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Selbständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung

Der Streit um die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung ist ein Dauerbrenner zwischen Patienten und ihrer privaten Krankenversicherung. Ein Versicherter wollte vorab gerichtlich klären lassen, ob seine teuren Therapien wirklich unumgänglich waren, bevor er um die Kosten klagt. Doch die Richter lehnten seinen Wunsch ab – mit weitreichenden Folgen für ähnliche Fälle.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 OH 1682/21 Ver | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Ingolstadt
  • Datum: 25.02.2022
  • Aktenzeichen: 21 OH 1682/21 Ver
  • Verfahrensart: Selbständiges Beweisverfahren (Beschluss)
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Antragsteller, der die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens beantragte.
  • Beklagte: Die Antragsgegnerin, die die Abweisung des Antrags forderte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller beantragte ein selbständiges Beweisverfahren, um durch ein medizinisches Sachverständigengutachten feststellen zu lassen, ob bereits durchgeführte Heilbehandlungen objektiv medizinisch notwendig waren.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war, ob ein selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung der medizinischen Notwendigkeit vergangener Behandlungen angeordnet werden kann, wenn keine Gefahr des Beweismittelverlusts besteht und die Fragestellung nur einen Teil eines möglichen späteren Rechtsstreits betrifft.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens wurde zurückgewiesen. Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Begründung: Das Gericht wies den Antrag als unzulässig zurück, da die gesetzlichen Voraussetzungen für ein selbständiges Beweisverfahren nicht erfüllt waren. Es lag weder eine Zustimmung der Antragsgegnerin noch die Gefahr eines Beweismittelverlusts vor. Auch das erforderliche rechtliche Interesse fehlte, da die begehrte Feststellung nur einen Teilaspekt eines potenziellen Hauptprozesses betraf und dessen Vermeidung nicht dienen konnte.
  • Folgen: Das beantragte Beweisverfahren fand nicht statt, und der Antragsteller musste die Kosten des Verfahrens tragen. Eine Klärung der medizinischen Notwendigkeit könnte nur im Rahmen eines regulären Gerichtsverfahrens erfolgen.

Der Fall vor Gericht


Ich habe die Anweisungen vollständig verstanden und werde den Artikel genau nach den Vorgaben erstellen.

Streit mit der Versicherung: Wann ein Gutachten vor einer Klage nicht möglich ist

Viele Menschen kennen die Situation: Nach einer ärztlichen Behandlung flattert die Rechnung ins Haus. Man reicht sie bei der privaten Krankenversicherung ein und erwartet die Erstattung. Doch dann kommt die böse Überraschung: Die Versicherung weigert sich zu zahlen. Die Begründung lautet oft, die durchgeführte Behandlung sei nicht „medizinisch notwendig“ gewesen. Für den Patienten beginnt damit oft ein langer und nervenaufreibender Streit. In einem solchen Fall stand ein Patient vor der Frage, wie er seine Ansprüche am besten durchsetzen kann.

Mann liest erschrocken einen offiziellen Brief am Holztisch; Behandlungsrechnung im Vordergrund.
Patient in Schock: Private Krankenversicherung lehnt Behandlungsrechnung ab – mangelnde medizinische Notwendigkeit im Ablehnungsbescheid. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Patient hatte sich für einen besonderen Weg entschieden. Anstatt sofort eine umfassende Klage auf Zahlung der Behandlungskosten einzureichen, wollte er vorab eine entscheidende Frage klären lassen. Er wollte, dass ein vom Gericht bestellter, neutraler medizinischer Gutachter bestätigt, dass seine Behandlungen aus ärztlicher Sicht absolut vertretbar und notwendig waren. Dafür beantragte er beim Landgericht Ingolstadt ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren (ein spezielles, schnelles Gerichtsverfahren, das nur dazu dient, Beweise zu sichern oder Fakten festzustellen, bevor es zu einem richtigen Prozess kommt). Die Hoffnung dahinter war klar: Wenn ein offizieller Gutachter ihm Recht gibt, würde die Versicherung vielleicht einlenken und zahlen, ohne dass es zu einem langwierigen und teuren Hauptprozess kommen müsste. Die Versicherung sah das jedoch anders. Sie forderte das Gericht auf, diesen Antrag abzulehnen und dem Patienten die Kosten aufzuerlegen.

Die klare Entscheidung des Gerichts: Antrag zurückgewiesen

Das Landgericht Ingolstadt folgte der Argumentation der Versicherung und wies den Antrag des Patienten zurück. Das bedeutet konkret: Es wird vorerst kein vom Gericht bestelltes Gutachten geben. Der Patient muss zudem die Kosten für diesen gescheiterten Versuch tragen, also auch die Anwaltskosten der gegnerischen Versicherung. Doch wie kam das Gericht zu dieser eindeutigen Entscheidung? Um das zu verstehen, müssen wir uns die juristischen Hürden für ein solches Verfahren genau ansehen.

Erste Hürde: Keine Gefahr, dass Beweise verloren gehen

Ein selbständiges Beweisverfahren ist vor allem für Fälle gedacht, in denen Beweismittel zu verschwinden drohen. Man kann es sich wie eine dringende Fotoaufnahme vorstellen: Wenn ein Auto nach einem Unfall eine Delle hat, könnte der Besitzer die Delle schnell reparieren lassen. Um den Schaden später noch beweisen zu können, kann man gerichtlich einen Gutachter bestellen, der den Schaden dokumentiert, bevor er behoben wird. Hier spricht man von der Gefahr des Beweismittelverlusts.

Aber warum lag eine solche Gefahr im Fall des Patienten nicht vor? Das Gericht argumentierte sehr logisch: Die entscheidende Frage war nicht, wie es dem Patienten heute geht. Vielmehr musste geklärt werden, ob die Behandlung damals, also vor ihrem Beginn, aus medizinischer Sicht notwendig war. Die Beweise dafür sind die damaligen ärztlichen Unterlagen – also Diagnosen, Laborwerte und Arztberichte. Diese Dokumente liegen in schriftlicher Form vor und verändern sich nicht mehr. Der aktuelle Gesundheitszustand des Patienten spielt für die Beurteilung der damaligen Situation keine Rolle. Es gab also keine Delle, die schnell repariert werden könnte, oder einen Zeugen, der sein Gedächtnis verlieren könnte. Die Beweise waren sicher in den Akten verwahrt.

Zweite Hürde: Das Verfahren ist nicht für diese Art von Frage gedacht

Das Gesetz sieht das selbständige Beweisverfahren auch in anderen Fällen ohne die Gefahr des Beweisverlusts vor, allerdings nur für ganz bestimmte Zwecke. Der Patient hatte versucht, seinen Fall unter diese Ausnahmen zu fassen. Das Gericht prüfte jede einzelne Möglichkeit und kam zu einem klaren Ergebnis.

Es ging nicht um den „Zustand einer Person“

Eine Ausnahme erlaubt die Begutachtung des Zustands einer Person. Das klingt zunächst passend. Das Gericht erklärte aber, warum es hier nicht zutrifft. Mit „Zustand“ ist der aktuelle körperliche Zustand gemeint. Ein Beispiel wäre die Untersuchung von Baumängeln an einem Haus oder eben die Untersuchung des aktuellen Gesundheitszustands eines Unfallopfers. Wie bereits erklärt, war der jetzige Zustand des Patienten aber für die Klärung der Frage unerheblich.

Es ging nicht um die „Ursache eines Personenschadens“

Eine weitere Ausnahme betrifft die Feststellung der Ursache eines Personenschadens. Das ist typischerweise bei Unfällen der Fall. Wer ist schuld an der Verletzung? War es der stürzende Dachziegel oder ein ärztlicher Behandlungsfehler? Im vorliegenden Fall ging es aber nicht um einen „Schaden“ durch ein äußeres Ereignis, sondern um die Behandlung einer bereits bestehenden Krankheit. Das ist rechtlich ein wesentlicher Unterschied.

Dritte und wichtigste Hürde: Das fehlende „rechtliche Interesse“

Selbst wenn eine der formalen Voraussetzungen erfüllt wäre, verlangt das Gesetz noch etwas anderes: ein Rechtliches Interesse an der vorzeitigen Beweissicherung. Das klingt abstrakt, lässt sich aber gut mit einem Alltagsvergleich erklären. Ein rechtliches Interesse liegt vor, wenn das Ergebnis des Verfahrens einen echten, praktischen Nutzen hat – idealerweise, um einen großen Rechtsstreit zu vermeiden.

Stellen Sie sich vor, Ihr Auto springt nicht an. Sie vermuten, es liegt an der Batterie. Es würde wenig Sinn machen, einen Experten nur zur Überprüfung der Batterie zu beauftragen, wenn es noch zehn andere mögliche Ursachen für das Problem gibt. Selbst wenn der Experte feststellt, dass die Batterie in Ordnung ist, steht Ihr Auto immer noch. Sie müssen trotzdem in die Werkstatt, wo dann alles andere geprüft wird. Der einzelne Test hat den Werkstattbesuch nicht vermieden.

Ganz ähnlich argumentierte das Gericht hier. Die Frage der medizinischen Notwendigkeit war nur ein einziger Baustein in einem potenziell viel größeren Streit mit der Versicherung. Selbst wenn ein Gutachter die Notwendigkeit bestätigt hätte, hätte die Versicherung immer noch andere Einwände vorbringen können. Zum Beispiel könnte sie argumentieren, dass der Versicherungstarif diese spezielle Behandlungsmethode gar nicht abdeckt oder dass die Kosten überhöht waren. Das selbständige Beweisverfahren hätte den großen Prozess also nicht sicher vermieden. Es hätte nur einen kleinen Teilaspekt vorab geklärt, während der Rest des Streits ungelöst geblieben wäre. Aus diesem Grund sah das Gericht keinen ausreichenden Nutzen und verneinte das rechtliche Interesse.

Eine Ausnahme darf nicht zur Regel werden

Abschließend betonte das Gericht einen fundamentalen Grundsatz: Das selbständige Beweisverfahren ist und bleibt eine Ausnahme. Der normale Weg, um Beweise wie ein Sachverständigengutachten zu erheben, ist der reguläre Zivilprozess. Nur in den eng definierten Ausnahmefällen, die das Gesetz vorsieht, darf davon abgewichen werden. Der Versuch des Patienten, dieses Werkzeug für seinen Fall zu nutzen, passte in keine der vorgesehenen Schubladen. Daher musste der Antrag als unzulässig zurückgewiesen werden, ohne dass das Gericht überhaupt auf die konkreten medizinischen Fragen eingehen musste.

Wer zahlt für den erfolglosen Antrag?

Normalerweise wird über die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens erst im späteren Hauptprozess entschieden. Doch was passiert, wenn der Antrag – wie hier – von vornherein abgelehnt wird und es vielleicht nie zu einem Hauptprozess kommt? Die Versicherung hatte sich einen Anwalt genommen, um sich gegen den Antrag zu wehren. Wäre keine Kostenentscheidung getroffen worden, wäre die Versicherung auf diesen Kosten sitzen geblieben. Das Gericht sah dies als ungerecht an. Da der Patient den unzulässigen Antrag gestellt und die Versicherung damit zur Verteidigung gezwungen hatte, muss er auch die dafür angefallenen Kosten tragen.



Die Schlüsselerkenntnisse

Patienten können nicht einfach vor einem Hauptprozess ein gerichtliches Gutachten beantragen, um zu beweisen, dass ihre Behandlung medizinisch notwendig war. Das Gericht lehnte einen solchen Versuch ab, weil die entscheidenden Beweise (ärztliche Unterlagen von damals) bereits vorliegen und nicht verloren gehen können. Selbst wenn ein Gutachter die Notwendigkeit bestätigt hätte, könnte die Versicherung immer noch andere Einwände erheben, sodass ein großer Prozess nicht vermieden würde. Wer dennoch einen unzulässigen Antrag stellt, muss die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein selbständiges Beweisverfahren eine Option, um die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung zu klären?

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, Beweise bereits vor einem möglichen Hauptprozess zu sichern. Es ist eine Ausnahme vom üblichen Vorgehen, bei dem Beweise erst im Laufe einer Gerichtsverhandlung erhoben werden.

Zweck und Anwendung im medizinischen Bereich

Im Bereich der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung kann ein solches Verfahren dann eine Option sein, wenn konkrete medizinische Fakten oder Zustände geklärt werden müssen, die für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung entscheidend sein könnten. Stellen Sie sich vor, eine Versicherung lehnt die Kostenübernahme für eine bestimmte Behandlung ab, weil sie die medizinische Notwendigkeit bezweifelt. Um in diesem Fall später vor Gericht erfolgreich zu sein, könnten Sie einen unabhängigen gerichtlich bestellten Sachverständigen benötigen, der den aktuellen Gesundheitszustand und die Notwendigkeit der Behandlung beurteilt.

Das selbständige Beweisverfahren ist besonders relevant, wenn die Beweise zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr oder nur noch schwer feststellbar wären. Dies könnte der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand eines Patienten schnell ändert, eine Verletzung heilt oder wenn bestimmte Befunde nur zu einem bestimmten Zeitpunkt aussagekräftig sind. Es dient dazu, diese Beweise „einzufrieren“ und zu dokumentieren, bevor sie sich verändern oder verloren gehen.

Voraussetzungen für ein selbständiges Beweisverfahren

Ein selbständiges Beweisverfahren wird nicht routinemäßig eingesetzt. Es ist in der Regel nur dann möglich, wenn:

  • Der Zustand einer Person (hier: der Gesundheitszustand und die medizinische Notwendigkeit der Behandlung) festgestellt werden muss.
  • Die Gefahr besteht, dass ein Beweismittel verloren geht oder sich verändert, wenn man auf den Beginn eines Hauptprozesses wartet.
  • Das Ergebnis der Beweiserhebung dazu beitragen kann, einen Rechtsstreit möglicherweise zu vermeiden oder ihn erheblich zu vereinfachen. Wenn das Gutachten des Sachverständigen die medizinische Notwendigkeit klar belegt, könnte dies die Gegenseite zur Einigung bewegen.

Es geht also darum, reine Tatsachen festzustellen, etwa ob eine bestimmte medizinische Maßnahme aus fachärztlicher Sicht notwendig ist oder ob ein bestimmter Gesundheitszustand vorliegt. Es trifft jedoch keine endgültige Entscheidung über den Anspruch selbst, sondern schafft lediglich eine klare Tatsachengrundlage für eine mögliche spätere Klage oder eine außergerichtliche Einigung.


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Wann hilft ein selbständiges Beweisverfahren bei Streitigkeiten um die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung *nicht* weiter?

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, bestimmte Tatsachen frühzeitig durch einen Sachverständigen klären zu lassen, bevor es möglicherweise zu einem umfassenden Gerichtsprozess kommt. Es ist jedoch nicht immer das passende Werkzeug, insbesondere in Streitigkeiten um die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung.

Wenn schriftliche Unterlagen die Fakten bereits ausreichend belegen

Ein selbständiges Beweisverfahren hilft oft nicht weiter, wenn die entscheidenden Informationen und Beweise bereits in schriftlicher Form umfassend vorliegen und sich diese Tatsachen nicht mehr ändern können. Stellen Sie sich vor, alle relevanten ärztlichen Befunde, Diagnosen und Behandlungspläne sind bereits detailliert dokumentiert. In solchen Fällen ist es weniger darum, neue Fakten festzustellen oder bestehende zu sichern, die sonst verloren gehen könnten. Vielmehr geht es dann meist um die Bewertung oder Interpretation dieser bereits feststehenden Dokumente. Für eine solche Auslegung ist das selbständige Beweisverfahren in der Regel nicht gedacht.

Bei der Beurteilung rein vergangener medizinischer Zustände

Das Verfahren ist oft weniger hilfreich, wenn der Kern der Streitigkeit die Beurteilung einer rein vergangenen medizinischen Notwendigkeit anhand eben dieser historischen, unveränderlichen Unterlagen ist. Die Begutachtung eines damaligen Zustands unterscheidet sich grundlegend von der Untersuchung eines aktuellen, sich möglicherweise verändernden medizinischen Zustands. Ein selbständiges Beweisverfahren ist typischerweise darauf ausgelegt, gegenwärtige Sachverhalte zu klären oder solche, die sich in Zukunft ändern könnten. Wenn es nur darum geht, ob eine Behandlung zu einem früheren Zeitpunkt medizinisch notwendig war, und diese Frage anhand bereits vorliegender, abgeschlossener Dokumente beurteilt werden muss, kann ein solches Verfahren keine neuen, entscheidenden Erkenntnisse liefern.

Wenn der Streitfall viele weitere offene Punkte hat

Das selbständige Beweisverfahren ist ein Werkzeug, das auf die Klärung spezifischer, abgrenzbarer Tatsachenfragen abzielt. Es ist kein allgemeines Mittel, um alle strittigen Punkte eines komplexen Falles bereits vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren zu klären. Wenn Ihr Fall nicht nur die medizinische Notwendigkeit betrifft, sondern auch viele andere Aspekte ungelöst sind – beispielsweise Fragen der Arzthaftung, der Kostenübernahme, der genauen Schadenhöhe oder anderer vertraglicher Details – dann kann die Klärung einer einzelnen medizinischen Frage im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens den gesamten Streit nicht umfassend beilegen. Viele andere rechtliche oder tatsächliche Fragen blieben weiterhin offen und müssten in einem späteren, vollständigen Gerichtsprozess geklärt werden.


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Was bedeutet das rechtliche Interesse bei einem selbständigen Beweisverfahren und warum ist es so wichtig?

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das dazu dient, bestimmte Tatsachen oder Zustände durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen feststellen zu lassen, noch bevor es zu einem möglicherweise aufwändigen Hauptprozess kommt. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Schaden, dessen Ursache oder Ausmaß geklärt werden muss, bevor Beweise verloren gehen oder sich die Situation verändert. Das Verfahren soll also frühzeitig Klarheit schaffen.

Das „rechtliche Interesse“ – ein zentraler Punkt

Der Begriff „rechtliches Interesse“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie einen konkreten, praktischen Nutzen aus dem Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens ziehen müssen. Es geht darum, dass das Verfahren einen echten Beitrag zur Klärung oder Beilegung des gesamten Streits leistet oder dazu beiträgt, einen nachfolgenden Gerichtsprozess realistisch zu vermeiden oder erheblich zu vereinfachen. Das „rechtliche Interesse“ ist im Gesetz, genauer in der Zivilprozessordnung (§ 485 ZPO), als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens festgeschrieben.

Für Sie bedeutet das: Das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens muss nicht nur irgendeine Tatsache klären, sondern muss eine sinnvolle Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen bieten. Es muss Ihnen helfen, den Kernkonflikt zu lösen.

Beispiel zur Veranschaulichung:

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein neu gebautes Haus, an dem Mängel auftreten.

  • Fehlendes rechtliches Interesse: Wenn Sie ein selbständiges Beweisverfahren nur beantragen, um festzustellen, ob ein einziger Fliesenriss in einem Badezimmer vorhanden ist, aber der eigentliche Streitpunkt die gesamte Bauqualität des Daches, die Ursache mehrerer großer Wasserschäden und die Gesamtkosten für die Sanierung des Hauses betrifft, dann fehlt in der Regel das rechtliche Interesse. Die Klärung des einzelnen Fliesenrisses würde den Gesamtstreit nicht lösen oder einen aufwändigen Hauptprozess, der sich mit den viel größeren Problemen befasst, nicht vermeiden. Eine Klage auf Zahlung der gesamten Sanierungskosten wäre wohl trotzdem nötig.
  • Vorhandenes rechtliches Interesse: Würden Sie dagegen ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, um die Gesamtheit der Schäden am Dach, deren Ursache (z.B. Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Sturm) und die geschätzten Reparaturkosten feststellen zu lassen, dann wäre das rechtliche Interesse gegeben. Das Gutachten würde Ihnen eine umfassende Grundlage für Verhandlungen mit der Baufirma oder deren Versicherung liefern, um den Gesamtstreit beizulegen oder zumindest den nachfolgenden Gerichtsprozess auf die wesentlichen, noch strittigen Punkte zu beschränken. Hier hat das Ergebnis einen echten, praktischen Nutzen.

Warum das rechtliche Interesse so wichtig ist

Das rechtliche Interesse ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung:

  • Vermeidung von unnötigen Verfahren: Es verhindert, dass Gerichte mit Verfahren belastet werden, die keinen echten Zweck erfüllen oder nur marginale Aspekte klären, ohne den Hauptkonflikt anzugehen.
  • Effizienz des Rechtssystems: Es sorgt dafür, dass gerichtliche Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden und nur Verfahren durchgeführt werden, die tatsächlich zu einer Lösung beitragen können.
  • Schutz der Beteiligten: Es schützt alle Beteiligten vor unnötigem Aufwand und Kosten für Gutachten, deren Erkenntnisse letztlich nicht zur Beilegung des eigentlichen Streits führen.

Kurz gesagt: Ohne ein klares, nachvollziehbares „rechtliches Interesse“ wird ein Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren vom Gericht abgelehnt, da es seinen Zweck – die sinnvolle Vorbereitung oder Vermeidung eines Rechtsstreits – nicht erfüllen kann.


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Welche Kostenrisiken sind mit einem selbständigen Beweisverfahren verbunden?

Ein selbständiges Beweisverfahren bringt verschiedene finanzielle Risiken mit sich, deren sich Antragsteller bewusst sein sollten. Die Kostenstruktur und potenzielle finanzielle Belastungen werden hier erläutert.

Wer trägt die Kosten zunächst?

Als Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die anfallenden Kosten zunächst selbst zu tragen. Dazu zählen insbesondere die Gerichtskosten für das Verfahren. Diese richten sich nach dem geschätzten Wert, um den es in der Sache geht.

Ein wesentlicher weiterer Kostenfaktor sind die Auslagen für Sachverständige. Häufig wird in einem selbständigen Beweisverfahren ein Gutachter eingeschaltet, um bestimmte Tatsachen festzustellen – beispielsweise den Zustand eines Gebäudes oder die Ursache eines Schadens. Die Kosten für diesen Gutachter müssen Sie als Antragsteller ebenfalls als Vorschuss an das Gericht zahlen. Ein Vorschuss ist eine Vorauszahlung, die das Gericht einfordert, bevor der Gutachter seine Arbeit beginnt.

Was passiert bei einem erfolglosen Verfahren?

Kommt es nach dem selbständigen Beweisverfahren zu keiner Einigung zwischen den Parteien und wird der Antrag des Antragstellers vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen, können erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. In einem solchen Fall müssen Sie als Antragsteller nicht nur die bereits geleisteten Gerichtskosten und Gutachtervorschüsse tragen. Es besteht zusätzlich das Risiko, dass Sie auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen müssen, falls diese sich im Verfahren anwaltlich vertreten ließ.

Diese Ausgaben können sich als sogenannte „verlorene Kosten“ erweisen. Das bedeutet, das in das Verfahren investierte Geld führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Wenn das Verfahren die erhoffte Klärung oder Einigung nicht bringt und der eigentliche Streit danach noch in einem separaten Hauptsacheverfahren vor Gericht geklärt werden muss, kommen zu den bereits entstandenen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens noch die Kosten des nachfolgenden Gerichtsprozesses hinzu. Für Sie bedeutet das, dass Sie möglicherweise doppelte Kosten tragen müssen, ohne den angestrebten Erfolg erzielt zu haben.


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Welche anderen Wege gibt es, wenn die private Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung anzweifelt?

Wenn eine private Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung infrage stellt, gibt es verschiedene Vorgehensweisen, um diese Meinungsverschiedenheit zu klären. Das sogenannte selbstständige Beweisverfahren, das oft bei Beweissicherungen vor einem Prozess eingesetzt wird, ist in solchen Fällen häufig nicht der direkte oder alleinige Weg zur Klärung. Stattdessen stehen Ihnen andere, teils unmittelbarere Optionen zur Verfügung:

Direkte Kommunikation und Nachreichung von Unterlagen

Ein erster Schritt ist oft die direkte Kontaktaufnahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Hierbei können Sie versuchen, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und gezielt weitere Informationen zu liefern. Das kann das Nachreichen detaillierter ärztlicher Berichte, Befunde, Gutachten oder ausführlicher Stellungnahmen des behandelnden Arztes umfassen. Der Arzt kann die medizinische Begründung für die gewählte Behandlung nochmals präzisieren und erläutern, warum diese aus seiner Sicht unerlässlich ist. Dieser Austausch kann oft schon dazu führen, dass die Versicherung ihre anfängliche Einschätzung überdenkt.

Einholung einer unabhängigen Zweitmeinung oder eines Gutachtens

Um die medizinische Notwendigkeit zusätzlich zu untermauern, können Sie eine private ärztliche Zweitmeinung einholen oder ein unabhängiges medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Eine solche Zweitmeinung oder ein Gutachten, erstellt von einem anderen qualifizierten Arzt oder Sachverständigen, kann die Argumentation des behandelnden Arztes bestätigen und objektiv die medizinische Notwendigkeit der Behandlung belegen. Dies kann der Versicherung als weitere Entscheidungsgrundlage dienen und Zweifel ausräumen.

Einschaltung des Ombudsmanns der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

Eine effektive Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung ist die Einbindung des Ombudsmanns der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Diese neutrale Schlichtungsstelle ist dazu da, Beschwerden von Versicherten gegen private Krankenversicherungen zu prüfen und eine unparteiische Lösung zu vermitteln. Der Ombudsmann prüft den Fall auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und gibt eine Empfehlung ab, die zwar nicht rechtlich bindend ist, aber von den meisten Versicherungen im Sinne einer fairen Einigung akzeptiert wird. Dieser Weg ist in der Regel kostenfrei und darauf ausgelegt, eine schnelle und unbürokratische Klärung herbeizuführen.

Gerichtliche Klärung durch eine Leistungsklage

Wenn alle vorangegangenen Schritte nicht zum Erfolg führen, kann die direkte Klage auf Zahlung vor Gericht (sogenannte Leistungsklage) ein erforderlicher Weg sein. Hierbei wird der Versicherer auf Erstattung der Behandlungskosten verklagt. Im Rahmen dieses gerichtlichen Hauptprozesses wird die Frage der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung dann umfassend und verbindlich geklärt. Das Gericht beauftragt in der Regel einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen, der ein gerichtliches Gutachten erstellt. Dieses Gutachten dient dem Gericht als Grundlage für seine Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit und somit über den Anspruch auf Kostenerstattung. Für Sie bedeutet das, dass die Klärung der medizinischen Frage direkt in das Verfahren zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs integriert ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Selbständiges Beweisverfahren

Ein selbständiges Beweisverfahren ist ein besonderes gerichtliches Verfahren, das dazu dient, Beweise bereits vor einem Hauptprozess zu sichern oder Tatsachen festzustellen. Es wird eingesetzt, wenn die Gefahr besteht, dass wichtige Beweismittel verschwinden oder sich verändern könnten und somit später nicht mehr gesichert werden können (§ 485 Zivilprozessordnung, ZPO). Anders als im normalen Prozess, entscheidet hier das Gericht noch nicht über den Anspruch selbst, sondern nur darüber, ob bestimmte Tatsachen bewiesen sind. Dieses Verfahren ist eine Ausnahme und darf nur unter engen Voraussetzungen genutzt werden.

Beispiel: Wenn jemand nach einem Unfall schnell einen Gutachter bestellt, damit der Schaden am Auto dokumentiert wird, bevor die Delle repariert wird, dient dies der Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren.

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Gefahr des Beweismittelverlusts

Die Gefahr des Beweismittelverlusts liegt vor, wenn Beweise drohen, verloren zu gehen oder sich zu verändern, bevor sie vor Gericht gesichert werden können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 ZPO). Typische Fälle sind zum Beispiel der Verfall eines aktuellen Gesundheitszustands, das Verschwinden von Spuren oder das Vergessen von Zeugenaussagen. Liegen die Beweise bereits schriftlich und unveränderlich vor, wie etwa Dokumente oder Arztberichte aus der Vergangenheit, besteht keine solche Gefahr.

Beispiel: Wenn ein Kratzer am Auto schnell übermalt werden kann und somit später nicht mehr zu erkennen ist, besteht die Gefahr des Beweismittelverlusts, die eine schnelle Beweissicherung rechtfertigt.

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Rechtliches Interesse

Das rechtliche Interesse ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 ZPO). Es bedeutet, dass der Antragsteller einen konkreten, praktischen Nutzen aus dem Ergebnis des Verfahrens ziehen muss. Das Verfahren soll helfen, den gesamten Rechtsstreit zu klären, zu vermeiden oder wesentlich zu erleichtern. Fehlt dieses Interesse, weil der Anlass nur einen kleinen oder Einzelaspekt betrifft, der Streit aber viel umfangreicher ist, lehnt das Gericht den Antrag ab.

Beispiel: Wenn Sie einen Hausbauer wegen schwerer Mängel verklagen, macht es nur Sinn, alle wesentlichen Schäden durch ein Beweisverfahren klären zu lassen – nicht nur ein kleines Detail – um den Rechtsstreit wirklich voranzubringen.

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Aktueller Zustand einer Person

Der Begriff „aktueller Zustand einer Person“ bezieht sich auf den gegenwärtigen gesundheitlichen oder körperlichen Zustand, der oftmals für die Beweisaufnahme wichtig ist. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens kann die Feststellung des aktuellen Zustands zulässig sein, wenn dieser sich verändern kann und ein Beweismittelverlust droht. Im Unterschied dazu betrifft die Beurteilung vergangener medizinischer Zustände Dokumente und Ereignisse, die sich nicht mehr ändern, weshalb das Verfahren dafür meist nicht vorgesehen ist.

Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall wird der aktuelle Zustand des Verletzten durch einen Gutachter festgestellt, damit die Versicherung später nicht bestreiten kann, wie schwer die Verletzung zum Zeitpunkt der Begutachtung war.

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Ursache eines Personenschadens

Die Ursache eines Personenschadens ist der Grund oder das Ereignis, durch das eine Verletzung oder gesundheitliche Beeinträchtigung entstanden ist. Im Zivilprozess ist oft zu klären, ob und wie ein Schaden durch eine bestimmte Handlung verursacht wurde, z. B. durch einen Unfall oder Fehler eines Dritten. Bei einem selbständigen Beweisverfahren kann die Feststellung der Ursache eines Personenschadens zulässig sein, um wichtige Tatsachen vorab zu klären. Ist kein konkreter Schaden durch ein äußeres Ereignis strittig, sondern nur die medizinische Notwendigkeit einer bereits erfolgten Behandlung, greift diese Ausnahme nicht.

Beispiel: Nach einem Sturz prüft ein Gutachter, ob die erlittenen Knochenbrüche tatsächlich durch den Unfall entstanden sind oder schon vorher bestanden haben.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere §§ 485 ff. ZPO (Selbständiges Beweisverfahren): Dieses besondere Gerichtsverfahren ermöglicht es, Beweise wie Sachverständigengutachten zu sichern oder Tatsachen festzustellen, bevor ein eigentlicher Rechtsstreit beginnt. Es dient dazu, frühzeitig Klarheit über strittige Punkte zu schaffen und soll im Idealfall einen aufwändigen Hauptprozess verhindern. Es ist jedoch eine Ausnahme vom Regelprozess und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Patient beantragte genau ein solches Verfahren, um die medizinische Notwendigkeit seiner Behandlung gerichtlich feststellen zu lassen und so eine mögliche Klage gegen seine Versicherung zu vermeiden.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere § 488 ZPO (Rechtliches Interesse): Diese Vorschrift verlangt, dass ein selbständiges Beweisverfahren einen tatsächlichen praktischen Nutzen haben muss, selbst wenn kein Beweisverlust droht. Das Ergebnis des Verfahrens soll idealerweise dazu beitragen, einen umfassenden Rechtsstreit entweder zu verhindern oder zumindest erheblich zu vereinfachen. Ein bloßes Vorabklären einzelner Aspekte ohne diese Prozesswirtschaftlichkeit reicht nicht aus. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verneinte das rechtliche Interesse, da selbst ein positives Gutachten nur einen Baustein geklärt hätte und der umfassende Streit mit der Versicherung nicht sicher vermieden worden wäre.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere § 487 ZPO (Gefahr des Beweismittelverlusts): Dies ist die primäre und typische Voraussetzung für ein selbständiges Beweisverfahren. Es liegt eine solche Gefahr vor, wenn Beweismittel physisch zu verschwinden drohen oder sich ihr Zustand verändert, sodass eine spätere Beweiserhebung erschwert oder unmöglich würde. Dies ist beispielsweise bei Unfallschäden an einem Fahrzeug oder einem Zeugen, der schwer erkrankt, der Fall. → Bedeutung imliegenden Fall: Das Gericht sah keine Gefahr des Beweismittelverlusts, da die entscheidenden ärztlichen Unterlagen und Diagnosen aus der Zeit vor der Behandlung unverändert und sicher vorlagen.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (Zustand einer Person): Diese Ausnahme erlaubt ein selbständiges Beweisverfahren auch ohne akute Beweisverlustgefahr, wenn es um die Feststellung des aktuellen körperlichen Zustands einer Person geht. Ziel ist es, den gegenwärtigen Gesundheitszustand objektiv zu dokumentieren, beispielsweise nach einem Unfall. Es ist keine Rückschau auf vergangene medizinische Entscheidungen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht lehnte die Anwendung ab, da es nicht um den aktuellen Zustand des Patienten, sondern um die medizinische Notwendigkeit einer bereits abgeschlossenen Behandlung ging.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (Ursache eines Personenschadens): Diese Vorschrift ermöglicht die Klärung der Ursache eines Personenschadens im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens. Sie ist typischerweise auf Fälle zugeschnitten, in denen es um die Zuordnung einer Verletzung zu einem bestimmten Ereignis geht, wie etwa bei Unfällen oder vermeintlichen Behandlungsfehlern. Es geht um die Kausalität eines schädigenden Ereignisses. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte fest, dass es nicht um einen „Schaden“ durch ein äußeres Ereignis ging, sondern um die Behandlung einer bereits bestehenden Krankheit, weshalb diese Ausnahme nicht zutraf.
  • Zivilprozessordnung (ZPO), insbesondere § 91 ZPO (Kostentragungspflicht): Diese grundlegende Regel im Zivilprozess besagt, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen muss, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite. Dies gilt nicht nur für den Hauptprozess, sondern auch für separate Verfahren oder Anträge, die von vornherein unzulässig waren und Kosten verursacht haben. Das Prinzip der „Einheitlichkeit der Kostenentscheidung“ oder einer separaten Entscheidung bei Unzulässigkeit wird angewandt. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Antrag des Patienten auf ein selbständiges Beweisverfahren unzulässig war, musste er die Kosten für diesen gescheiterten Versuch tragen, einschließlich der Anwaltskosten der privaten Krankenversicherung.

Das vorliegende Urteil


LG Ingolstadt – Az.: 21 OH 1682/21 Ver – Beschluss vom 25.02.2022


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