Urteile und Artikel aus der Kategorie
Arzthaftung
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Infektion im Krankenhaus und Arzthaftung - Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld? Das Thema Corona hält aktuell sowohl die wirtschaftliche als auch die medizinische Welt regelrecht in Atem und die meisten Menschen haben regelrecht Angst vor einer Infektion mit dem SARS-COV-Virus.
OLG Dresden - Az.: 4 U 1346/19 - Urteil vom 21.04.2020 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 20.05.2019 - 7 O 3008/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III.
OLG Köln - Az.: 5 U 126/18 - Urteil vom 13.05.2020 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. August 2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 399/14 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels
KG Berlin - Az.: 20 U 170/19 - Beschluss vom 14.05.2020 1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. November 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 13 O 341/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Das angefochtene
OLG Köln - Az.: I-5 W 16/20 - Beschluss vom 17.06.2020 Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 18.5.2020 wird die im Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 5.5.2020 - 3 O 334/18 - getroffene Streitwertfestsetzung abgeändert.
Vernehmung Arzt OLG Dresden - Az.: 4 U 2883/19 - Urteil vom 30.06.2020 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 04.12.2019 - Az. 4 O 934/18 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. II. Das Urteil
OLG Dresden - Az.: 4 U 905/20 - Beschluss vom 03.09.2020 1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. 4. Der Gegenstandswert des
AG Darmstadt - Az.: 301 C 123/09 - Urteil vom 05.01.2011 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger 2.607,68 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2008 zu zahlen. 2. Die
LG Aurich - Az.: 5 O 843/08 - Urteil vom 29.03.2011 I.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2008 zu zahlen.II.) Die Beklagte wird verurteilt, an
LG Dortmund - Az.: 4 O 90/09 - Urteil vom 06.04.2011 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
OLG München - Az.: 1 U 4306/10 - Urteil vom 05.05.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 10.08.2010, Az. 1M O 2011/08, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
OLG München - Az.: 1 U 3081/10 - Urteil vom 26.05.2011 I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.04.2010, Az. 9 O 22067/06, wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1372/10 - Beschluss vom 03.06.2011 1. Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27.10.2010, Az. 10 O 163/09, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2
OLG Köln - Az.: I-5 U 58/11 - Beschluss vom 22.06.2011 Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
OLG Frankfurt - Az.: 8 U 144/10 - Urteil vom 05.07.2011 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.06.2010 (2/18 O 520/06) wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens
OLG Koblenz - Az.: 5 U 223/11 - Urteil vom 14.07.2011 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 26.01.2011 aufgehoben und die Sache - auch zur Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens
OLG Koblenz - Az.: 5 U 713/11 - Beschluss vom 01.08.2011 Gründe Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 11.05.2011 Az. 10 O 326/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2
OLG Koblenz - Az.: 5 U 370/11 - Beschluss vom 24.08.2011 In dem Rechtsstreit wegen Arzthaftung weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz dass beabsichtigt ist, seine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO). Gründe Die Berufung
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, sowie Notar in der Kanzlei Kotz in Kreuztal. Des Weiteren berate und vertrete ich meine Mandanten in allen weiteren Rechtsangelegenheiten.