert wird auf 2.000 € festgesetzt. Gründe Die klagende Partei hat den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, nachdem
AG Bremen, Az.: 5 C 135/10, Urteil vom 23.09.2010 Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner € 600,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2010, € 44,63
LG Osnabrück, Az.: 2 S 446/07 Urteil vom 02.04.2008 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück vom 08.08.2007 (47 C 115/07) bei Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an
LG Saarbrücken, Az.: 16 O 10/15 Urteil vom 26.07.2017 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. und
AG Charlottenburg, Az.: 233 C 578/15, Urteil vom 10.06.2016 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Einsichtnahme in die für ihn geführte Patientenakte (mit Ausnahme des Schreibens der ... vom 23.04.2015) und zwar gemäß § 630 g Abs. 2 BGB
Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 1 U 57/16, Urteil vom 16.11.2016 I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2016 verkündete Urteil des Landgerichtes Saarbrücken, Az. 16 O 242/15, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sowie Notar in der Kanzlei Kotz in Kreuztal. Des Weiteren berate und vertrete ich meine Mandanten in allen weiteren Rechtsangelegenheiten.