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OLG Köln - Az.: I-5 U 64/16 - Urteil vom 08.04.2020 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.5.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die
Infektion im Krankenhaus und Arzthaftung - Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld? Das Thema Corona hält aktuell sowohl die wirtschaftliche als auch die medizinische Welt regelrecht in Atem und die meisten Menschen haben regelrecht Angst vor einer Infektion mit dem SARS-COV-Virus.
OLG Dresden - Az.: 4 U 1346/19 - Urteil vom 21.04.2020 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 20.05.2019 - 7 O 3008/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III.
Verwendung eines Portsystems OLG Dresden - Az.: 4 U 347/20 - Beschluss vom 23.04.2020 1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. 2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen.
LG Köln - Az.: 25 O 72/18 - Urteil vom 06.05.2020 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 113.600,94EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins auf einen Betrag in Höhe von 110.000,00EUR seit dem 21.02.2018 und
Vernehmung Arzt OLG Dresden - Az.: 4 U 2883/19 - Urteil vom 30.06.2020 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04.12.2019 - Az. 4 O 934/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. II. Das Urteil
OLG Dresden - Az.: 4 U 905/20 - Beschluss vom 03.09.2020 1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. 4. Der Gegenstandswert des
AG Darmstadt - Az.: 301 C 123/09 - Urteil vom 05.01.2011 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger 2.607,68 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2008 zu zahlen. 2. Die
LG Bonn - Az.: 9 O 161/09 - Urteil vom 20.01.2011 I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 1. an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
OLG Koblenz - Az.: 5 U 167/09 - Urteil vom 24.03.2011 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 28. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last. Das
LG Aurich - Az.: 5 O 843/08 - Urteil vom 29.03.2011 I.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2008 zu zahlen.II.) Die Beklagte wird verurteilt, an
LG Dortmund - Az.: 4 O 90/09 - Urteil vom 06.04.2011 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
OLG München - Az.: 1 U 4306/10 - Urteil vom 05.05.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 10.08.2010, Az. 1M O 2011/08, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
OLG Koblenz - Az.: 5 U 223/11 - Urteil vom 14.07.2011 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 26.01.2011 aufgehoben und die Sache - auch zur Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens
OLG München - Az.: 1 U 5092/10 Hei - Urteil vom 15.07.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 20. Oktober 2010, Az 3 O 2582/09, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des
OLG Koblenz - Az.: 5 U 713/11 - Beschluss vom 01.08.2011 Gründe Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11.05.2011 Az. 10 O 326/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2
OLG Koblenz - Az.: 5 U 670/10 - Urteil vom 25.08.2011 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12. Mai 2010 aufgehoben und wie folgt neu geurteilt: Das Klageverlangen ist dem Grunde
OLG Koblenz - Az.: 5 U 481/11 - Beschluss vom 29.08.2011 1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. 2. Der Klägerin wird
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sowie Notar in der Kanzlei Kotz in Kreuztal. Des Weiteren berate und vertrete ich meine Mandanten in allen weiteren Rechtsangelegenheiten.