Nicht fündig geworden? Suchen Sie jetzt alternativ über Verzeichnis-Recht auf allen unseren Webseiten mit über 30.000 Einträgen.
OLG Koblenz - Az.: 5 U 338/11 - Urteil vom 24.08.2011 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 22.02.2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. Das Urteil ist
OLG Koblenz - Az.: 5 U 370/11 - Beschluss vom 24.08.2011 In dem Rechtsstreit wegen Arzthaftung weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz dass beabsichtigt ist, seine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO). Gründe Die Berufung
OLG Koblenz - Az.: 5 U 670/10 - Urteil vom 25.08.2011 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 12. Mai 2010 aufgehoben und wie folgt neu geurteilt: Das Klageverlangen ist dem Grunde
OLG Koblenz - Az.: 5 U 481/11 - Beschluss vom 29.08.2011 1. Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. 2. Der Klägerin wird
OLG Koblenz - Az.: 5 U 400/11 - Beschluss vom 31.08.2011 In dem Rechtsstreit wegen: Anspruch aus zahnärztlicher Behandlung weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2
OLG Köln - Az.: I-5 U 39/11 - Beschluss vom 01.09.2011 I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Februar 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 139/09) durch Beschluss gemäß §
OLG München - Az.: 1 U 2405/11 - Beschluss vom 05.09.2011 Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 02.05.2011, Az. 9 O 18312/10 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO
LG Flensburg - Az.: 3 O 375/14 - Urteil vom 08.09.2020 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig
LG Koblenz - Az.: 5 U 814/11 - Beschluss vom 26.09.2011 Gründe Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 31.05.2011, Az. 2 O 239/08, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2
OLG Koblenz - Az.: 5 U 776/11 - Beschluss vom 26.09.2011 I. 1. Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung der Berufung gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 20. Mai 2011 Prozesskostenhilfe zu bewilligen,
OLG Koblenz - Az.: 5 U 273/11 - Beschluss vom 27.09.2011 In dem Rechtsstreit … weist der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz den Kläger darauf hin, dass beabsichtigt ist, seine Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO).
Oberlandesgericht Brandenburg - Az.: 12 W 24/11 - Beschluss vom 29.09.2011 Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 10. Mai 2011, Az.: 11 OH 7/11, teilweise abgeändert: Es soll gemäß §
OLG Koblenz - Az.: 5 U 1078/11 - Beschluss vom 04.10.2011 Der Senat beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30.08.2011, Az. 10 O 312/09, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO
OLG Stuttgart - Az.: 1 U 20/11 - Urteil vom 04.10.2011 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 7.1.2011 - 15 O 49/08 - (Bl. 327 ff.d.A.) wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin
OLG Koblenz - Az.: 5 W 477/11 - Beschluss vom 04.10.2011 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10. August 2011 wird der die Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens ablehnende Beschluss des Landgerichtes Mainz vom 22.07.2011 aufgehoben und das Verfahren
OLG Nürnberg - Az.: 5 U 410/11 - Urteil vom 07.10.2011 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 27.01.2011, Az.: 4 O 7619/09, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
LG München - Az.: 1 U 2952/11 - Beschluss vom 11.10.2011 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 7.6.2011 wird durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen. II. Die
OLG München - Az.: 1 U 1288/11 - Urteil vom 08.12.2011 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 14.02.2011, Az. 9 O 14736/06, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu